Betreff
MobiTicket-Sozialticket 2018; Nachfrageentwicklung
Vorlage
SV-9-1016
Aktenzeichen
01.81-ÖPNV
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Eigenanteile für das Sozialticket (MobiTicket) werden zum Mai 2018 nach dem Modell 2 auf 50% des normalen Fahrkartenpreises angehoben.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertriebspartner RVM mit der Umsetzung zu beauftragen.

Begründung:

 

I. - III    Problem / Lösung / Alternativen

 

Das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Runderlass vom 15.12.2017 die „Richtlinien Sozialticket 2011“, zuletzt geändert am 06.10.2015, verlängert. Die Richtlinien treten demnach zum 01. Januar 2020 außer Kraft. Damit bleibt für 2018 und 2019 die Förderung durch das Land NRW wie in 2017 bestehen. Die Höhe der zu verteilenden Mittel sind vom Land nicht verändert worden.

Der Kreis Coesfeld hat fristgerecht einen Antrag auf Fördermittel für das Jahr 2018 gestellt. Er hatte für 2017 234.000 Euro beantragt und erhalten. Für 2018 wurden unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nachfrage 480.000 Euro beantragt. Mit einem Förderbescheid ist etwa im Mai 2018 zu rechnen.

Nach den letzten Rechnungen des Vertriebspartners RVM ist der vom Kreis Coesfeld zu übernehmende Unterschiedsbetrag kontinuierlich gestiegen und lag für den November 2017 bei rund 36.000 Euro. Damit werden die Fördermittel für 2017 komplett verbraucht.

Hochgerechnet auf das Jahr 2018 ergibt sich ein Förderbedarf von rund 434.000 Euro. Nachdem die Fördermittel für das Sozialticket insgesamt nicht erhöht wurden, ist nicht davon auszugehen, dass der Förderbetrag für den Kreis Coesfeld erheblich über dem aus 2017 liegen wird. Somit entstünde eine Finanzierungslücke von rund 200.000 Euro.

 

Szenarien für die Weiterentwicklung des Sozialtickets

Die RVM hat im Herbst 2017 zusammen mit den vier Münsterlandkreisen verschiedene Szenarien für die Weiterentwicklung des Sozialtickets entwickelt. Diese Weiterentwicklung betrifft die Anpassung der Eigenanteile. In der nachfolgenden Tabelle sind verschiedene Modelle dargestellt.

In den Münsterland-Kreisen Steinfurt und Warendorf reichten die Fördermittel schon 2017 nicht mehr aus, um den Unterschiedsbetrag zu decken. Der Kreis Warendorf hat deshalb im November 2017 die Erhöhung der Eigenanteile nach dem Modell 2 („Eigenanteil 50%“) beschlossen. Die RVM konnte den Beschluss für den Abo-Monat Februar 2018 umsetzen.

 

Tabelle 1: Szenarien für die Weiterentwicklung des Eigenanteils und des Unterschiedsbetrages pro Fahrkarte

 

Im Modell 1 ist vorgesehen, die Eigenanteile der bevorzugten Fahrkartenarten überproportional anzuheben, um den Fehlbetrag so gering wie möglich zu halten.

Im Modell 2 wird der Eigenanteil bei allen Fahrkartenarten durchgängig auf 50% festgelegt.

Die nachstehende Tabelle zeigt für den Kreis Coesfeld die prognostizierte Entwicklung der Eigen- und Kreisanteile der verschiedenen Modelle für das ganze Jahr unter der Voraussetzung, dass auch im Jahr 2018 Fördermittel in Höhe von 234.000 Euro vom Land bereitgestellt werden.

Die RVM hat mitgeteilt, dass nach erfolgter Einnahmenaufteilung in der Tarifgemeinschaft Münsterland ca. 35% der Eigenanteile als auch 35% der Fördermittel bei der RVM verbleiben („Einnahmenanspruch RVM“). Die verbleibenden 65% der Fahrkarteneinnahmen beanspruchen die anderen Partner der Tarifgemeinschaft (Eisenbahn- und Busunternehmen).

 

Tabelle 2: Szenarien für die Weiterentwicklung des Sozialtickets in 2018 betreffend Wirkung auf den eigenen Kreishaushalt Coesfeld (für 12 Monate)

 

Entsprechend liegt der geschätzte Einnahmenanspruch der RVM aus dem Sozialticket (Eigenanteil + Unterschiedsbetrag) im Modell 1 und 2 über dem durch den Kreis zu erstattenden Fehlbetrag und reduziert die Ausgleichsleistungen, die der Kreis Coesfeld für den Öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) an die RVM aufbringen muss.

 

Die RVM könnte einen Beschluss zur Änderung des Eigenanteils voraussichtlich zum Abo-Monat Mai umsetzen. Der oben für 12 Monate prognostizierte „Fehlbetrag Kreisanteil“ läge entsprechend höher, weil noch für 4 Monate der „alte“ Eigenanteil (mit höherem Kreisanteil) erhoben werden muss.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Die Folgekosten können zurzeit nicht exakt beziffert werden. Sie sind abhängig vom gewählten Szenario und der Höhe der Landesfördermittel.

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs.1 KrO NW.