Beschlussvorschlag
der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN:
Ausschuss
für Straßen- und Hochbau, Vermessung und ÖPNV
- Produkt
10.02.01 – Gebäudemanagement
Der Planwert für
die Kennzahl „Substanzerhaltungsquote“ wird für 2021, entsprechend der
Zielformulierung, auf 100% angehoben.
Ausschuss
für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Produkt
39.02.01 – Tierarzneimittel- und Futtermittelüberwachung
Der Planwert für
die Kennzahl „Überprüfte Maßnahmenpläne im Rahmen von vor Ort-Kontrolle“ wird
ab 2018, entsprechend der Zielformulierung, wieder auf 15% geändert.
- Produkt
39.03.01- Fleisch- und Geflügelfleischhygiene
Zum Produkt
39.03.01 „Fleisch- und Geflügelfleischhygiene“ entwickelt die Verwaltung Ziele,
Kennzahlen und Grundzahlen zur weiteren politischen Beschlussfassung.
- Produkt
70.01.01 – Betrieblicher Umweltschutz
Der Planwert für
die Kennzahl „Anteil der jährlich überwachten BImSch-Anlagen“ wird ab 2019,
entsprechend der Zielformulierung, auf 25% geändert.
- Produkt
70.02.01 – Landschaftsnutzung
Der Planwert für
die Kennzahl „Anteil der überwachten Händler und Halter geschützter Arten“ wird
ab 2019, entsprechend der Zielformulierung, von 5% auf 10% geändert.
Ausschuss
für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
- Produkt
53.40.10 – Umweltmedizinische Stellungnahmen, Maßnahmen zum
Infektionsschutz
Der Planwert für
die Kennzahl „Infektionshygienische Kontroll-Dichte (in %)“ wird ab 2019 auf
die gesetzliche Vorgabe von 100% angehoben.
Finanzausschuss
- Die Änderung
von Zielen und Kennzahlen im Haushaltsbuch des Kreises Coesfeld wird im
Bedarfsfall durch den zuständigen Fachausschuss beschlossen.
- Zu den
Kennzahlen im Haushaltsbuch wird künftig bei den „Ist-Werten“ eine
Zielerreichungsquote angegeben.
- Die Verwaltung
berichtet im Jahr 2018 trimesterweise über die zur Zielerreichung
getroffenen Maßnahmen.
Die Anträge vom 05.12.2017 werden
gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Kreistages des Kreises und seiner Ausschüsse
vom 23.06.2014 vorgelegt.
Begründung:
I. Problem
II. Lösung
III. Alternativen
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
I. – IV.
Mit den beigefügten Schreiben vom 05.12.2017 hat
die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gebeten, die Anträge im Rahmen der
Haushaltsberatungen in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen,
Wirtschafsförderung und Kreisentwicklung am 11.12.2017 zu beraten. In der
Sitzung des Ausschusses ist dann beschlossen worden, die Anträge in den ersten
Sitzungsdurchlauf des Jahres 2018 zu verschieben. Vorab sollte eine Beratung in
der Sitzung des Beirats für Finanzmanagement und Aufgabenkritik am 06.02.2018
erfolgen. Ausgenommen hiervon sind die bereits behandelten folgenden Anträge
- Streichung von
Investitionen „Kapitalerhöhung Flughafen Münster-Osnabrück“,
- Änderung
Planwert für die Kennzahl „Überwachung der genehmigten/sanierten Kleinkläranlagen“
von 10% auf 13%.
In der Sitzung des Beirats für
Finanzmanagement und Aufgabenkritik am 06.02.2018 wurde festgelegt, dass die
noch offenen Anträge direkt an die jeweiligen Fachausschüsse zur Beratung verwiesen
werden.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Verfahrensvereinfachung werden alle hier betroffenen Anträge der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in einer Sitzungsvorlage gebündelt und den jeweiligen Fachausschüssen sowie dem Kreisausschuss zur Vorberatung und dem Kreistag zur Entscheidung vorgelegt.
Die Anträge werden gem. § 2 Abs. 1 Satz
2 der Geschäftsordnung in die Tagesordnung der jeweiligen Sitzungen aufgenommen.
Wegen der besseren Unterscheidung sind sie von 1 – 9 durchnummeriert.
Ausschuss für Straßen- und Hochbau,
Vermessung und ÖPNV
1.
Produkt
10.02.01 – Gebäudemanagement
Der
Planwert für die Kennzahl „Substanzerhaltungsquote“ wird für 2021, entsprechend
der Zielformulierung, auf 100%
angehoben.
