Beschlussvorschlag
der SPD-Kreistagsfraktion:
Der Kreistag
beschließt folgende Besetzungsänderungen:
Kreisausschuss
Für das bisherige
stellvertretende Mitglied Dr. Jerome Biehle wird der Ktabg. Johannes Waldmann
zum stellvertretenden Mitglied gewählt.
Rechnungsprüfungsausschuss
Für das bisherige
Mitglied Dr. Jerome Biehle wird der Ktabg. Hermann-Josef Vogt zum Mitglied
gewählt.
Wahlprüfungsausschuss
Für das bisherige
stellvertretende Mitglied Dr. Jerome Biehle wird der Ktabg. Hermann-Josef Vogt
zum stellvertretenden Mitglied gewählt.
Ausschuss
für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
Für das bisherige
stellvertretende Mitglied Dr. Jerome Biehle wird der Ktabg. Hermann-Josef Vogt
zum stellvertretenden Mitglied gewählt.
Ausschuss
für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr
Für das bisherige
stellvertretende Mitglied Dr. Jerome Biehle wird die sachkundige Bürgerin
Renate Gernitz zum stellvertretenden Mitglied gewählt.
Ausschuss
für Schule, Kultur und Sport
Für das bisherige
Mitglied Dr. Jerome Biehle wird die sachkundige Bürgerin Renate Gernitz zum
Mitglied gewählt.
Begleitgruppe
zur Entwicklungsplanung-Berufskollegs
Für das bisherige
stellvertretende Mitglied Dr. Jerome Biehle wird die sachkundige Bürgerin
Renate Gernitz zum stellvertretenden Mitglied gewählt.
Zweckverbandsversammlung
für den Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Münsterland (ZVM SPNV)
Für den
ausscheidenden ordentlichen Vertreter des Kreises Coesfeld in der
Zweckverbandsversammlung des Zweckverbands Schienenpersonennahverkehr
Münsterland (ZVM SPNV) Ktabg. Lambert Lonz wird der Ktabg. Hermann-Josef Vogt
gewählt.
Begründung:
I. Problem
Der Kreistagsabgeordnete Dr. Jerome Biehle hat mit Ablauf des 31.01.2018 auf sein Kreistagsmandat verzichtet. Seine Listennachfolgerin, Frau Bettina Suhren, hat am 09.02.2018 ihren Verzicht erklärt, so dass Herr Hermann-Josef Vogt als ihr Listennachfolger festzustellen war. Herr Dr. Biehle gehörte den genannten Ausschüssen bzw. Gremien des Kreises Coesfeld als stellv. Mitglied oder ordentliches Mitglied an. Des Weiteren beantragt die SPD-Kreistagsfraktion die Umbesetzung der Vertretung des Kreises Coesfeld in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Schienenpersonennahverkehr Münsterland (ZVM SPNV).
II. Lösung
Gemäß § 35 Abs. 3 S. 7 KrO NRW liegt das Vorschlagsrecht für die Ersatzwahl eines ausgeschiedenen Ausschussmitgliedes bei der Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte. Für den Fall, dass eine Person vorzeitig aus dem Gremium ausscheidet, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden war, wählt der Kreistag gem. § 35 Abs. 4 S. 3 KrO NRW den Nachfolger für die restliche Zeit nach § 35 Abs. 2 KrO NRW.
Die SPD-Kreistagsfraktion hat die umseitig genannten Ausschuss- bzw. Gremienbesetzungen beantragt.
III. Alternativen
keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Gemäß § 30 KrO NRW erhalten die Mitglieder der Ausschüsse und Beiräte Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind veranschlagt.
Durch die Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte des Kreises Coesfeld können Kosten entstehen, wenn durch die Teilnahme an Mitgliedschaftsversammlungen o.Ä. Reisekosten gezahlt werden müssen, weil die Institutionen diese Kosten selber nicht zahlen. Ebenso kommt die Entschädigung von Verdienstausfall in Betracht.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse und Gremien ist gemäß § 41 bzw. § 26 Abs. 1 Buchstabe b) und c) und Abs. 5 sowie § 51 Abs. 2 KrO NRW der Kreistag.