Betreff
Das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) des Kreises Coesfeld
Vorlage
SV-9-1080
Aktenzeichen
70.2
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Für die Umsetzung des Kulturlandschaftsprogrammes (KULAP) wird im Rahmen der jeweiligen Haushaltsberatungen für die nächsten fünf Jahre ein Anteil aus Kreismitteln in Höhe von bis zu 12.000 Euro pro Jahr bereitgestellt.

 

Begründung:

 

I. – III.  Problem / Lösung / Alternativen

 

Der Kreistag des Kreises Coesfeld hat am 19.03.1997 das Kulturlandschaftsprogramm für den Kreis Coesfeld beschlossen. Die Bereitstellung von Kreismitteln zur Anteilsfinanzierung muss jeweils für einen Förderzeitraum von fünf Jahren erfolgen. Zuletzt erfolgte dies im Jahr 2013, so dass der Förderzeitraum am 31.12.2018 endet. Vor diesem Stichtag ist demnach über die Fortsetzung für zunächst weitere fünf Jahre zu beschließen.

 

Das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) des Kreises Coesfeld, genehmigt durch Erlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft - MURL - des Landes Nordrhein-Westfalen vom 31.03.1998, ist als Kooperationsprogramm zwischen den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes einerseits und den Interessen der Flächeneigentümer / der Landwirte andererseits zu verstehen.

 

Die Teilnahme am Kulturlandschaftsprogramm des Kreises Coesfeld ist freiwillig. Die vertraglichen Rahmenbedingungen gibt das Land Nordrhein-Westfalen vor, nachdem die Durchführungsverordnung zunächst mit der EU abgestimmt worden ist.

 

Der Kreis Coesfeld ist Bewilligungsbehörde und vereinbart in Absprache mit der Bewirtschafterin / dem Bewirtschafter für die Laufzeit von fünf Jahren zum Beispiel Pflegemodalitäten von extensiv genutztem Dauergrünland oder die extensive Nutzung von Äckern zum Schutz von Ackerlebensgemeinschaften (z. B. Feldlerche, Rebhuhn, Kiebitz). Die Bewilligung der Anträge erfolgt mittels Zuwendungsbescheid.

 

Das Kulturlandschaftsprogramm hat sich anfänglich als hilfreiches Förderprogramm für die naturschutzrechtlichen Belange insbesondere im Rahmen von Landschaftsplanaufstellungs- und Landschaftsplanumsetzungsverfahren bewährt.

 

Stagnierende Ausgleichsbeträge beim Kulturlandschaftsprogramm bis einschließlich 2014 einhergehend mit einem Strukturwandel in der Landwirtschaft, Ausbau von Biogasanlagen, Erhöhung der Flächenpreise haben u. a. zu einem Rückgang der Antragsverfahren geführt.

 

Zu Beginn des Vertragsnaturschutzes im Jahr 1998 wurden zunächst drei und in den weiteren Jahren teilweise 150 Anträge mit ca. 330 ha bewilligt. In 2015 wurden die Ausgleichsbeträge angehoben, die zwischenzeitlich zurückgegangene Attraktivität des Kulturlandschaftsprogrammes wieder etwas gestärkt. Die derzeitigen Ausgleichsbeträge für die extensive Grünlandnutzung liegen je nach Bewirtschaftungseinschränkungen zwischen 535,00 Euro und 685,00 Euro pro Jahr und Hektar.

Aktuell sind 72 Anträge mit ca. 215 ha bewilligt. Dabei sind über die Hälfte der Anträge bzw. Flächen seit über 10 Jahren, teilweise seit fast 20 Jahren im Vertragsnaturschutz. Der Schwerpunkt der Bewirtschaftungsanträge liegt im Bereich der extensiven Grünlandbewirtschaftung. Dies bindet für das laufende Haushaltsjahr Kreismittel in Höhe von ca. 7.000 Euro.

 

Die Etablierung dieses Förderprogramms basiert auf über Jahre aufgebautem Vertrauen und Kooperation zwischen den Flächenbewirtschaftern und dem Kreis Coesfeld.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Die Ausgleichszahlungen für die Bewirtschaftungsanträge werden von der EU kofinanziert. Der Bewilligungszeitraum beträgt fünf Jahre, die Auszahlung erfolgt jährlich.

 

Die EU beteiligt sich an der Finanzierung zu 45 % unter Beachtung der jeweiligen Mitfinanzierungshöchstgrenze pro ha und Jahr. Die übrigen 55 % übernehmen Land NRW und der Kreis. Seit 2000 übernimmt das Land die 55 % vollständig für Bewilligungen in Naturschutzgebieten und in Biotopen nach § 42 Landesnaturschutzgesetz NRW in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz. Außerhalb der genannten Schutzgebiete teilen sich die Förderanteile wie folgt auf:

 

Förderung in rechtskräftigen Landschaftsplangebieten:

·                           EU: 45 % (unter Berücksichtigung der o. g. Mitfinanzierungshöchstgrenze),

den Restbetrag teilen sich Land und Kreis wie folgt auf:

·                           Land: 80 %

·                           Kreis: 20 %.

 

Förderung außerhalb von Landschaftsplangebieten:

·                           EU: 45 % (unter Berücksichtigung der o. g. Mitfinanzierungshöchstgrenze),

den Restbetrag teilen sich Land und Kreis wie folgt auf:

·                           Land: 60 %

·                           Kreis: 40 %.

 

Der Kreis Coesfeld hat seit 2017 flächendeckend rechtskräftige Landschaftsplangebiete.

 

 

Übersicht über Anzahl der Bewilligungen und Aufteilung der Ausgleichsbeträge in den jeweiligen Jahren

 

Jahr

Anzahl    Bewilligungen

EU-Anteil [Euro]

Land-Anteil [Euro]

Kreis-Anteil [Euro]l

2013

62

ca. 29.000

ca. 31.500

ca. 4.900

2014

66

ca. 30.500

ca. 33.000

ca. 5.400

2015

56

ca. 27.500

ca. 29.000

ca. 4.900

2016

54

ca. 48.000

ca. 52.800

ca. 5.900

2017

62

ca. 57.300

ca. 63.800

ca. 6.300

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Zuständig für die Entscheidung in dieser Angelegenheit ist gemäß § 26 Abs.1 Satz 1 der Kreisordnung der Kreistag.