Betreff
Entsendung von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat der WVG gem. § 108a GO NRW
Vorlage
SV-9-1073
Aktenzeichen
01.81-ÖPNV-WVG
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Kreistag des Kreises Coesfeld bestellt gem. § 108a Abs. 3 GO NRW aus der anliegenden von den Beschäftigten der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH gewählten Vorschlagsliste die Arbeitnehmervertreter gem. Ziffer 4 Nrn. 1 - 6 in den Aufsichtsrat der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH.

 

2.    Für den Fall des Ausscheidens eines bestellten Arbeitnehmervertreters aus dem Aufsichtsrat der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH bestellt der Kreistag des Kreises Coesfeld bereits jetzt gem. § 108a Abs. 8 GO NRW aus dem noch nicht in Anspruch genommenen Teil der gewählten Vorschlagsliste als Nachfolger die Arbeitnehmervertreter gem. Ziffer 4 Nrn. 7 - 12 in der Reihenfolge der am meisten erhaltenen Stimmen für das jeweilige Unternehmen, dem das ausgeschiedene Mitglied angehört hat.

 

3.    Der Geschäftsführer der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH wird angewiesen, die für den Aufsichtsrat bestellten Arbeitnehmervertreter über ihre Wahl zu informieren.

Begründung:

 

I.-IV.    Problem, Lösung, Alternativen,

 

Am 21.11.2017 haben die Gesellschafter der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH die Änderung des Gesellschaftsvertrages aufgrund Umsetzung der Vorgaben aus den §§ 108a und b GO NRW beschlossen.

 

Die Beschäftigten der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH haben am 19.03.2018 die aus der Anlage 2 ersichtliche Vorschlagsliste gewählt.

 

Die Bestellung der Arbeitnehmervertreter hat durch die Kreistage/Räte der an der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH durch die Verkehrsunternehmen RVM, RLG, VKU und WLE beteiligten Kreise/Städte/Gemeinden zu erfolgen.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Keine.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NRW).