Beschlussvorschlag:
1.
Der
Kreistag des Kreises Coesfeld bestellt gem. § 108a Abs. 3 GO NRW aus der
anliegenden von den Beschäftigten der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH
gewählten Vorschlagsliste die Arbeitnehmervertreter gem. Ziffer 4 Nrn. 1 - 6 in
den Aufsichtsrat der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH.
2.
Für den
Fall des Ausscheidens eines bestellten Arbeitnehmervertreters aus dem
Aufsichtsrat der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH bestellt der Kreistag
des Kreises Coesfeld bereits jetzt gem. § 108a Abs. 8 GO NRW aus dem noch nicht
in Anspruch genommenen Teil der gewählten Vorschlagsliste als Nachfolger die
Arbeitnehmervertreter gem. Ziffer 4 Nrn. 7 - 12 in der Reihenfolge der am
meisten erhaltenen Stimmen für das jeweilige Unternehmen, dem das
ausgeschiedene Mitglied angehört hat.
3.
Der
Geschäftsführer der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH wird angewiesen, die
für den Aufsichtsrat bestellten Arbeitnehmervertreter über ihre Wahl zu
informieren.
Begründung:
I.-IV. Problem, Lösung, Alternativen,
Am 21.11.2017 haben die Gesellschafter der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH die Änderung des Gesellschaftsvertrages aufgrund Umsetzung der Vorgaben aus den §§ 108a und b GO NRW beschlossen.
Die Beschäftigten der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH haben am 19.03.2018 die aus der Anlage 2 ersichtliche Vorschlagsliste gewählt.
Die Bestellung der Arbeitnehmervertreter hat durch die Kreistage/Räte der an der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH durch die Verkehrsunternehmen RVM, RLG, VKU und WLE beteiligten Kreise/Städte/Gemeinden zu erfolgen.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Keine.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NRW).