Betreff
Auswahlverfahren Familienzentren 2018/19
Vorlage
SV-9-1087
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zur Teilnahme an der Ausbaustufe des Landesprojekts „Familienzentrum“ im Kindergartenjahr 2018/19 wird die Kindertageseinrichtung „Kinderheilstätte Nordkirchen“, Mauritiusplatz 6 in Nordkirchen, bestimmt.

 

Für den Fall der Nichtannahme wird als Ersatz die Kindertageseinrichtung „Grashüpfer“, Herberner Str. 32 in Ascheberg, bestimmt.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Mit Sitzungsvorlage (SV-9-1053) vom 05.03.2018 wurde mitgeteilt, dass laut ministeriellem Erlass vom 16.02.2018 dem Kreisjugendamt Coesfeld eines von landesweit 150 neuen Familienzentren für das Kindergartenjahr 2018/19 zugeteilt wird. Das neue Familienzentrum ist bis spätestens 15.06.2018 zu beantragen. Durch Beschluss im Jugendhilfeausschluss wurde die Verwaltung daher beauftragt, für die Auswahl des Familienzentrums die durch den Unterausschuss Jugendhilfeplanung für das Kalenderjahr 2013/14 festgelegten Auswahlkriterien zu Grunde zu legen.

II.  Lösung

Mit Rundschreiben vom 12.03.2018 wurden alle Kindertageseinrichtungen und Träger aufgefordert, sich bei Interesse an einer Weiterentwicklung zu einem Familienzentrum bis zum 13.04.2018 formlos zu bewerben.

Beworben haben sich folgende Kindertageseinrichtungen:

 

-       Kita Grashüpfer, Herberner Str. 32 a, 59387 Ascheberg

-       Kinderheilstätte Nordkirchen, Mauritiusplatz 6, 59394 Nordkirchen.

 

Unter Anwendung der für das Kindergartenjahr 2013/14 mit dem Unterausschuss Jugendhilfeplanung abgestimmten Kriterien (Anzahl der Kinder im Altern von 0 bis 6 Jahren, Anzahl der Kinder im Altern von 0 bis 7 Jahren in Bedarfsgemeinschaften und die Anzahl der Fälle junger Menschen in Hilfen zur Erziehung) ergibt sich die Reihenfolge

1.    Nordkirchen

2.    Ascheberg.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Zuschlag an die Kinderheilstätte Nordkirchen zu geben.

 

III. Alternativen

Auswahl und Benennung der Kita Grashüpfer nach in der Sitzung festzulegenden Kriterien.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Eine Finanzierung der Aufgaben der Familienzentren erfolgt durch eine Landesförderung in Höhe von 13.000 EUR je Familienzentrum und Jahr. Eine Förderung durch Kreismittel erfolgt nicht.

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Entsprechend ministerieller Erlasse aus Vorjahren (zuletzt mit Erlass vom 12.01.2010) ist eine Auswahlentscheidung durch den Jugendhilfeausschuss vorgesehen.