Beschlussvorschlag:
- Ohne -
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
1. Betriebswirtschaftliches
Ergebnis
Das Betriebsergebnis der kostenrechnende Einrichtung
Abfallwirtschaft weist eine Unterdeckung von 115.712 € aus. Die Kalkulation,
das Betriebsergebnis und die Abweichungen sind der Anlage zu entnehmen.
Grundlage des Betriebsergebnisses sind die
Rechnungsergebnisse der Sachkonten, die dem Teilergebnisplan 70.04. –
Durchführung der Abfallentsorgung (krE) – zugeordnet sind und die darüber
hinaus kostenrechnerisch zu berücksichtigenden Aufwandspositionen. Unter
Berücksichtigung aller zu berücksichtigenden Aufwendungen und Erträge weist das
Betriebsergebnis eine Unterdeckung von 115.712 € aus. Einzelheiten können der
anliegenden Übersicht entnommen werden.
Die wesentlichen Abweichungen von der Kalkulation (> 50.000 €) sind
nachstehend kurz erläutert:
Die Unterdeckung resultiert hauptsächlich aus Abweichungen bei den
Abfallgebühreneinnahmen. Diese fallen aufgrund von Mengenabweichungen,
insbesondere im Bereich Restmüll, Bioabfall und Altholz um ca. 153.000 €
geringer aus als geplant. Die Mindereinnahmen bei den Gebühren konnten aufgrund
vertraglicher Bedingungen in der Bioabfallverwertung und gestiegener
Verwertungskosten insbesondere in den Bereichen thermische Verwertung und
Altholz nicht durch Minderausgaben ausgeglichen werden.
Im Ergebnis fällt das Betriebsergebnis in den
Sparten thermische Verwertung, Bioabfall- und Altholzentsorgung um insgesamt
ca. 245.000 € schlechter aus als kalkuliert. Bei der Unterhaltung der Anlage
ist eine positive Abweichung von 80.000 €, bei der E-Schrottverwertung von
65.000 € vom geplanten Ergebnis zu verzeichnen.
Die Unterdeckung von 115.712 € soll gem. § 6 Abs. 2
Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) in der zurzeit gültigen Fassung innerhalb
von 4 Jahren ausgeglichen werden.
Unter Berücksichtigung der kalkulierten Entnahme für
das Betriebsjahr 2017 beträgt die Summe der noch auszugleichenden Überdeckungen
aus Vorjahren 1.446.403 €, die noch auszugleichenden Unterdeckungen
betragen 115.712 €.
2. Abfallmengen
Hinsichtlich der Abfallmengen wird auf die
Abfallstatistik 2017 (Anlage 2, S. 19 bis 35 der aktuellen Ausgabe
Abfall-Ressourcen Wirtschaft der WBC) verwiesen.
3. Rekultivierungsrückstellung
und Rekultivierungsrücklage
Um seinen Rekultivierungsverpflichtungen für die
Deponien des Kreises Coesfeld nachzukommen, hat der Kreis Coesfeld eine
Rekultivierungsrückstellung gebildet, der zur Sicherstellung der liquiden
Finanzierungsmittel für die erforderlichen investiven Maßnahmen eine
Rekultivierungsrücklage gegenübersteht. Die Rekultivierungsrücklage weist
momentan einen Bestand von 25.655.203,07 € aus, dem ein Rückstellungsbetrag von
27.305.140,97 € gegenübersteht. Es ergibt sich somit ein Delta zwischen der
Rekultivierungsrückstellung und der Rekultivierungsrücklage von -1.649.937,90
€. Die Erträge aus Kursgewinnen sowie die Zinserträge bleiben in der
Gebührennachkalkulation solange unberücksichtigt, bis das Delta zwischen
Rekultivierungsrückstellung und Rekultivierungsrücklage geschlossen ist.
Hinsichtlich der Bewirtschaftung der
Rekultivierungsrücklage wird auf die SV-08-0849 vom 11.02.2013 und SV-9-0544
vom 20.05.2016 verwiesen.
Anlagen:
1. Betriebsergebnis für die kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaft, Haushaltsjahr 2017
2. Jahresabfallstatistik 2017