Beschlussvorschlag:
Ohne
Begründung:
I. – V.
Einsatzstatistik und Bedarfskontrolle:
Der
Kreis als Träger des Rettungsdienstes ist verpflichtet, die bedarfsgerechte und
flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung
einschließlich notärztlicher Versorgung und Krankentransporte sicherzustellen.
Wesentliches
Kriterium der Bedarfsplanung für die Notfallrettung ist das Einhalten der
Hilfsfrist von 12 Minuten für ländlich strukturierte Gebiete. Der unter
Berücksichtigung von Erfassungsfehlern, planerischen Unwägbarkeiten und
sonstigen von der Normalität abweichenden Besonderheiten des Einzelfalls
(besondere Witterungsverhältnisse, besondere Verkehrsverhältnisse etc.) im
Bedarfsplan mit 90 % veranschlagte Zielerreichungsgrad wurde im Jahr 2017
geringfügig verfehlt. Einzelheiten sind in den in der Anlage beigefügten Aufstellungen
zu entnehmen.
Von
13.744 Einsätzen, die in 2017 unter Sonderrechtsanordnung gefahren wurden,
wurde die Hilfsfrist von 12 Minuten nach Dispositionsbeginn bei 12.176
Einsätzen eingehalten (88,59 % nach Anl. 1: Eintreffzeiten über 12 Minuten mit
11,41 %).
Aus
Anl. 1 ist zunächst ersichtlich, dass die Rettungswachen Coesfeld, Havixbeck
und Dülmen den Zielerreichungsgrad von 90 % um 0,66 %, 0,08 % und um 0,76 % nur
denkbar knapp verfehlt haben. Die Wachen Lüdinghausen und Ascheberg konnten
ihre Werte aus dem Vorjahr um 1,79 % bzw. um 2,12 % verbessern und liegen
nunmehr zusammen mit der Wache Nottuln wieder innerhalb des Kreisdurchschnitts.
Während die Wache Senden ihren Wert aus dem Vorjahr mit 86,86 % nahezu halten
konnte, liegt die Wache Billerbeck mit 85,87 % nochmals 1,93 % unter ihrem
Vorjahreswert.
Das
in Auftrag gegebenen Gutachten zur 6. Fortschreibung des
Rettungsdienstbedarfsplanes liegt mittlerweile vor. Auf Grundlage des
Gutachtens wird ein erster Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplanes erstellt,
der nach Durchführung des gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsverfahrens, den
politischen Gremien nach der Sommerpause zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Mit
Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplanes ist davon auszugehen, dass der Zielerreichungsgrad
von 90 % zukünftig wieder erreicht wird.
Beigefügt
sind folgende, ausführliche Statistiken, die bei Bedarf in der Ausschusssitzung
erläutert werden können:
Eintreffzeiten
(Anlage 1);
Einsätze
nach Wachen (Anlage 2)
Einsätze
auswärtiger Wachen im Kreisgebiet, der Rettungshubschrauber sowie Einsätze
außerhalb des Kriegsgebiets (Anlage 3),
Krankentransport
(Anlage 4)
Betriebswirtschaftliches Ergebnis:
Grundlage
des Betriebsergebnisses sind die Rechnungsergebnisse der Sachkonten, die dem
Teilergebnisplan des Produktes 32.02.01 – Rettungsdienst (krE) – zugeordnet
sind und der darüber hinaus kostenrechnerisch zu berücksichtigenden
Aufwandspositionen. Auf der Grundlage des vorläufigen Ergebnisses der
Jahresrechnung wurde folgendes Betriebsergebnis ermittelt:
|
Notarzt (NA) |
Notarztein-satzfahrzeug (NEF) |
Rettungs-wagen (RTW) |
Kranken-transport (KTW) |
Gesamt-ergebnis |
Überdeckung |
|
|
|
29.708,99 € |
29.708,99 |
Unterdeckung |
-256.784,06 € |
-380.576,03 € |
-1.089.598,13 € |
|
-1.726.958,22 € |
|
|
|
|
|
-1.697.249,23 € |
Dem
Betriebsergebnis liegen folgende Einzelpositionen zu Grunde, wobei darauf
hingewiesen sei, dass die Zahlen der Einsatzstatistik mit denen der
Betriebsabrechnung differieren, da nicht jeder Einsatz zu einem
Gebührenbescheid führt (z.B. Fehlalarm im guten Glauben) und für einen Einsatz
gelegentlich mehrere Gebührenbescheide erteilt werden (z.B. Verkehrsunfall mit
mehreren Verletzten):
|
Ergebnis |
Kalkulation |
Abweichung (- = Verschlechterung) |
|||
A) Kennzahlen |
|
|
|
|||
Notarzt-Einsätze
(NA) |
6.958 |
7.404 |
-
446 |
|||
Notarzteinsatzfahrzeug
(NEF) |
6.663 |
7.271 |
-
608 |
|||
Rettungseinsätze
(RTW) |
16.746 |
17.483 |
-
737 |
|||
Krankentransporte
(KTW) |
5.586 |
5.000 |
586 |
|||
B) Aufwand |
|
|
|
|||
Personalkosten
|
9.226.856,50 € |
8.582.753 € |
-
644.103,50 € |