Stellungnahme der Verwaltung (Abteilung 10)
Bei der Kennzahl „Substanzerhaltungsquote“
werden u. a. auch die in den jeweiligen Haushaltsjahren veranschlagten Mittel
für Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen investiv) in die Berechnung einbezogen
(vgl. HH 2018 Erl. zur Kennzahl S. 359).
Bei der Aufstellung des Haushaltes 2018 im
Sommer 2017 war es aber noch nicht möglich, konkrete Aufwendungen für die im
Jahr 2021 fällig werdenden Maßnahmen zu berechnen. Oftmals ist schlicht noch
nicht absehbar, welche Sanierungsmaßnahmen durchzuführen sein werden.
Entsprechend wurde bei den Aufwendungen für Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen für das Jahr 2021 ein
Wert von 0 € ausgewiesen (vgl. Seite 358 HH 2018). Da dieser Wert bei der
Berechnung der Kennzahl berücksichtigt
wird, ergibt sich rechnerisch die geringe Substanzerhaltungsquote im Jahr 2021
von „nur“ 36,11 %. Bei Fortschreibung der Maßnahmen- und Finanzplanung wird
sich der Wert für das Jahr 2021 zwangsläufig ändern.
Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit
und Ordnung
2.
Produkt
39.02.01 – Tierarzneimittel- und Futtermittelüberwachung
Der
Planwert für die Kennzahl „Überprüfte Maßnahmenpläne im Rahmen von vor Ort- Kontrolle“ wird ab 2018, entsprechend der
Zielformulierung, wieder auf 15% geändert.
Stellungnahme der Verwaltung (Abteilung 39)
Seit dem zweiten Halbjahr 2014
müssen Halter von Mastschweinen, Mastrindern und Mastgeflügel ihre
antibiotischen Behandlungen in die staatliche Antibiotika Datenbank melden. Um
den sparsamen und gezielten Einsatz von Antibiotika zu forcieren, wird aus der
staatlichen Antibiotika-Datenbank halbjährlich für jeden Betrieb und die
jeweilige Nutzungsgruppe die Therapiehäufigkeit ermittelt. Dieser
betriebsindividuelle Wert wird dann bundesweit dem Antibiotikaeinsatz in allen
Betrieben derselben Nutzungsgruppe gegenübergestellt. Maßgeblich ist neben der
Kennzahl 1, dem Medianwert, auch die Kennzahl 2. Sie beschreibt den Wert, unter
dem 75% aller erfassten Therapiehäufigkeiten liegen. Dies bedeutet, dass alle
sechs Monate jeweils 25% der Betriebe mit Überschreitung der Kennzahl 2 unter
näherer Beobachtung der Veterinärbehörde stehen und sogenannte Maßnahmenpläne
vorzulegen haben.
Auch wenn die Kennzahl 2 bundesweit
bei Ferkeln von 26,19 auf 10,76 und bei Mastschweinen von 9,49 auf 1,19
gesunken ist, bleibt die Zahl der Betriebe im oberen Quartil (25%) immer
gleich. Dies bedeutet, dass dem Veterinärdienst pro Kalenderjahr rd. 1.100
Maßnahmenpläne vorzulegen sind. Bei 10 % Überprüfungen im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen
wären somit rd. 110 Kontrollen erforderlich. Neben diesen Kontrollen sind aber
auch Betriebsbesuche mit Probenahmen im Rahmen des
Nationalen-Rückstands-Kontrollplanes, des Tierseuchen- und Tierschutzrechts und
darüber hinaus in unregelmäßigen Abständen Transport- und Exportuntersuchungen
in landwirtschaftlichen Betrieben durchzuführen.
Durch die Erfahrungen aus den
bisherigen Überprüfungen der Maßnahmenpläne und Vor-Ort-Kontrollen erscheint
eine Quote von 10 % der Kennzahl 2-Überschreiter als ausreichend, zumal die
Betriebe auch noch nach anderen Risikokriterien überprüft werden und die
Verteilung der Kontrollen auf die verschiedenen Fachbereiche unter
Berücksichtigung der personellen Ressourcen
erfolgen muss.
Krankheitsgeschehen bei den Nutztieren
treten natürlich auch bei gut geführten Betrieben auf, so dass
Bestandsbehandlungen nötig werden, ohne dass ein mangelhaftes
Betriebsmanagement zugrunde liegt. Derzeit reicht bereits eine Behandlung eines
Durchgangs über wenige Tage aus, um einen Therapieindex oberhalb der Kennzahl 2
zu erhalten.
