Beschlussvorschlag:

 

Die überarbeiteten strategischen Ziele des Kreises Coesfeld werden beschlossen.

Begründung:

I.   Hintergrund

Per Kreistagsbeschluss vom 29.03.2017 wurde die Verwaltung beauftragt, die strategischen Ziele aus dem Jahr 2007 auf ihre Aktualität hin zu überprüfen und gemeinsam mit dem Beirat „Finanzmanagement und Aufgabenkritik“ einen aktualisierten Entwurf einer Neufassung dem Kreistag zur Beratung, Diskussion und Verabschiedung vorzulegen. Unter Beteiligung aller Fachabteilungen wurde zunächst verwaltungsseitig eine überarbeitete Entwurfsfassung erstellt und in der Sitzung am 6. Februar 2018 dem Beirat „Finanzmanagement und Aufgabenkritik“ vorgelegt. Die inhaltliche Überarbeitung beinhaltete im Wesentlichen die Überarbeitung vorhandener Zielsetzungen (z.B. Aufnahme des Themas Digitalisierung im Bereich Bürgerorientierung) sowie die Ergänzung neuer Zielsetzungen (z.B. Integration, Mobilität, Europa).

 

Im Rahmen der Beiratssitzung wurden einige wenige Änderungs- und Ergänzungsvorschläge diskutiert. Im Anschluss an die Beiratssitzung wurde allen Beiratsmitgliedern nochmals die Möglichkeit eingeräumt, weitere Stellungnahmen einzureichen. Über die während der Beiratssitzung diskutierten Änderungen hinaus wurden jedoch keine neuen Vorschläge unterbreitet. Die Entwurfsfassung wurde entsprechend der Diskussionsergebnisse überarbeitet.

 

Die ursprünglichen strategischen Ziele aus dem Jahr 2007 (Anlage 1) sowie die Entwurfsfassung Stand 03.05.2018 (Anlage 2) sind der Sitzungsvorlage beigefügt.

II.  Lösung

Der Kreis Coesfeld beschließt die überarbeiteten strategischen Ziele.

 

III. Alternativen

Die überarbeiteten strategischen Ziele werden nicht beschlossen.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Es ergeben sich keine unmittelbaren finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Festlegung strategischer Ziele unter Berücksichtigung der Ressourcen des Kreises Coesfeld ist gemäß § 26 Abs. 1 S. 2 lit. t) KrO NRW der Kreistag zuständig.