|||
Vergütung
Notarztgestellung |
1.468.255,65 € |
1.442.000 € |
-
26.255,65 € |
|||
Sachkosten
(ohne NA und kalkulatorische Kosten) |
2.528.073,75 € |
2.451.408 € |
-
76.665,75 € |
|||
Kalkulatorische
Kosten |
1.400.905,69 € |
1.219.429 € |
-
181.476,69 € |
|||
Summe
Aufwand: |
14.624.091,59
€ |
13.695.591 |
-
928.500,59 € |
|||
C) Erlöse |
|
|
|
|||
Gebühreneinnahmen
|
12.324.488,70
€ |
13.095.591
€ |
-
771.102,30 € |
|||
Sonstige
Einnahmen |
2.353,58 € |
0 |
2.353,58 € |
|||
Summe
Erlöse: |
12.326.842,28
€ |
13.095.591
€ |
-
768.748,72 € |
|||
D) Betriebsergebnis |
|
|
|
|||
Aufwand |
14.624.091,59
€ |
13.695.591
€ |
-
928.500,59 € |
|||
Erlöse |
12.326.842,28
€ |
13.095.591
€ |
-
768.748,72 € |
|||
Ausgleich
von Überdeckungen aus Vorjahren |
600.000 € |
600.000 € |
0 € |
|||
Betriebsergebnis
|
-
1.697.249,31 € |
0
€ |
-
1.697.249,31 € |
|||
Abweichung
von der Kalkulation:
Die
Abweichungen des Betriebsergebnisses 2017 von der im Vorfeld erstellten
Kalkulation stellen sich wie folgt dar:
Erlöse:
Von
dem negativen Betriebsergebnis von etwa 1,7 Mio. entfallen 770.000 € auf
Mindererlöse aus Gebühreneinnahmen. Nach Jahren des kontinuierlichen Anstiegs
haben sich die Einsatzzahlen 2017 nicht so entwickelt, wie im Vorjahr
kalkuliert. Während bei den Krankentransporten die Einsatzzahlen sogar
übertroffen werden konnten, blieben die Einsatzzahlen der Notfallrettung hinter
den Erwartungen zurück.
Für
die Bereiche der Notarzteinsätze und der RTW-Einsätze belaufen sich die
Mindererlöse auf knapp 400.000 € bzw. 490.000 €. Demgegenüber stehen Mehrerlöse
im Bereich der Krankentransporte in Höhe von knapp 120.000 €.
Aufwand:
Die
Mehrausgaben resultieren im Wesentlichen aus höheren Personalkosten als
kalkuliert. Die schnelle Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes führte zu
höheren Kosten für Notfallsanitäter, Auszubildende zu Notfallsanitätern und
erforderliche Praxisanleiter. Darüber hinaus wurde das Personal der
Rettungswache Olfen zum 01.01.2017 vom Kreis zum DRK übergeleitet. Die
Personalkosten in Höhe von 209.000 € wurden vom DRK noch nicht mit
einkalkuliert.
Weitere
erhebliche Mehrkosten ergaben sich aus der versicherungsmathematischen
Bewertung von Pensions- und Beihilfeverpflichtungen. In dem sogenannten
Heubeck-Gutachten werden Pensions- und Beihilfeverpflichtungen
gegenüber aktiven Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und
Versorgungsempfängern bewertet. Die Bewertung erfolgt dabei unter Verwendung
der Statistiken u.a. für ambulante und stationäre Heilbehandlung und Pflege. Insbesondere
durch die Umstellung auf fünf Pflegegrade und der damit einhergehenden
Ausweitung der Pflegeleistungen ist mit einer deutlichen Kostensteigerung im
Pflegebereich und entsprechenden Steigerungen der Beihilferückstellungen zu
rechnen. Die sich aus der Bewertung ergebenden Mehrkosten betreffen überwiegend
das Personal der Leitstelle.
Im
Bereich der Sachkosten beruht der Mehraufwand im Wesentlichen aus
kalkulatorischen Kosten, die erst nach Abschluss der Kalkulation berücksichtigt
werden konnten.
Der
Mehraufwand der Notarztgestellung erklärt sich aufgrund tariflicher
Anpassungen.
Der
Mehraufwand bei den übrigen Sachkosten ergibt sich aus verschiedenen
Einzelpositionen, wobei sich innerhalb der einzelnen Kostenstellen Verschiebungen
ergeben haben. Den Einsparungen bei den Fahrzeugkosten (Versicherungen,
Treibstoff, Instandhaltung) stehen Mehrkosten für die Einführung eines
OrgL-Systems, Verbrauchsmaterial sowie Gebäudekosten (Mietcontainer für die
Unterbringung der Auszubildenden zu Notfallsanitätern) gegenüber.
Das
negative Betriebsergebnis in Höhe von 1.697.249,31 € ist bei einer
Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von knapp 875.000 € innerhalb von vier
Jahren gem. § 6 II KAG auszugleichen.
Anlagen:
Eintreffzeiten
(Anlage 1)
Einsätze
nach Wachen (Anlage 2)
Einsätze
auswärtiger Wachen im Kreisgebiet, der Rettungshubschrauber sowie Einsätze
außerhalb des Kreisgebiets (Anlage 3),
Krankentransport
(Anlage 4)
Anlagen: