Betreff
Erstellung eines Schulentwicklungsplanes für die kreiseigenen Förderschulen; hier: Aufhebung des Sperrvermerks im Haushalt 2018
Vorlage
SV-9-1089
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sperrvermerk auf den Betrag von 20.000 € im Teilergebnisplan Produktgruppe 40.01 „Leistungen der Schulen“ (Zeile 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“) für die Erstellung einer Schulentwicklungsplanung für die Förderschulen in Kreisträgerschaft wird aufgehoben.

Begründung:

I.   Problem

Aufgrund der Erörterung eines Antrages der SPD-Fraktion im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2018 wurde ein Betrag von 20.000 € im Teilergebnisplan Produktgruppe 40.01 „Leistungen der Schulen“ (Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) eingestellt. Aufgrund noch unklarer landespolitischer Rahmenbedingungen für die Beschulung von Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf wurde der Ansatz mit einem Sperrvermerk versehen, über dessen Aufhebung der Kreistag zu entscheiden hat.

 

Die Konferenz der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister -  so teilt Bürgermeister Richard Borgmann in seiner Funktion als Sprecher mit Schreiben vom 23.04.2018 mit – hat zwischenzeitlich die Übereinkunft erzielt, eine gemeinsame Schulentwicklungsplanung im Bereich der Förderschulen zu erstellen. In diesem Zusammenhang wurde auch der Wunsch geäußert, trotz der weiter vorliegenden Unwägbarkeiten die Planung bald auf den Weg zu bringen. Entscheidendes Argument der Bürgermeister ist dabei, nach Verlagerung des Standortes der Astrid-Lindgren-Schule zunächst alle Möglichkeiten der kreisinternen Versorgung zu beleuchten, bevor man – hier besonders von Seiten der Gemeinde Nordkirchen und der Stadt Olfen - in Verhandlungen mit dem benachbarten Schulträger Kreis Unna geht. 

 

Hierzu ist jedoch zu bemerken, dass folgende Unwägbarkeiten unverändert bestehen:

 

·         Die Frage nach den künftigen Mindestgrößen von Förderschulen und damit zusammenhängend nach Regularien zur Gründung und Auflösung von Schulen und Schulstandorten.

·         Die Frage, welche Rahmenbedingungen künftig für das gemeinsame Lernen vorliegen.

·         Die Frage, nach welchen inhaltlichen Vorgaben und in welcher räumlichen Verteilung sogenannte „Schwerpunktschulen“ entstehen können.

·         Die Frage nach der künftigen Umsetzung von AOSF-Verfahren sowohl bezogen auf die Inhalte, als auch mit Blick auf die Zielgruppe (auch schon in der Schuleingangsphase?).

 

Am 21.05.2018 hat Schulministerin Gebauer im Rahmen einer Pressekonferenz angekündigt, noch vor der Sommerpause würde die Landesregierung Eckpunkte vorlegen (Quelle: dpa). Diese sollen demnach besonders Regeln zu Klassengrößen, Personalschlüssel und die Anzahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Lernen beinhalten. Gleichzeitig sollen die Vorgaben für die Mindestgrößen von Förderschulen neu geregelt werden.

 

II.  Lösung

Der Sperrvermerk im Haushalt wird aufgehoben und die Mittel für die Beauftragung eines Gutachtens werden freigegeben.

Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung werden geeignete Gutachter auf Grundlage einer Leistungsbeschreibung angeschrieben, ein Angebot zur Umsetzung der Schulentwicklungsplanung zu machen.

Im Rahmen der Leistungsbeschreibung werden folgende Planungsprämissen als Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Auftrages fixiert:

 

  • Die Beschulung an Förderschulen in Kreisträgerschaft soll weiterhin getrennt nach Förderschwerpunkten erfolgen.
  • Der neue Standort der Astrid-Lindgren-Schule als Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung in Nottuln gilt als gesetzt.
  • Als demografische Grundlage sind die Daten des vom Kreis erworbenen Bevölkerungsmodells der Hildesheimer Planungsgruppe incl. der Meldedaten der Städte und Gemeinden zu verwenden. Diese Prämisse dient der Wahrung der Einheitlichkeit (wird sonst auch verwandt).

 

III. Alternativen

Wegen der weiterhin unklaren landespolitischen Rahmenbedingungen für die Beschulung von Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf wird der Sperrvermerk nicht aufgehoben.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Im Haushalt 2018 wurde ein Betrag von 20.000 € im Teilergebnisplan Produktgruppe 40.01 „Leistungen der Schulen“ (Zeile 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“) eingestellt.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Über die Freigabe der Haushaltsmittel hat der Kreistag zu entscheiden