Betreff
Änderung von Zielen und Kennzahlen; hier: Anträge der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorlage
SV-9-1018
Aktenzeichen
01-10.24.29-00
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN:

 

Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und ÖPNV

 

  1. Produkt 10.02.01 – Gebäudemanagement

Der Planwert für die Kennzahl „Substanzerhaltungsquote“ wird für 2021, entsprechend der Zielformulierung, auf 100% angehoben.

 

Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung

 

  1. Produkt 39.02.01 – Tierarzneimittel- und Futtermittelüberwachung

Der Planwert für die Kennzahl „Überprüfte Maßnahmenpläne im Rahmen von vor Ort-Kontrolle“ wird ab 2018, entsprechend der Zielformulierung, wieder auf 15% geändert.

 

  1. Produkt 39.03.01- Fleisch- und Geflügelfleischhygiene

Zum Produkt 39.03.01 „Fleisch- und Geflügelfleischhygiene“ entwickelt die Verwaltung Ziele, Kennzahlen und Grundzahlen zur weiteren politischen Beschlussfassung.

 

  1. Produkt 70.01.01 – Betrieblicher Umweltschutz

Der Planwert für die Kennzahl „Anteil der jährlich überwachten BImSch-Anlagen“ wird ab 2019, entsprechend der Zielformulierung, auf 25% geändert.

 

  1. Produkt 70.02.01 – Landschaftsnutzung

Der Planwert für die Kennzahl „Anteil der überwachten Händler und Halter geschützter Arten“ wird ab 2019, entsprechend der Zielformulierung, von 5% auf 10% geändert.

 

Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit

 

  1. Produkt 53.40.10 – Umweltmedizinische Stellungnahmen, Maßnahmen zum Infektionsschutz

Der Planwert für die Kennzahl „Infektionshygienische Kontroll-Dichte (in %)“ wird ab 2019 auf die gesetzliche Vorgabe von 100% angehoben.

 

Finanzausschuss

 

  1. Die Änderung von Zielen und Kennzahlen im Haushaltsbuch des Kreises Coesfeld wird im Bedarfsfall durch den zuständigen Fachausschuss beschlossen.

 

  1. Zu den Kennzahlen im Haushaltsbuch wird künftig bei den „Ist-Werten“ eine Zielerreichungsquote angegeben.

 

  1. Die Verwaltung berichtet im Jahr 2018 trimesterweise über die zur Zielerreichung getroffenen Maßnahmen.

 

 

 

 

 

 

Die Anträge vom 05.12.2017 werden gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Kreistages des Kreises und seiner Ausschüsse vom 23.06.2014 vorgelegt.

Begründung:

 

I.   Problem

II.  Lösung

III. Alternativen

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

 

I. – IV.

 

Mit den beigefügten Schreiben vom 05.12.2017 hat die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gebeten, die Anträge im Rahmen der Haushaltsberatungen in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschafsförderung und Kreisentwicklung am 11.12.2017 zu beraten. In der Sitzung des Ausschusses ist dann beschlossen worden, die Anträge in den ersten Sitzungsdurchlauf des Jahres 2018 zu verschieben. Vorab sollte eine Beratung in der Sitzung des Beirats für Finanzmanagement und Aufgabenkritik am 06.02.2018 erfolgen. Ausgenommen hiervon sind die bereits behandelten folgenden Anträge

 

  • Streichung von Investitionen „Kapitalerhöhung Flughafen Münster-Osnabrück“,
  • Änderung Planwert für die Kennzahl „Überwachung der genehmigten/sanierten Kleinkläranlagen“ von 10% auf 13%.

 

In der Sitzung des Beirats für Finanzmanagement und Aufgabenkritik am 06.02.2018 wurde festgelegt, dass die noch offenen Anträge direkt an die jeweiligen Fachausschüsse zur Beratung verwiesen werden.

 

Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Verfahrensvereinfachung werden alle hier betroffenen Anträge der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in einer Sitzungsvorlage gebündelt und den jeweiligen Fachausschüssen sowie dem Kreisausschuss zur Vorberatung und dem Kreistag zur Entscheidung vorgelegt.

 

Die Anträge werden gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung in die Tagesordnung der jeweiligen Sitzungen aufgenommen. Wegen der besseren Unterscheidung sind sie von 1 – 9 durchnummeriert.

 

Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und ÖPNV

 

1.      Produkt 10.02.01 – Gebäudemanagement

            Der Planwert für die Kennzahl „Substanzerhaltungsquote“ wird für 2021, entsprechend     der Zielformulierung, auf 100% angehoben.

