Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Gespräche mit dem Landesbetrieb aufzunehmen, um eine Querschnittsänderung der Brücke im Zuge des Ausbaues der A 1 zur Aufnahme eines Radweges an der K 10 in Senden zu veranlassen.
Die Zustimmung erfolgt mit der Maßgabe, dass die Gemeinde Senden bereit ist, den Eigenanteil des Kreises und alle nicht förderfähigen Kosten zu übernehmen.
I. Problem / II. Lösung
Der sechsspurige Ausbau der Bundesautobahn 1 (A 1) nimmt
Formen an. Die Planungen werden konkreter. Durch die geplante Verbreiterung der
A 1 auf 6 Spuren, sind alle Autobahnbrücken zu erneuern bzw. anzupassen. Auch
die Brücke im Zuge der K 10 soll erneuert werden. Damit besteht die Möglichkeit
den Querschnitt der neuen Brücke anzupassen, um im 2. Schritt einen
straßenbegleitenden Radweg separat über die Autobahnbrücke führen zu können.
Die K 10 AN 1 befindet sich zwischen der
Landesstraße L 844 und der Grenze zu Münster. Die Kreisstraße hat eine
Fahrbahnbreite von 5,20 m und eine Verkehrsbelastung von durchschnittlich 779
Kfz/24h. Von der Gemeinde Senden wurde der Radweg an der K 10 zum
Radwegebauprogramm (SV-9-0258) angemeldet. Aufgrund der geringen
Verkehrsbelastung und einer eher unauffälligen Unfallbilanz wurde der Radweg an
der K 10 nicht in die Prioritätenliste aufgenommen.
Aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist, entgegen
der Dringlichkeitsliste, die Verbreiterung der Brücke über die A 1 im Zuge der
K 10 vorzuziehen und um einen separaten Radweg zu erweitern. Ein späterer
Ausbau würde die jetzigen Baukosten um ein vielfaches übersteigen.
Die Maßnahmen sollen kurzfristig als
Vorsorgemaßnahme zum Förderprogramm angemeldet werden. Als Vorsorgemaßnahmen
gelten Bauleistungen, die aus technischen und wirtschaftlichen Gründen bereits
vorsorglich im Zusammenhang mit anderen Vorhaben für ein späteres
durchzuführendes Vorhaben erbracht werden, das grundsätzlich förderungsfähig
ist. Durch die Anerkennung einer Maßnahme als Vorsorgemaßnahme kann die
Ausschlusswirkung nach Nr. 1.3 VV/VVG zu § 44 LHO beseitigt werden. Im
Regelfall dürfen gemäß Nr. 1.3 VV/VVG und § 44 LHO nur für solche Vorhaben
Zuwendungen bewilligt werden, die noch nicht begonnen sind. Durch die
Zustimmung als Vorsorgemaßnahme wird bewirkt, dass vorzeitig erbrachte Bauleistungen
auch weiterhin förderfähig sind. Dies löst aber keinen verbindlichen Anspruch
auf eine künftige Förderung aus.
Entsprechend der seit 1986 praktizierten Regelung,
wonach die Gemeinden für die erstmalige Herstellung von Radwegen an
Kreisstraßen den Eigenanteil des Kreises für die erstmalige Herstellung von
Radwegen an Kreisstraßen übernehmen, werden zurzeit noch Gespräche mit der
Gemeinde Senden geführt.
Die Planung und Abwicklung der Baumaßnahme erfolgt
über den Landesbetrieb Straßenbau im Zuge des Ausbaues der A 1. Die Mehrkosten
für die Brückenverbreiterung betragen ca. 325.000 €. Zurzeit werden die
Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren erstellt. Hierzu benötigt der
Landesbetrieb vom Kreis Coesfeld kurzfristig die Entscheidung, ob der
Brückenquerschnitt verändert werden soll.
Die Zustimmung erfolgt mit der Maßgabe, dass die
Gemeinde Senden bereit ist, den Eigenanteil des Kreises und alle nicht
förderfähigen Kosten zu übernehmen.
III. Alternativen
Da der Radwege nicht Bestandteil der Prioritätenliste
ist, soll die Umsetzung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
IV. Auswirkungen /
Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Maßnahme sollen kurzfristig als
Vorsorgemaßnahme zum Förderprogramm angemeldet werden. Die Planung und
Abwicklung erfolgt über den Landesbetrieb Straßenbau. Die notwendigen Mittel
werden im mittelfristigen Finanzplan veranschlagt.
Die Baukosten für die Querschnittsverbreiterung betragen
ca. 325.000 €. Vom Land wurde signalisiert, den Radweg an der K 10 und damit
auch die Mehrkosten für die Brückenerweiterung nach den Förderrichtlinien
Nahmobilität (FöRi-Nah) mit 70% zu fördern. Den Eigenanteil des Kreises als Straßenbaulastträger
und alle nicht förderfähigen Kosten übernimmt die Gemeinde Senden.
V. Zuständigkeit für die
Entscheidung
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit sollte der Kreisausschuss entscheiden. Über die Durchführung der Maßnahme wird dann im Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr berichtet.
Anlagen:
Übersichtskarte