Betreff
Beitritt des Kreises Coesfeld zum Kompetenzzentrum Coesfeld - Institut für Geschäftsprozessmanagement e.V.
Vorlage
SV-9-1077
Aktenzeichen
01.12.40-30
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreis Coesfeld tritt dem Kompetenzzentrum Coesfeld – Institut für Geschäftsprozessmanagement e.V. bei.

Begründung:

 

I.   Problem

Um die transferorientierte, regionale Vernetzung zwischen Wissenschaft und Praxis dauerhaft in der Region Coesfeld zu unterstützen, haben die Fachhochschule Münster sowie verschiedene Stiftungsunternehmen und die Stadt Coesfeld den vorhandenen Schulterschluss weiter institutionalisiert und den "Kompetenzzentrum Coesfeld - Institut für Geschäftsprozessmanagement e.V." gegründet.

 

Zweck des Vereins sind die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung der Volks- und Berufsbildung und die Förderung internationaler wissenschaftlicher Zusammenarbeit.

Die Zwecke des Vereins sollen unter anderem durch folgende Maßnahmen verwirklicht werden:

 

a) Förderung der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft auf dem Gebiet der anwendungsorientierten Forschung, Entwicklung und Lehre, insbesondere in den Bereichen Geschäftsprozessmanagement, Service Engineering, Logistik und Supply Chain Management;

b) Förderung und Durchführung von wissenschaftlichen Studien, Maßnahmen sowie Modellvorhaben zur Erprobung und Verbreitung neuer Erkenntnisse bzw. Technologien

in den Bereichen Geschäftsprozessmanagement, Service Engineering, Logistik und Supply Chain Management;

c) Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen, Veröffentlichungen und Vorträgen in den Bereichen Geschäftsprozessmanagement, Service Engineering, Logistik und Supply Chain Management, insbesondere zur Verbreitung innovativer Anwendung und Technologien auf diesen Gebieten;

d) Aufbau eines Netzwerkes zur Entwicklung einer Innovationskultur in der Wirtschaft, in den Schulen und in der Bevölkerung, insbesondere in Coesfeld und im Kreis Coesfeld; Information verschiedener Zielgruppen über die Studienangebote an der Fachhochschule Münster auf den o. g. Gebieten; Vermittlung von Betriebspraktika für Studierende der Fachhochschule Münster;

e) Förderung der internationalen, insbesondere europäischen Zusammenarbeit auf den o. g. Gebieten.

 

Die Aktivitäten des Vereins enden nicht an den Grenzen der Stadt Coesfeld, sie wirken sich zunehmend auf das gesamte Gebiet des Kreises Coesfeld aus.

 

II.  Lösung

 

Der Kompetenzzentrum Coesfeld – Institut für Geschäftsprozessmanagement e.V. verfolgt laut Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.

 

Mitglieder des vorgenannten Vereins können juristische Personen, öffentliche und private Institutionen und Vereinigungen, Verbände, Vereine, Gesellschaften und gewerbliche Unternehmen jedweder Rechtsform werden, die sich dem Zwecke des Vereins verbunden fühlen.

 

Der Kreis Coesfeld kann durch seinen Beitritt den Kompetenzzentrum Coesfeld – Institut für Geschäftsprozessmanagement e.V. unterstützen und damit den Zweck zum Wohle des gesamten Kreises Coesfeld fördern.

 

 

III. Alternativen

Der Kreis Coesfeld tritt dem Kompetenzzentrum Coesfeld – Institut für Geschäftsprozessmanagement e.V. nicht bei.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Mitglieder des Kompetenzzentrum Coesfeld – Institut für Geschäftsprozessmanagement e.V. zahlen jährliche Mitgliedsbeiträge, deren Höhe nach Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegt wird. Nach der aktuellen Beitragsordnung zahlen öffentliche Gebietskörperschaften einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 500 €. Vom Kreis Coesfeld sind im Falle einer Mitgliedschaft demnach 500 € als Jahresbeitrag zu entrichten. Der Mitgliedsbeitrag wird aus dem Budget im Produkt 01.02.01 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung bestritten.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Entscheidung ist der Kreistag gem. § 26 Abs. 1 S. 2 Buchstabe l KrO NRW zuständig.

 

 

 

Anlage 1          Vereinssatzung

Anlage 2          Beitragsordnung