Eine Änderung des Planwertes für die
Kennzahl „Überprüfte Maßnahmenpläne im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen“ auf
wiederum 15 % wird aus fachlicher Sicht und aufgrund begrenzter personeller
Ressourcen nicht für sinnvoll gehalten.
3.
Produkt
39.03.01- Fleisch- und Geflügelfleischhygiene
Zum
Produkt 39.03.01 „Fleisch- und Geflügelfleischhygiene“ entwickelt die
Verwaltung Ziele, Kennzahlen und
Grundzahlen zur weiteren politischen Beschlussfassung.
Stellungnahme der Verwaltung (Abteilung 39)
Für die von der Veterinärbehörde
durchzuführenden Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und
Lebensmittelüberwachung sowie der Fleischhygiene sind Gebühren zu erheben. Da
die Mindestgebühren aus der EU-Verordnung in vielen Bereichen nicht
kostendeckend sind, macht der Kreis Coesfeld von der Regelung Gebrauch von
diesen Gebühren abzuweichen und legt in der Satzung über die Erhebung von
Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
sowie der Fleischhygiene eigene kostendeckende Gebührensätze fest.
Im Rahmen des Satzungsbeschlusses
bei der Erstellung und jeder Änderung der Satzung werden den politischen
Gremien die ermittelten Grundzahlen, die daraus erstellten Berechnungen und die
erwarteten Kostenentwicklungen benannt.
Bei den Angaben im Entwurf des
Haushalts 2018 auf S. 94 beim Produkt 39.03.01 unter „Ziele“ wurden keine
Kennzahlen zur Zielerreichung festgelegt, da die „Ziele“ - Durchführung der
Schlachttier und Fleischuntersuchung – nur die gesetzlichen Anforderungen
wiedergeben und unter dem Punkt „Beschreibung“ bereits im Haushalt enthalten
sind. Aus Sicht der Verwaltung erscheint es nicht erforderlich, diese nochmals
als solche darzustellen, da sie immer
100% lauten würden.
Es spricht aber
nichts dagegen, den Hinweis im Haushaltsentwurf zu streichen und stattdessen
Grundzahlen und Daten, die sich jährlich ändern, im Rahmen des Haushalts
darzustellen.
Seitens der
Verwaltung wird daher vorgeschlagen, dem Antrag (tlw.) zu entsprechen.
Im Haushalt für
2019 werden Grundzahlen, wie z.B. Schlachtzahlen, Anzahl Rückstandsproben,
Trichinenproben und Anzahl der Termine Schlachtgeflügel-untersuchungen,
aufgenommen.
4.
Produkt
70.01.01 – Betrieblicher Umweltschutz
Der
Planwert für die Kennzahl „Anteil der jährlich überwachten BImSch-Anlagen“ wird
ab 2019, entsprechend der
Zielformulierung, auf 25% geändert.
Stellungnahme der Verwaltung
(Abteilung 70)
Die Zielquote 25%
bedeutet, dass ca. 100 Anlagen zu überwachen sind. Dies ist bei der derzeitigen
Antragslage und Personalausstattung umsetzbar.
Es wird
vorgeschlagen, dem Antrag stattzugeben. Die Umsetzung sollte in Abhängigkeit
von den primär zu bearbeitenden Genehmigungsverfahren und dem Sanierungsaufwand
gesehen werden.
5.
Produkt
70.02.01 – Landschaftsnutzung
Der
Planwert für die Kennzahl „Anteil der überwachten Händler und Halter
geschützter Arten“ wird ab 2019,
entsprechend der Zielformulierung, von 5% auf 10% geändert.
Stellungnahme der Verwaltung (Abteilung 70)
Die Zielvorgabe von 10% zu
kontrollierender Händler und Halter geschützter Arten ist unrealistisch. Die
Liste der Händler und Halter im Kreis Coesfeld umfasst ca. 1.600 Datensätze,
von denen eine unbekannte (relativ große) Zahl nicht aktiv ist. Kontrollen
finden in diesem Bereich nur anlassbezogen und stichprobenartig statt. Auf die
Gesamtzahl von 1.600 Adressen bezogen, wurden in den vergangenen Jahren im
Schnitt 1-2 % überprüft. Somit ist im Grunde auch der Planwert von 5% bereits
optimistisch. Die Kontrolle von 10% = 160 Adressen ist unrealistisch und mit
dem gegebenen Personalbestand nicht umsetzbar.
