Betreff
Anpassung der Richtlinie für Geldanlagen des Kreises Coesfeld mit Wirkung vom 01.03.2018
Vorlage
SV-9-1025
Aktenzeichen
20.42.03-06
Art
Sitzungsvorlage

Die Anpassung der Richtlinie für Geldanlagen des Kreises Coesfeld mit Wirkung vom 01.03.2018 wird zur Kenntnis genommen.

 

Begründung:

 

I.   Problem

In dem bis zum 31.12.2017 gültigen Runderlass des Landes NRW („Kommunale Kapitalanlagen“) vom 11.12.2012 (Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales 34 -48.01.01/16 – 416/12) wurde den Kommunen empfohlen, unter Beteiligung der Vertretungskörperschaft eine örtliche Anlagenrichtlinie in Kraft zu setzen. Der Kreis Coesfeld ist dieser Empfehlung gefolgt (vgl. SV-8-0849). Die Gültigkeit der Richtlinie für Geldanlagen des Kreises Coesfeld vom 13.02.2013 endet zum 28.02.2018.

 

Am 28.12.2017 hat das Land NRW zudem eine Änderung des o. a. Runderlasses bekannt gemacht. Nach dem Wegfall der freiwilligen Einlagensicherung auch für Kommunen (vgl. MV-9-0914) hat das Land einen Zusatz zur Einlage von Kapital in private Sicherungsinstitute aufgenommen (vgl. Anlage Nr. 1 – Ergänzungen durch Unterstreichung kenntlich gemacht). Der Runderlass des Landes ist nunmehr bis zum 31.12.2022 gültig.

II.  Lösung

Der vom Land hervorgehobene Sicherheitsaspekt bei der Einlage von Kapital in private Kreditinstitute, bei denen es nicht  durch ein Einlagensicherungssystem geschützt ist oder in Kreditinstitute ohne ein institutsbezogenes Sicherungssystem  wurde in Ziffer 2.1 und 2.5 der angepassten Geldanlagen-Richtlinie des Kreises Coesfeld berücksichtigt.

 

In Ziffer 2.5 und Ziffer 3 wurde eine Differenzierung zwischen kurzfristigen und längerfristigen Anlageformen aufgenommen und in Verbindung mit Ziffer 3 bezogen auf kurzfristige Anlagen durch Aufnahme einer Vertretungsregelung die Handlungsfähigkeit des Kreises Coesfeld erhöht. 

 

In Ziffer 2.3 wurde hinsichtlich der Ertragskraft eine für alle Zinsphasen allgemeingültige Formulierung gewählt.

 

Die aktualisierte Geldanlagen-Richtlinie des Kreises ist der Anlage  Nr. 2 zu dieser Sitzungsvorlage zu entnehmen. Sämtliche Änderungen sind durch Streichungen bzw. in Fettdruck (kursiv) kenntlich gemacht.

III. Alternativen

Auf eine Geldanlagen-Richtlinie wird verzichtet.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

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V. Zuständigkeit für die Entscheidung

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