Beschlussvorschlag:
Das am 31.12.2018 auslaufende Zertifizierungsverfahren für den „European Energy Award“ – eea – wird gemäß der Empfehlung der Arbeitsgruppe Klimaschutz vom 13.11.2017 um vier Jahre bis zum 31.12.2022 verlängert, um so wie vom Kreistag beschlossen möglichst bis 2020 den eea in Gold zu erlangen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle hierzu erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten.
Begründung:
I. u. II. Problem u. Lösung
Im Rahmen des Zertifizierungsverfahren für den European Energy
Award (kurz: eea) werden die
Energie- und Klimaschutzaktivitäten einer Kommune erfasst, bewertet, geplant,
gesteuert und regelmäßig überprüft, um Potentiale der nachhaltigen
Energiepolitik und des Klimaschutzes identifizieren und nutzen zu können.
Seit dem 01.01.2012 nimmt der Kreis
Coesfeld am European Energy Award teil. Nach einer Auftaktveranstaltung
im Februar 2012 wurden in einer mehrmonatigen Projektphase sämtliche bisherigen
energiepolitischen und klimaschutzrelevanten Aktivitäten des Kreises Coesfeld
erfasst und anschließend bewertet. Im August 2012 hat das gebildete Energieteam
ein Energiepolitisches Arbeitsprogramm ausgearbeitet, welches einen
Maßnahmenplan über energie- und klimarelevante Maßnahmen für die kommenden
Jahre enthält. Dieses Energiepolitische Arbeitsprogramm inkl. des
Maßnahmenplans wurde durch den Kreistag in seiner Sitzung am 26.09.2012 beschlossen.
Nach erfolgreicher Prüfung im Rahmen eines TÜV-Audits wurde dem Kreis Coesfeld
im November 2012 in Oberhausen durch den damaligen Landesumweltminister Johannes
Remmel der European Energy Award verliehen.
Am 17.06.2015 beschloss der Kreistag
nicht nur die Verlängerung des Zertifizierungsverfahrens bis Ende 2018, sondern
formulierte auch das Ziel, innerhalb der derzeitigen 9. Wahlperiode und somit
spätestens bis zum Jahr 2019 den eea in GOLD zu erlangen. Zur Umsetzung des
Ziels und zur Begleitung des energiepolitischen Arbeitsplans wurde eine Lenkungsgruppe
gebildet, die aus den Mitgliedern der Arbeitsgruppe Klimaschutz, dem eea-Berater
des Kreises Coesfeld und weiteren Mitgliedern der Verwaltung besteht.
Am 16.12.2015 hat der Kreistag einen
Beschluss über das aktualisierte Energiepolitische Arbeitsprogramm mit dem
Maßnahmenplan 2015 ff. gefasst. In seiner Sitzung am 03.02.2016 verabschiedete
der Kreistag das zwischenzeitlich erstellte Klimaschutzkonzept.
Am 16.03.2016 wurden die umfangreichen
Klimaschutzaktivitäten des Kreises Coesfeld erneut vom TÜV-Rheinland durch
einen unabhängigen Auditor überprüft. Während der Kreis Coesfeld beim ersten
Audit im Zertifizierungsverfahren zum eea im Jahr 2012 noch bei 53 Prozent lag,
so hat der Kreis in dem Audit trotz gestiegener Bewertungsanforderungen die
Marke von 68 Prozent erreicht. Im Dezember 2016 wurde dem Kreis Coesfeld im
Rahmen einer Auszeichnungsveranstaltung in Ostbevern erneut der European Energy
Award verliehen.
Die Verlängerung des
zurzeit noch bis zum 31.12.2018 befristeten Verfahrens soll entsprechend der
Empfehlung der AG Klimaschutzaktivitäten beantragt werden. Dieses ist eine notwendige
Voraussetzung in Hinblick auf den Beschluss, innerhalb der derzeitigen 9. Wahlperiode
den eea in Gold zu erlangen.
Im Weiteren bildet der Beschluss über die Umsetzung des Energiepolitischen Arbeitsprogramms eine weitere Voraussetzung zur Erreichung des eea in Gold. Das Energiepolitische Arbeitsprogramm 2018 ff. wird in die nächste Sitzungsfolge mit abschließender Beschlussfassung im Kreistag am 26.09.2018 gegeben, um so zum Termin des Gold Audits noch die geforderte Aktualität aufzuweisen.
III. Alternativen
Eine Verlängerung
des Verfahrens wird nicht beantragt. Das Zertifizierungsverfahren würde am
31.12.2018 auslaufen. Die Bestrebungen in Hinblick auf das Verfahren zum
European Energy Award in Gold wären dann hinfällig, weil die Grundlage zur
Weiterarbeit entfallen würde.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Teilnahme am eea wird in NRW im Regelfall mit ca. 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Dadurch reduziert sich der Eigenanteil des Kreises Coesfeld auf insgesamt 11.304 € für die Projektjahre 2019 bis 2022.
Mit der Umsetzung etwaiger Maßnahmen können weitere Aufwendungen und Ausgaben verbunden sein.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Die Zuständigkeit
des Kreistags ergibt sich aus § 26 Abs. 1 KrO NRW.