 

Stellungnahme der Verwaltung (Abteilung 10)

Bei der Kennzahl „Substanzerhaltungsquote“ werden u. a. auch die in den jeweiligen Haushaltsjahren veranschlagten Mittel für Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen investiv) in die Berechnung einbezogen (vgl. HH 2018 Erl. zur Kennzahl S. 359).

 

Bei der Aufstellung des Haushaltes 2018 im Sommer 2017 war es aber noch nicht möglich, konkrete Aufwendungen für die im Jahr 2021 fällig werdenden Maßnahmen zu berechnen. Oftmals ist schlicht noch nicht absehbar, welche Sanierungsmaßnahmen durchzuführen sein werden. Entsprechend wurde bei den Aufwendungen für Erneuerungs-       und Sanierungsmaßnahmen für das Jahr 2021 ein Wert von 0 € ausgewiesen (vgl. Seite 358 HH 2018). Da dieser Wert bei der Berechnung der Kennzahl   berücksichtigt wird, ergibt sich rechnerisch die geringe Substanzerhaltungsquote im Jahr 2021 von „nur“ 36,11 %. Bei Fortschreibung der Maßnahmen- und Finanzplanung wird sich der Wert für das Jahr 2021 zwangsläufig ändern.

 

 

Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung

 

2.      Produkt 39.02.01 – Tierarzneimittel- und Futtermittelüberwachung

            Der Planwert für die Kennzahl „Überprüfte Maßnahmenpläne im Rahmen von vor Ort-     Kontrolle“ wird ab 2018, entsprechend der Zielformulierung, wieder auf 15% geändert.

 

            Stellungnahme der Verwaltung (Abteilung 39)

            Seit dem zweiten Halbjahr 2014 müssen Halter von Mastschweinen, Mastrindern und Mastgeflügel ihre antibiotischen Behandlungen in die staatliche Antibiotika Datenbank melden. Um den sparsamen und gezielten Einsatz von Antibiotika zu forcieren, wird aus der staatlichen Antibiotika-Datenbank halbjährlich für jeden Betrieb und die jeweilige Nutzungsgruppe die Therapiehäufigkeit ermittelt. Dieser betriebsindividuelle Wert wird dann bundesweit dem Antibiotikaeinsatz in allen Betrieben derselben Nutzungsgruppe gegenübergestellt. Maßgeblich ist neben der Kennzahl 1, dem Medianwert, auch die Kennzahl 2. Sie beschreibt den Wert, unter dem 75% aller erfassten Therapiehäufigkeiten liegen. Dies bedeutet, dass alle sechs Monate jeweils 25% der Betriebe mit Überschreitung der Kennzahl 2 unter näherer Beobachtung der Veterinärbehörde stehen und sogenannte Maßnahmenpläne vorzulegen haben.

            Auch wenn die Kennzahl 2 bundesweit bei Ferkeln von 26,19 auf 10,76 und bei Mastschweinen von 9,49 auf 1,19 gesunken ist, bleibt die Zahl der Betriebe im oberen Quartil (25%) immer gleich. Dies bedeutet, dass dem Veterinärdienst pro Kalenderjahr rd. 1.100 Maßnahmenpläne vorzulegen sind. Bei 10 % Überprüfungen im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen wären somit rd. 110 Kontrollen erforderlich. Neben diesen Kontrollen sind aber auch Betriebsbesuche mit Probenahmen im Rahmen des Nationalen-Rückstands-Kontrollplanes, des Tierseuchen- und Tierschutzrechts und darüber hinaus in unregelmäßigen Abständen Transport- und Exportuntersuchungen in landwirtschaftlichen Betrieben durchzuführen.

            Durch die Erfahrungen aus den bisherigen Überprüfungen der Maßnahmenpläne und Vor-Ort-Kontrollen erscheint eine Quote von 10 % der Kennzahl 2-Überschreiter als ausreichend, zumal die Betriebe auch noch nach anderen Risikokriterien überprüft werden und die Verteilung der Kontrollen auf die verschiedenen Fachbereiche unter Berücksichtigung der personellen Ressourcen  erfolgen muss.

            Krankheitsgeschehen bei den Nutztieren treten natürlich auch bei gut geführten Betrieben auf, so dass Bestandsbehandlungen nötig werden, ohne dass ein mangelhaftes Betriebsmanagement zugrunde liegt. Derzeit reicht bereits eine Behandlung eines Durchgangs über wenige Tage aus, um einen Therapieindex oberhalb der Kennzahl 2 zu erhalten.

