Betreff
Querschnittsänderung der Brücke im Zuge des Ausbaus der A 1 zur Aufnahme eines Radweges an der K 10 in Senden
Vorlage
SV-9-1097
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Gespräche mit dem Landesbetrieb aufzunehmen, um eine Querschnittsänderung der Brücke im Zuge des Ausbaues der A 1 zur Aufnahme eines Radweges an der K 10 in Senden zu veranlassen.

 

Die Zustimmung erfolgt mit der Maßgabe, dass die Gemeinde Senden bereit ist, den Eigenanteil des Kreises und alle nicht förderfähigen Kosten zu übernehmen.

 

 

Begründung:

I. Problem / II. Lösung

Der sechsspurige Ausbau der Bundesautobahn 1 (A 1) nimmt Formen an. Die Planungen werden konkreter. Durch die geplante Verbreiterung der A 1 auf 6 Spuren, sind alle Autobahnbrücken zu erneuern bzw. anzupassen. Auch die Brücke im Zuge der K 10 soll erneuert werden. Damit besteht die Möglichkeit den Querschnitt der neuen Brücke anzupassen, um im 2. Schritt einen straßenbegleitenden Radweg separat über die Autobahnbrücke führen zu können.

 

Die K 10 AN 1 befindet sich zwischen der Landesstraße L 844 und der Grenze zu Münster. Die Kreisstraße hat eine Fahrbahnbreite von 5,20 m und eine Verkehrsbelastung von durchschnittlich 779 Kfz/24h. Von der Gemeinde Senden wurde der Radweg an der K 10 zum Radwegebauprogramm (SV-9-0258) angemeldet. Aufgrund der geringen Verkehrsbelastung und einer eher unauffälligen Unfallbilanz wurde der Radweg an der K 10 nicht in die Prioritätenliste aufgenommen.

 

Aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist, entgegen der Dringlichkeitsliste, die Verbreiterung der Brücke über die A 1 im Zuge der K 10 vorzuziehen und um einen separaten Radweg zu erweitern. Ein späterer Ausbau würde die jetzigen Baukosten um ein vielfaches übersteigen.

 

Die Maßnahmen sollen kurzfristig als Vorsorgemaßnahme zum Förderprogramm angemeldet werden. Als Vorsorgemaßnahmen gelten Bauleistungen, die aus technischen und wirtschaftlichen Gründen bereits vorsorglich im Zusammenhang mit anderen Vorhaben für ein späteres durchzuführendes Vorhaben erbracht werden, das grundsätzlich förderungsfähig ist. Durch die Anerkennung einer Maßnahme als Vorsorgemaßnahme kann die Ausschlusswirkung nach Nr. 1.3 VV/VVG zu § 44 LHO beseitigt werden. Im Regelfall dürfen gemäß Nr. 1.3 VV/VVG und § 44 LHO nur für solche Vorhaben Zuwendungen bewilligt werden, die noch nicht begonnen sind. Durch die Zustimmung als Vorsorgemaßnahme wird bewirkt, dass vorzeitig erbrachte Bauleistungen auch weiterhin förderfähig sind. Dies löst aber keinen verbindlichen Anspruch auf eine künftige Förderung aus.

 

Entsprechend der seit 1986 praktizierten Regelung, wonach die Gemeinden für die erstmalige Herstellung von Radwegen an Kreisstraßen den Eigenanteil des Kreises für die erstmalige Herstellung von Radwegen an Kreisstraßen übernehmen, werden zurzeit noch Gespräche mit der Gemeinde Senden geführt.

 

Die Planung und Abwicklung der Baumaßnahme erfolgt über den Landesbetrieb Straßenbau im Zuge des Ausbaues der A 1. Die Mehrkosten für die Brückenverbreiterung betragen ca. 325.000 €. Zurzeit werden die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren erstellt. Hierzu benötigt der Landesbetrieb vom Kreis Coesfeld kurzfristig die Entscheidung, ob der Brückenquerschnitt verändert werden soll.

 

Die Zustimmung erfolgt mit der Maßgabe, dass die Gemeinde Senden bereit ist, den Eigenanteil des Kreises und alle nicht förderfähigen Kosten zu übernehmen.

 

III. Alternativen

Da der Radwege nicht Bestandteil der Prioritätenliste ist, soll die Umsetzung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Maßnahme sollen kurzfristig als Vorsorgemaßnahme zum Förderprogramm angemeldet werden. Die Planung und Abwicklung erfolgt über den Landesbetrieb Straßenbau. Die notwendigen Mittel werden im mittelfristigen Finanzplan veranschlagt.

Die Baukosten für die Querschnittsverbreiterung betragen ca. 325.000 €. Vom Land wurde signalisiert, den Radweg an der K 10 und damit auch die Mehrkosten für die Brückenerweiterung nach den Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) mit 70% zu fördern. Den Eigenanteil des Kreises als Straßenbaulastträger und alle nicht förderfähigen Kosten übernimmt die Gemeinde Senden.

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit sollte der Kreisausschuss entscheiden. Über die Durchführung der Maßnahme wird dann im Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr berichtet.

 

Anlagen:

 

Übersichtskarte