Beschlussvorschlag:
- ohne -
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. – III.
In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und
Gesundheit (AASSG) am 03.12.2015 ist vereinbart worden, dass die Verwaltung
unabhängig von den Beratungen im Integrationsausschuss regelmäßig über die
Betreuung der Flüchtlinge im Kreis Coesfeld dem AASSG berichten wird.
Der Schwerpunkt der Berichterstattung in dieser Sitzung wird bei den
folgenden Themenfeldern liegen:
1. Zahl
der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG)
Zum Stand 30.04.2018 bezogen 1.385 Personen
Leistungen nach dem AsylbLG im Kreis Coesfeld. Nach Afghanistan (194 Personen)
waren hierbei die Länder Irak (105 Personen) und Nigeria (76 Personen) am
stärksten vertreten. Die „Sonstigen Länder“ machen den größten Anteil mit 830
Personen aus.
Betrachtet man die Verteilung dieser 1.385
Personen auf die elf kreisangehörigen Städte und Gemeinden, so hielten sich die
meisten Personen in Dülmen (325 Personen), Senden (168 Personen) sowie Coesfeld
(156 Personen) auf.
2. Entwicklung
der Zahl der Übergänge vom AsylbLG in das SGB II („Rechtskreiswechsel“)
Zum Stichtag 30.04.2018 wurden im Kreis
Coesfeld insgesamt 2.524 Personen als sogenannte Rechtskreiswechsler
registriert.
Während bis zum Dezember 2017 der Bestand von
Personen mit Fluchthintergrund im SGB II auf 2.555 Personen angewachsen war,
verringerte sich im 1. Trimester 2018 der Bestand an Rechtskreiswechseln um
insgesamt 31 Personen.
Es erfolgt der Hinweis, dass es sich hierbei
um eine Bestandserhebung handelt.
Die Bestandsdifferenzen ergeben den monatlichen
Zuwachs/Abgang als absolute Zahl. Aus dem Leistungsbezug des SGB II zum
Monatsanfang ausgeschiedene Personen mit Fluchthintergrund sind dementsprechend
in dem monatlichen Bestand nicht mehr enthalten.
Die Betreuung der Personen, die
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II erhalten, erfolgt im Rahmen
der Delegationssatzung durch die Jobcenter der Städte und Gemeinden im Kreis
Coesfeld.
Die meisten Personen, die sich mit
Fluchthintergrund im SGB II befinden, stammen aus Syrien (1.152 Personen),
gefolgt von den sonstigen Ländern (550 Personen) und dem Irak (361 Personen).
3. Zahl
der erwerbsfähigen SGB II - Leistungsberechtigten
Zum Stichtag 30.04.2018 waren insgesamt 1.705
Personen mit Fluchthintergrund als erwerbsfähige Leistungsberechtigte im SGB II
registriert.
Stammt im Bereich der Leistungsbezieherinnen
und Leistungsbezieher nach dem AsylbLG die größte Personengruppe aus
Afghanistan, so kommt im Bereich der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im
SGB II die größte Gruppe mit 791 Personen aus Syrien, gefolgt vom Irak (226
Personen) und mit größerem Abstand Afghanistan (105 Personen) sowie Eritrea
(100 Personen).
Im Bereich der Eingliederungsbemühungen der
1.705 erwerbsfähigen Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher mit
Fluchthintergrund konnte bis zum 30.04.2018 eine Aktivierung in insgesamt 1.825
Fällen erreicht werden. So wurden in 1.214 Fällen Leistungsberechtigte
verschiedenen Eingliederungsmaßnahmen zugewiesen, während in 611 Fällen Personen
in Arbeit, Ausbildung und Praktikum vermittelt werden
konnten.
Die Auswertung der Daten macht zudem
deutlich, dass von den insgesamt 6.229 erwerbsfähigen Leistungsbezieherinnen
und Leitungsbeziehern im SGB II 27,4 % einen Fluchthintergrund haben.
In der Ausschusssitzung werden im Rahmen
einer Powerpoint-Präsentation ergänzende Informationen sowie aktuelle Daten zu
den o. a. Themenfeldern vorgestellt.