Es wird vorgeschlagen, den
Datenbestand der Händler und Halter bis 2020 einer Aktualisierung und
Priorisierung zu unterziehen und für das HHJahr 2021 eine neue, belastbare
Zieldefinition zu entwickeln.
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und
Gesundheit
6.
Produkt
53.40.10 – Umweltmedizinische Stellungnahmen, Maßnahmen zum Infektionsschutz
Der
Planwert für die Kennzahl „Infektionshygienische Kontroll-Dichte (in %)“ wird
ab 2019 auf die gesetzliche
Vorgabe von 100% angehoben.
Stellungnahme der Verwaltung (Abteilung 53)
Der Planwert für die Infektionshygienische Kontroll-Dichte kann in
2019 nicht auf 100 % angehoben werden. Der Zielerreichungsgrad bei diesem
Produkt hängt überproportional mit der Anzahl der Ortsbesichtigungen der im
Kreisgebiet vorhandenen „Trinkwasserbrunnen“ zusammen. Durch die Änderung der
Trinkwasserverordnung in 2018 wird sich die Anzahl der überprüften Brunnen
voraussichtlich noch weiter verringern. Die Verordnungsänderung führt zu einem
massiven Arbeitszuwachs für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der eine Anhebung
des Planwertes im kommenden Jahr ausschließt.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung
und Kreisentwicklung
7.
Die
Änderung von Zielen und Kennzahlen im Haushaltsbuch des Kreises Coesfeld wird im Bedarfsfall durch den zuständigen
Fachausschuss beschlossen.
Stellungnahme der Verwaltung (Abteilung 20)
Ziele und Kennzahlen sind Teile des Haushalts und
unterliegen der Beschlussfassung durch den Kreistag. Sie werden während der
Haushaltsberatungen zum jeweiligen Haushalt in den Fachausschüssen vorberaten
und fließen in den abschließenden Haushaltsbeschluss ein. Eine unterjährige
Vorberatung ist zwar möglich, eine Umsetzung kann allerdings erst mit
Beschlussfassung über den jeweiligen Haushalt erfolgen. Eine Änderung der Ziele
und Kennzahlen bedeutet in der Regel auch eine Änderung der Festsetzung der
jeweiligen Haushaltsmittel.
8.
Zu
den Kennzahlen im Haushaltsbuch wird künftig bei den „Ist-Werten“ eine Zielerreichungsquote angegeben.
Stellungnahme der Verwaltung (Abteilung 20)
Der Haushalt des Kreises Coesfeld
entspricht dem Runderlass des Innenministeriums vom 17.12.2012 (VV Muster zur
GO und GemHVO), der auch die Basis für den Aufbau der Software newsystem
darstellt. Da der v.g. Runderlass eine zusätzliche Spalte für eine
Zielerreichungsquote nicht vorsieht, müsste eine manuelle Erweiterung
vorgenommen werden, die auch manuell zu pflegen wäre. Eine aus der
Rechnungssoftware zu generierende Lösung ist nach aktuellem Stand nicht
möglich. Das bedeutet einen erheblichen Mehraufwand bei der Erstellung des
Haushaltsentwurfs (manuelle Eingabe bei jeder Kennzahl zu jedem Produkt). Die
Verwaltung prüft daher derzeit eine geeignete praktikable Lösung, die Zielerreichungsquote
bei der Einbringung des Haushalts darzustellen.
9.
Die
Verwaltung berichtet im Jahr 2018 trimesterweise über die zur Zielerreichung getroffenen Maßnahmen.
Stellungnahme
der Verwaltung (Abteilung 20)
Der aktuelle Haushalt enthält 117 Produkte, die wiederum ein bzw. überwiegend mehrere Ziele ausweisen. Die Umsetzung des vorliegenden Antrages bedeutet, dass zu jedem Ziel eines jeden Produkts eine Erhebung vorzunehmen ist. Die Daten wären in einer Datei zu erfassen und berichtsmäßig aufzuarbeiten. Der Zeitaufwand zur Erstellung der Trimesterberichte würde dadurch erheblich ausgeweitet. Die personellen Ressourcen sind sowohl in den Fachabteilungen für die Datenerhebung als auch in der Geschäftsbuchhaltung für die Zusammenführung und weiteren Verarbeitung der Daten derzeit nicht gegeben. Es wird daher vorgeschlagen, in den Fachausschüssen die berichtspflichtigen Produkte festzulegen. Die Verwaltung wird in den Sitzungen einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs.1 KrO NW.