 

            Eine Änderung des Planwertes für die Kennzahl „Überprüfte Maßnahmenpläne im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen“ auf wiederum 15 % wird aus fachlicher Sicht und aufgrund begrenzter personeller Ressourcen nicht für sinnvoll gehalten.

 

3.      Produkt 39.03.01- Fleisch- und Geflügelfleischhygiene

            Zum Produkt 39.03.01 „Fleisch- und Geflügelfleischhygiene“ entwickelt die Verwaltung    Ziele, Kennzahlen und Grundzahlen zur weiteren politischen Beschlussfassung.

 

            Stellungnahme der Verwaltung (Abteilung 39)

            Für die von der Veterinärbehörde durchzuführenden Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie der Fleischhygiene sind Gebühren zu erheben. Da die Mindestgebühren aus der EU-Verordnung in vielen Bereichen nicht kostendeckend sind, macht der Kreis Coesfeld von der Regelung Gebrauch von diesen Gebühren abzuweichen und legt in der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie der Fleischhygiene eigene kostendeckende Gebührensätze fest.

            Im Rahmen des Satzungsbeschlusses bei der Erstellung und jeder Änderung der Satzung werden den politischen Gremien die ermittelten Grundzahlen, die daraus erstellten Berechnungen und die erwarteten Kostenentwicklungen benannt.

            Bei den Angaben im Entwurf des Haushalts 2018 auf S. 94 beim Produkt 39.03.01 unter „Ziele“ wurden keine Kennzahlen zur Zielerreichung festgelegt, da die „Ziele“ - Durchführung der Schlachttier und Fleischuntersuchung – nur die gesetzlichen Anforderungen wiedergeben und unter dem Punkt „Beschreibung“ bereits im Haushalt enthalten sind. Aus Sicht der Verwaltung erscheint es nicht erforderlich, diese nochmals als solche darzustellen, da sie  immer 100% lauten würden.

 

Es spricht aber nichts dagegen, den Hinweis im Haushaltsentwurf zu streichen und stattdessen Grundzahlen und Daten, die sich jährlich ändern, im Rahmen des Haushalts darzustellen.

 

Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, dem Antrag (tlw.) zu entsprechen.

 

Im Haushalt für 2019 werden Grundzahlen, wie z.B. Schlachtzahlen, Anzahl Rückstandsproben, Trichinenproben und Anzahl der Termine Schlachtgeflügel-untersuchungen, aufgenommen.

 

4.      Produkt 70.01.01 – Betrieblicher Umweltschutz

            Der Planwert für die Kennzahl „Anteil der jährlich überwachten BImSch-Anlagen“ wird      ab 2019, entsprechend der Zielformulierung, auf 25% geändert.

 

            Stellungnahme der Verwaltung (Abteilung 70)

Die Zielquote 25% bedeutet, dass ca. 100 Anlagen zu überwachen sind. Dies ist bei der derzeitigen Antragslage und Personalausstattung umsetzbar.

 

Es wird vorgeschlagen, dem Antrag stattzugeben. Die Umsetzung sollte in Abhängigkeit von den primär zu bearbeitenden Genehmigungsverfahren und dem Sanierungsaufwand gesehen werden.

           

5.      Produkt 70.02.01 – Landschaftsnutzung

            Der Planwert für die Kennzahl „Anteil der überwachten Händler und Halter geschützter     Arten“ wird ab 2019, entsprechend der Zielformulierung, von 5% auf 10% geändert.

 

            Stellungnahme der Verwaltung (Abteilung 70)

            Die Zielvorgabe von 10% zu kontrollierender Händler und Halter geschützter Arten ist unrealistisch. Die Liste der Händler und Halter im Kreis Coesfeld umfasst ca. 1.600 Datensätze, von denen eine unbekannte (relativ große) Zahl nicht aktiv ist. Kontrollen finden in diesem Bereich nur anlassbezogen und stichprobenartig statt. Auf die Gesamtzahl von 1.600 Adressen bezogen, wurden in den vergangenen Jahren im Schnitt 1-2 % überprüft. Somit ist im Grunde auch der Planwert von 5% bereits optimistisch. Die Kontrolle von 10% = 160 Adressen ist unrealistisch und mit dem gegebenen Personalbestand nicht umsetzbar.

