Betreff
Bericht über das Betriebsjahr 2017 der kostenrechnenden Einrichtung Rettungsdienst
Vorlage
SV-9-1078
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Ohne

Begründung:

I. – V.

Einsatzstatistik und Bedarfskontrolle:

 

Der Kreis als Träger des Rettungsdienstes ist verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich notärztlicher Versorgung und Krankentransporte sicherzustellen.

 

Wesentliches Kriterium der Bedarfsplanung für die Notfallrettung ist das Einhalten der Hilfsfrist von 12 Minuten für ländlich strukturierte Gebiete. Der unter Berücksichtigung von Erfassungsfehlern, planerischen Unwägbarkeiten und sonstigen von der Normalität abweichenden Besonderheiten des Einzelfalls (besondere Witterungsverhältnisse, besondere Verkehrsverhältnisse etc.) im Bedarfsplan mit 90 % veranschlagte Zielerreichungsgrad wurde im Jahr 2017 geringfügig verfehlt. Einzelheiten sind in den in der Anlage beigefügten Aufstellungen zu entnehmen.

 

Von 13.744 Einsätzen, die in 2017 unter Sonderrechtsanordnung gefahren wurden, wurde die Hilfsfrist von 12 Minuten nach Dispositionsbeginn bei 12.176 Einsätzen eingehalten (88,59 % nach Anl. 1: Eintreffzeiten über 12 Minuten mit 11,41 %).

 

Aus Anl. 1 ist zunächst ersichtlich, dass die Rettungswachen Coesfeld, Havixbeck und Dülmen den Zielerreichungsgrad von 90 % um 0,66 %, 0,08 % und um 0,76 % nur denkbar knapp verfehlt haben. Die Wachen Lüdinghausen und Ascheberg konnten ihre Werte aus dem Vorjahr um 1,79 % bzw. um 2,12 % verbessern und liegen nunmehr zusammen mit der Wache Nottuln wieder innerhalb des Kreisdurchschnitts. Während die Wache Senden ihren Wert aus dem Vorjahr mit 86,86 % nahezu halten konnte, liegt die Wache Billerbeck mit 85,87 % nochmals 1,93 % unter ihrem Vorjahreswert.

 

Das in Auftrag gegebenen Gutachten zur 6. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes liegt mittlerweile vor. Auf Grundlage des Gutachtens wird ein erster Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplanes erstellt, der nach Durchführung des gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsverfahrens, den politischen Gremien nach der Sommerpause zur Beschlussfassung vorgelegt wird.  

 

Mit Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplanes ist davon auszugehen, dass der Zielerreichungsgrad von 90 % zukünftig wieder erreicht wird.

       

Beigefügt sind folgende, ausführliche Statistiken, die bei Bedarf in der Ausschusssitzung erläutert werden können:

 

Eintreffzeiten (Anlage 1);

Einsätze nach Wachen (Anlage 2)

Einsätze auswärtiger Wachen im Kreisgebiet, der Rettungshubschrauber sowie Einsätze außerhalb des Kriegsgebiets (Anlage 3),

Krankentransport (Anlage 4)

 

Betriebswirtschaftliches Ergebnis:

 

Grundlage des Betriebsergebnisses sind die Rechnungsergebnisse der Sachkonten, die dem Teilergebnisplan des Produktes 32.02.01 – Rettungsdienst (krE) – zugeordnet sind und der darüber hinaus kostenrechnerisch zu berücksichtigenden Aufwandspositionen. Auf der Grundlage des vorläufigen Ergebnisses der Jahresrechnung wurde folgendes Betriebsergebnis ermittelt:

 

 

Notarzt

(NA)

Notarztein-satzfahrzeug (NEF)

Rettungs-wagen

(RTW)

Kranken-transport

 (KTW)

Gesamt-ergebnis

Überdeckung

 

 

 

29.708,99 €

29.708,99

Unterdeckung

-256.784,06 €

-380.576,03 €

-1.089.598,13 €

 

-1.726.958,22 €

 

 

 

 

 

-1.697.249,23 €

 

Dem Betriebsergebnis liegen folgende Einzelpositionen zu Grunde, wobei darauf hingewiesen sei, dass die Zahlen der Einsatzstatistik mit denen der Betriebsabrechnung differieren, da nicht jeder Einsatz zu einem Gebührenbescheid führt (z.B. Fehlalarm im guten Glauben) und für einen Einsatz gelegentlich mehrere Gebührenbescheide erteilt werden (z.B. Verkehrsunfall mit mehreren Verletzten):

 

 

Ergebnis

Kalkulation

Abweichung

(- = Verschlechterung)

A) Kennzahlen

 

 

 

Notarzt-Einsätze (NA)

6.958

7.404

- 446

Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)

6.663

7.271

- 608

Rettungseinsätze (RTW)

16.746

17.483

- 737

Krankentransporte (KTW)

  5.586

  5.000

  586

B) Aufwand

 

 

 

