Betreff
Verlängerung des Zertifizierungsverfahren für den „European Energy Award" – eea – um weitere vier Jahre
Vorlage
SV-9-1067
Aktenzeichen
01-70.60.001
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Das am 31.12.2018 auslaufende Zertifizierungsverfahren für den „European Energy Award“ – eea – wird gemäß der Empfehlung der Arbeitsgruppe Klimaschutz vom 13.11.2017 um vier Jahre bis zum 31.12.2022 verlängert, um so wie vom Kreistag beschlossen möglichst bis 2020 den eea in Gold zu erlangen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle hierzu erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten.

Begründung:

 

I. u. II. Problem u. Lösung

 

Im Rahmen des Zertifizierungsverfahren für den European Energy Award (kurz: eea) werden die Energie- und Klimaschutzaktivitäten einer Kommune erfasst, bewertet, geplant, gesteuert und regelmäßig überprüft, um Potentiale der nachhaltigen Energiepolitik und des Klimaschutzes identifizieren und nutzen zu können.

 

Seit dem 01.01.2012 nimmt der Kreis Coesfeld am European Energy Award teil. Nach einer  Auftaktveranstaltung im Februar 2012 wurden in einer mehrmonatigen Projektphase sämtliche bisherigen energiepolitischen und klimaschutzrelevanten Aktivitäten des Kreises Coesfeld erfasst und anschließend bewertet. Im August 2012 hat das gebildete Energieteam ein Energiepolitisches Arbeitsprogramm ausgearbeitet, welches einen Maßnahmenplan über energie- und klimarelevante Maßnahmen für die kommenden Jahre enthält. Dieses Energiepolitische Arbeitsprogramm inkl. des Maßnahmenplans wurde durch den Kreistag in seiner Sitzung am 26.09.2012 beschlossen. Nach erfolgreicher Prüfung im Rahmen eines TÜV-Audits wurde dem Kreis Coesfeld im November 2012 in Oberhausen durch den damaligen Landesumweltminister Johannes Remmel der European Energy Award verliehen.

 

Am 17.06.2015 beschloss der Kreistag nicht nur die Verlängerung des Zertifizierungsverfahrens bis Ende 2018, sondern formulierte auch das Ziel, innerhalb der derzeitigen 9. Wahlperiode und somit spätestens bis zum Jahr 2019 den eea in GOLD zu erlangen. Zur Umsetzung des Ziels und zur Begleitung des energiepolitischen Arbeitsplans wurde eine Lenkungsgruppe gebildet, die aus den Mitgliedern der Arbeitsgruppe Klimaschutz, dem eea-Berater des Kreises Coesfeld und weiteren Mitgliedern der Verwaltung besteht.

 

Am 16.12.2015 hat der Kreistag einen Beschluss über das aktualisierte Energiepolitische Arbeitsprogramm mit dem Maßnahmenplan 2015 ff. gefasst. In seiner Sitzung am 03.02.2016 verabschiedete der Kreistag das zwischenzeitlich erstellte Klimaschutzkonzept.

Am 16.03.2016 wurden die umfangreichen Klimaschutzaktivitäten des Kreises Coesfeld erneut vom TÜV-Rheinland durch einen unabhängigen Auditor überprüft. Während der Kreis Coesfeld beim ersten Audit im Zertifizierungsverfahren zum eea im Jahr 2012 noch bei 53 Prozent lag, so hat der Kreis in dem Audit trotz gestiegener Bewertungsanforderungen die Marke von 68 Prozent erreicht. Im Dezember 2016 wurde dem Kreis Coesfeld im Rahmen einer Auszeichnungsveranstaltung in Ostbevern erneut der European Energy Award verliehen.

 

Die Verlängerung des zurzeit noch bis zum 31.12.2018 befristeten Verfahrens soll entsprechend der Empfehlung der AG Klimaschutzaktivitäten beantragt werden. Dieses ist eine notwendige Voraussetzung in Hinblick auf den Beschluss, innerhalb der derzeitigen 9. Wahlperiode den eea in Gold zu erlangen.

 

Im Weiteren bildet der Beschluss über die Umsetzung des Energiepolitischen Arbeitsprogramms eine weitere Voraussetzung zur Erreichung des eea in Gold. Das Energiepolitische Arbeitsprogramm 2018 ff. wird in die nächste Sitzungsfolge mit abschließender Beschlussfassung im Kreistag am 26.09.2018 gegeben, um so zum Termin des Gold Audits noch die geforderte Aktualität aufzuweisen.

 

 

III. Alternativen

 

Eine Verlängerung des Verfahrens wird nicht beantragt. Das Zertifizierungsverfahren würde am 31.12.2018 auslaufen. Die Bestrebungen in Hinblick auf das Verfahren zum European Energy Award in Gold wären dann hinfällig, weil die Grundlage zur Weiterarbeit entfallen würde.

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

 

Die Teilnahme am eea wird in NRW im Regelfall mit ca. 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Dadurch reduziert sich der Eigenanteil des Kreises Coesfeld auf insgesamt 11.304 € für die Projektjahre 2019 bis 2022.

Mit der Umsetzung etwaiger Maßnahmen  können weitere Aufwendungen und Ausgaben verbunden sein.

 

 

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Kreistags ergibt sich aus § 26 Abs. 1 KrO NRW.