 

            Es wird vorgeschlagen, den Datenbestand der Händler und Halter bis 2020 einer Aktualisierung und Priorisierung zu unterziehen und für das HHJahr 2021 eine neue, belastbare Zieldefinition zu entwickeln.

 

 

Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit

 

6.      Produkt 53.40.10 – Umweltmedizinische Stellungnahmen, Maßnahmen zum             Infektionsschutz

            Der Planwert für die Kennzahl „Infektionshygienische Kontroll-Dichte (in %)“ wird ab         2019 auf die gesetzliche Vorgabe von 100% angehoben.

 

Stellungnahme der Verwaltung (Abteilung 53)

            Der Planwert für die  Infektionshygienische Kontroll-Dichte kann in 2019 nicht auf 100 % angehoben werden. Der Zielerreichungsgrad bei diesem Produkt hängt überproportional mit der Anzahl der Ortsbesichtigungen der im Kreisgebiet vorhandenen „Trinkwasserbrunnen“ zusammen. Durch die Änderung der Trinkwasserverordnung in 2018 wird sich die Anzahl der überprüften Brunnen voraussichtlich noch weiter verringern. Die Verordnungsänderung führt zu einem massiven Arbeitszuwachs für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der eine Anhebung des Planwertes im kommenden Jahr ausschließt.

 

Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung

 

7.      Die Änderung von Zielen und Kennzahlen im Haushaltsbuch des Kreises     Coesfeld wird im Bedarfsfall durch den zuständigen Fachausschuss beschlossen.

 

            Stellungnahme der Verwaltung (Abteilung 20)

            Ziele und Kennzahlen sind Teile des Haushalts und unterliegen der Beschlussfassung durch den Kreistag. Sie werden während der Haushaltsberatungen zum jeweiligen Haushalt in den Fachausschüssen vorberaten und fließen in den abschließenden Haushaltsbeschluss ein. Eine unterjährige Vorberatung ist zwar möglich, eine Umsetzung kann allerdings erst mit Beschlussfassung über den jeweiligen Haushalt erfolgen. Eine Änderung der Ziele und Kennzahlen bedeutet in der Regel auch eine Änderung der Festsetzung der jeweiligen Haushaltsmittel.

 

8.      Zu den Kennzahlen im Haushaltsbuch wird künftig bei den „Ist-Werten“ eine             Zielerreichungsquote angegeben.

 

            Stellungnahme der Verwaltung (Abteilung 20)

            Der Haushalt des Kreises Coesfeld entspricht dem Runderlass des Innenministeriums vom 17.12.2012 (VV Muster zur GO und GemHVO), der auch die Basis für den Aufbau der Software newsystem darstellt. Da der v.g. Runderlass eine zusätzliche Spalte für eine Zielerreichungsquote nicht vorsieht, müsste eine manuelle Erweiterung vorgenommen werden, die auch manuell zu pflegen wäre. Eine aus der Rechnungssoftware zu generierende Lösung ist nach aktuellem Stand nicht möglich. Das bedeutet einen erheblichen Mehraufwand bei der Erstellung des Haushaltsentwurfs (manuelle Eingabe bei jeder Kennzahl zu jedem Produkt). Die Verwaltung prüft daher derzeit eine geeignete praktikable Lösung, die Zielerreichungsquote bei der Einbringung des Haushalts darzustellen.

 

9.      Die Verwaltung berichtet im Jahr 2018 trimesterweise über die zur Zielerreichung   getroffenen Maßnahmen.

 

            Stellungnahme der Verwaltung (Abteilung 20)

Der aktuelle Haushalt enthält 117 Produkte, die wiederum ein bzw. überwiegend mehrere Ziele ausweisen. Die Umsetzung des vorliegenden Antrages bedeutet, dass zu jedem Ziel eines jeden Produkts eine Erhebung vorzunehmen ist. Die Daten wären in einer Datei zu erfassen und berichtsmäßig aufzuarbeiten. Der Zeitaufwand zur Erstellung der Trimesterberichte würde dadurch erheblich ausgeweitet. Die personellen Ressourcen sind sowohl in den Fachabteilungen für die Datenerhebung als auch in der Geschäftsbuchhaltung für die Zusammenführung und weiteren Verarbeitung der Daten derzeit nicht gegeben. Es wird daher vorgeschlagen, in den Fachausschüssen die berichtspflichtigen Produkte festzulegen. Die Verwaltung wird in den Sitzungen einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs.1 KrO NW.