Personalkosten

  9.226.856,50 €

 8.582.753 €

- 644.103,50 €

Vergütung Notarztgestellung

  1.468.255,65 €

 1.442.000 €

-   26.255,65 €

Sachkosten (ohne NA und kalkulatorische Kosten)

  2.528.073,75 €

 2.451.408 €

-   76.665,75 €

Kalkulatorische Kosten

  1.400.905,69 €

 1.219.429 €

- 181.476,69 €

Summe Aufwand:

14.624.091,59 €

13.695.591

- 928.500,59 €

C) Erlöse

 

 

 

Gebühreneinnahmen

12.324.488,70 €

13.095.591 €

- 771.102,30 €

Sonstige Einnahmen

         2.353,58 €

0

      2.353,58 €

Summe Erlöse:

12.326.842,28 €

13.095.591 €

- 768.748,72 €

D) Betriebsergebnis

 

 

 

Aufwand

14.624.091,59 €

13.695.591 €

- 928.500,59 €

Erlöse

12.326.842,28 €

13.095.591 €

- 768.748,72 €

Ausgleich von Überdeckungen aus Vorjahren

     600.000 €

     600.000 €

  0 €

Betriebsergebnis

-       1.697.249,31 €

0 €

-       1.697.249,31 €

 

Abweichung von der Kalkulation:

 

Die Abweichungen des Betriebsergebnisses 2017 von der im Vorfeld erstellten Kalkulation stellen sich wie folgt dar:

 

Erlöse:

 

Von dem negativen Betriebsergebnis von etwa 1,7 Mio. entfallen 770.000 € auf Mindererlöse aus Gebühreneinnahmen. Nach Jahren des kontinuierlichen Anstiegs haben sich die Einsatzzahlen 2017 nicht so entwickelt, wie im Vorjahr kalkuliert. Während bei den Krankentransporten die Einsatzzahlen sogar übertroffen werden konnten, blieben die Einsatzzahlen der Notfallrettung hinter den Erwartungen zurück.

 

Für die Bereiche der Notarzteinsätze und der RTW-Einsätze belaufen sich die Mindererlöse auf knapp 400.000 € bzw. 490.000 €. Demgegenüber stehen Mehrerlöse im Bereich der Krankentransporte in Höhe von knapp 120.000 €.

 

Aufwand:

 

Die Mehrausgaben resultieren im Wesentlichen aus höheren Personalkosten als kalkuliert. Die schnelle Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes führte zu höheren Kosten für Notfallsanitäter, Auszubildende zu Notfallsanitätern und erforderliche Praxisanleiter. Darüber hinaus wurde das Personal der Rettungswache Olfen zum 01.01.2017 vom Kreis zum DRK übergeleitet. Die Personalkosten in Höhe von 209.000 € wurden vom DRK noch nicht mit einkalkuliert.

 

Weitere erhebliche Mehrkosten ergaben sich aus der versicherungsmathematischen Bewertung von Pensions- und Beihilfeverpflichtungen. In dem sogenannten Heubeck-Gutachten werden  Pensions- und Beihilfeverpflichtungen gegenüber aktiven Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern bewertet. Die Bewertung erfolgt dabei unter Verwendung der Statistiken u.a. für ambulante und stationäre Heilbehandlung und Pflege. Insbesondere durch die Umstellung auf fünf Pflegegrade und der damit einhergehenden Ausweitung der Pflegeleistungen ist mit einer deutlichen Kostensteigerung im Pflegebereich und entsprechenden Steigerungen der Beihilferückstellungen zu rechnen. Die sich aus der Bewertung ergebenden Mehrkosten betreffen überwiegend das Personal der Leitstelle.

 

Im Bereich der Sachkosten beruht der Mehraufwand im Wesentlichen aus kalkulatorischen Kosten, die erst nach Abschluss der Kalkulation berücksichtigt werden konnten.    

 

Der Mehraufwand der Notarztgestellung erklärt sich aufgrund tariflicher Anpassungen.

 

Der Mehraufwand bei den übrigen Sachkosten ergibt sich aus verschiedenen Einzelpositionen, wobei sich innerhalb der einzelnen Kostenstellen Verschiebungen ergeben haben. Den Einsparungen bei den Fahrzeugkosten (Versicherungen, Treibstoff, Instandhaltung) stehen Mehrkosten für die Einführung eines OrgL-Systems, Verbrauchsmaterial sowie Gebäudekosten (Mietcontainer für die Unterbringung der Auszubildenden zu Notfallsanitätern) gegenüber.

 

Das negative Betriebsergebnis in Höhe von 1.697.249,31 € ist bei einer Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von knapp 875.000 € innerhalb von vier Jahren gem. § 6 II KAG auszugleichen.  

 

 

 

Anlagen:

 

Eintreffzeiten (Anlage 1)

Einsätze nach Wachen (Anlage 2)

Einsätze auswärtiger Wachen im Kreisgebiet, der Rettungshubschrauber sowie Einsätze außerhalb des Kreisgebiets (Anlage 3),

Krankentransport (Anlage 4)

 

Anlagen: