Die Anpassung der Richtlinie für Geldanlagen des Kreises Coesfeld mit Wirkung vom 01.03.2018 wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem
In dem bis zum 31.12.2017 gültigen
Runderlass des Landes NRW („Kommunale Kapitalanlagen“) vom 11.12.2012
(Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales 34 -48.01.01/16 –
416/12) wurde den Kommunen empfohlen, unter Beteiligung der
Vertretungskörperschaft eine örtliche Anlagenrichtlinie in Kraft zu setzen. Der
Kreis Coesfeld ist dieser Empfehlung gefolgt (vgl. SV-8-0849). Die Gültigkeit
der Richtlinie für Geldanlagen des Kreises Coesfeld vom 13.02.2013 endet zum 28.02.2018.
Am 28.12.2017 hat das Land NRW zudem eine
Änderung des o. a. Runderlasses bekannt gemacht. Nach dem Wegfall der
freiwilligen Einlagensicherung auch für Kommunen (vgl. MV-9-0914) hat das Land
einen Zusatz zur Einlage von Kapital in private Sicherungsinstitute aufgenommen
(vgl. Anlage Nr. 1 – Ergänzungen durch Unterstreichung kenntlich gemacht). Der
Runderlass des Landes ist nunmehr bis zum 31.12.2022 gültig.
II. Lösung
Der vom Land hervorgehobene
Sicherheitsaspekt bei der Einlage von Kapital in private Kreditinstitute, bei
denen es nicht durch ein Einlagensicherungssystem
geschützt ist oder in Kreditinstitute ohne ein institutsbezogenes
Sicherungssystem wurde in Ziffer 2.1 und
2.5 der angepassten Geldanlagen-Richtlinie des Kreises Coesfeld berücksichtigt.
In Ziffer 2.5 und Ziffer 3 wurde eine
Differenzierung zwischen kurzfristigen und längerfristigen Anlageformen
aufgenommen und in Verbindung mit Ziffer 3 bezogen auf kurzfristige Anlagen
durch Aufnahme einer Vertretungsregelung die Handlungsfähigkeit des Kreises
Coesfeld erhöht.
In Ziffer 2.3 wurde hinsichtlich der
Ertragskraft eine für alle Zinsphasen allgemeingültige Formulierung gewählt.
Die aktualisierte Geldanlagen-Richtlinie des
Kreises ist der Anlage Nr. 2 zu dieser
Sitzungsvorlage zu entnehmen. Sämtliche Änderungen sind durch Streichungen bzw.
in Fettdruck (kursiv) kenntlich gemacht.
III. Alternativen
Auf eine Geldanlagen-Richtlinie wird verzichtet.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
--
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
--