Betreff
Bericht über das Betriebsjahr 2017 der kostenrechnenden Einrichtung Abfallwirtschaft
Vorlage
SV-9-1084
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- Ohne -

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

1.    Betriebswirtschaftliches Ergebnis

 

Das Betriebsergebnis der kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaft weist eine Unterdeckung von 115.712 € aus. Die Kalkulation, das Betriebsergebnis und die Abweichungen sind der Anlage zu entnehmen.

 

Grundlage des Betriebsergebnisses sind die Rechnungsergebnisse der Sachkonten, die dem Teilergebnisplan 70.04. – Durchführung der Abfallentsorgung (krE) – zugeordnet sind und die darüber hinaus kostenrechnerisch zu berücksichtigenden Aufwandspositionen. Unter Berücksichtigung aller zu berücksichtigenden Aufwendungen und Erträge weist das Betriebsergebnis eine Unterdeckung von 115.712 € aus. Einzelheiten können der anliegenden Übersicht entnommen werden.


Die wesentlichen Abweichungen von der Kalkulation (> 50.000 €) sind nachstehend kurz erläutert:

Die Unterdeckung resultiert hauptsächlich aus Abweichungen bei den Abfallgebühreneinnahmen. Diese fallen aufgrund von Mengenabweichungen, insbesondere im Bereich Restmüll, Bioabfall und Altholz um ca. 153.000 € geringer aus als geplant. Die Mindereinnahmen bei den Gebühren konnten aufgrund vertraglicher Bedingungen in der Bioabfallverwertung und gestiegener Verwertungskosten insbesondere in den Bereichen thermische Verwertung und Altholz nicht durch Minderausgaben ausgeglichen werden.

 

Im Ergebnis fällt das Betriebsergebnis in den Sparten thermische Verwertung, Bioabfall- und Altholzentsorgung um insgesamt ca. 245.000 € schlechter aus als kalkuliert. Bei der Unterhaltung der Anlage ist eine positive Abweichung von 80.000 €, bei der E-Schrottverwertung von 65.000 € vom geplanten Ergebnis zu verzeichnen.

 

Die Unterdeckung von 115.712 € soll gem. § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) in der zurzeit gültigen Fassung innerhalb von 4 Jahren ausgeglichen werden.

 

Unter Berücksichtigung der kalkulierten Entnahme für das Betriebsjahr 2017 beträgt die Summe der noch auszugleichenden Überdeckungen aus Vorjahren 1.446.403 €, die noch auszugleichenden Unterdeckungen betragen 115.712 €.


2.    Abfallmengen

 

Hinsichtlich der Abfallmengen wird auf die Abfallstatistik 2017 (Anlage 2, S. 19 bis 35 der aktuellen Ausgabe Abfall-Ressourcen Wirtschaft der WBC) verwiesen.

 

 

3.    Rekultivierungsrückstellung und Rekultivierungsrücklage

 

Um seinen Rekultivierungsverpflichtungen für die Deponien des Kreises Coesfeld nachzukommen, hat der Kreis Coesfeld eine Rekultivierungsrückstellung gebildet, der zur Sicherstellung der liquiden Finanzierungsmittel für die erforderlichen investiven Maßnahmen eine Rekultivierungsrücklage gegenübersteht. Die Rekultivierungsrücklage weist momentan einen Bestand von 25.655.203,07 € aus, dem ein Rückstellungsbetrag von 27.305.140,97 € gegenübersteht. Es ergibt sich somit ein Delta zwischen der Rekultivierungsrückstellung und der Rekultivierungsrücklage von -1.649.937,90 €. Die Erträge aus Kursgewinnen sowie die Zinserträge bleiben in der Gebührennachkalkulation solange unberücksichtigt, bis das Delta zwischen Rekultivierungsrückstellung und Rekultivierungsrücklage geschlossen ist.

 

Hinsichtlich der Bewirtschaftung der Rekultivierungsrücklage wird auf die SV-08-0849 vom 11.02.2013 und SV-9-0544 vom 20.05.2016 verwiesen.

 

 

Anlagen:

 

1. Betriebsergebnis für die kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaft, Haushaltsjahr 2017

2. Jahresabfallstatistik 2017