Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Straßenbaumaßnahme K 7 AN 2+3 in Olfen
Vorlage
SV-9-1096
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahr-bahndecke auf der K 7 AN 2+3 in Olfen zu veranlassen.

 

Begründung:

I.   Problem / II. Lösung

Die K 7 dient als Verbindung zwischen Olfen und Bork. Die Kreisstraße liegt zwischen der K 14 und der Kreisgrenze zu Unna. Der 3,5 km lange Streckenabschnitt mit einer Fahrbahnbreite von 5,00 m hat eine Verkehrsbelastung von ca. 1.024 KFZ/24h.

 

Die Baumaßnahme umfasst die Abschnitte 2 und 3. Beide Abschnitte weisen starke Fahrbahnschäden auf. Der Abschnitt 2 (Zustand = 5) ist insbesondere durch Spurrinnen und Ausbrüche geschädigt. Noch schlechter ist dagegen der Abschnitt 3 (Zustand = 6). Hier sind neben Spurinnen auch Unebenheiten und Risse vorhanden. Nach den Ergebnissen der Bohrsondierungen ist der vorh. Aufbau zu gering und entspricht nicht den Anforderungen einer Kreisstraße. Aufgrund der günstigen Bodenverhältnisse reicht zum größten Teil eine Deckenerneuerung im Hochbau aus. Vorgesehen ist ein 2-lagiger bituminöser Aufbau mit 14 cm Tragschicht und 4 cm Asphaltbeton. Im Abschnitt 3 ist teilweise die Erneuerung im Vollausbau vorgesehen, da hier der Untergrund unzureichend ist.

III. Alternativen

Keine.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Sobald der Baubeschluss vorliegt sollen die Ausschreibungsunterlagen erstellt und die Bauarbeiten öffentlich ausgeschrieben werden. Mit der Maßnahme soll Anfang September begonnen. Es ist geplant die Bauarbeiten mit Einrichtung einer Vollsperrung durchzuführen. Als Bauzeit werden ca. 6 Wochen einkalkuliert.

 

Für die Fahrbahnerneuerung wurden 750.000 € veranschlagt. Die Maßnahme ist Bestandteil des Rahmenbauprogramms 2018 – 2020 und ausschließlich aus Eigenmittel zu finanzieren. Fördermöglichkeiten bestehen nicht. Im Haushalt 2018 sind für die Umsetzung nicht geförderter Deckenerneuerungen Mittel in Höhe von 2,98 Mio. € angesetzt.

 

 

Die Auswirkung der Investition auf die jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:

 

Buchwert zum 31.12.2017

Ab-schreibung jährlich
bisher *1)

außer-planmäßige Abschrei-bung *2)

Herstellungs-kosten
einschl. aktiv. Eigenleist. *3)

Buchwert
zur Verkehrsfreigabe(15.10.2018)

Ab-schreibung jährlich
neu *4)

444.772 €

52.419 €

0 €

ca. 825.000 €

ca. 1,2 Mio. €

ca. 27.300 €

*1)   Die Kreisstraße wurde bei der Zustandsbewertung 2015 in „5“ bzw. „6“ eingestuft. Dem Zustand entsprechend ist in der Anlagenbuchhaltung zum 31.12.2017 für die Fahrbahn noch eine Restnutzungsdauer von 13 bzw. 5,5 Jahre verzeichnet.

*2)   Eine außerplanmäßige Abschreibung ist vorzunehmen, wenn bei einer Straße mit einer Zustandsbewertung 4 und besser durch das Abfräsen der Asphaltschichten eine Wertminderung erfolgt.

*3)   Die Herstellungskosten setzen sich zusammen aus den Baukosten + Herstellungsnebenkosten sowie den aktivierten Eigenleistungen (pauschal 10% der Baukosten). Die aktivierten Eigenleistungen sind nicht zahlungswirksam.

*4)   Nach Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre abgeschrieben.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

 

Anlagen:

 

Übersichtskarte