Betreff
Ortsumgehung Nottuln
Vorlage
SV-7-0156
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stellungnahme vom 21.03.2005 wird zugestimmt.

 

Begründung:

 

I.- IV.

 

 

Für die Ortsumgehung Nottuln ist nach dem durchgeführten Linienbestimmungsverfahren nun das Planfeststellungsverfahren durch die Bezirksregierung Münster eingeleitet worden. Mit Schreiben vom 26.01.2005 wird der Kreis Coesfeld im Rahmen der Trägerbeteiligung um Stellungnahme gebeten.

 

Im Rahmen der Planerstellung sind für den Ortsteil Nottuln unterschiedliche Trassenführungen erörtert und geprüft worden. Im Rahmen der Linienbestimmung hat der Kreis Coesfeld die jetzt beantragten Nordumgehung mitgetragen, so dass auf Grundlage dieser Entscheidung nicht mehr die einzelnen Varianten diskutiert und abgewogen werden.

 

Die Nordtrasse schwenkt von Westen kommend in Höhe der Abzweigung nach Billerbeck aus der jetzigen Trasse nach Norden heraus. Das Nonnenbachtal wird mittels einer Brücke überquert, anschließend schließt die Trasse die dortigen Wohn- und Gewerbegebiete ein und trifft kurz vor der Ziegelei Hagemeister wieder auf die jetzige Trasse.

 

Aus Sicht des Kreises Coesfeld wird der Ausbau der Ortsumgehung Nottuln begrüßt, da hierdurch die Ost- West-Erschließung des Kreises Coesfeld deutlich verbessert wird.

 

Der mit dem Ausbau verbundene Eingriff in den Natur und Wasserhaushalt ist aus Sicht des Kreises Coesfeld auszugleichen bzw. sind die damit verbundenen Risiken für die Wassergewinnung in Nottuln überschaubar.

 

Insoweit kann unter Beachtung der in der Stellungnahme aufgeführten Auflagen dem Planvorhaben zugestimmt werden.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Zustimmung ist nach § 50 KrO der Kreisausschuss zuständig.

 

Anlagen:

 

 

Stellungnahme des Kreises vom 21.03.2005