Beschlussvorschlag:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem / II. Lösung / III. Alternativen
Nach fünf Jahren Bauzeit und 20 Jahren Vorbereitungszeit wurde am 11.05.2018 die neue Ortsumgehung von Nottuln im Zuge der B 525 für den Verkehr freigegeben. Damit verliert der durch Nottuln führende Streckenabschnitte seine bisherige Verkehrsbedeutung und wird entsprechend der Vereinbarung vom 15.09.2011 über die Umstufung der B 525 abgestuft.
Wie der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen ist, erhält der Abschnitt 20 der B 525 zwischen der K 18 (Dülmener Str.) und der K 18 (Heriburgstr.) die Eigenschaft einer Kreisstraße. Der Übergang erfolgt mit Inbetriebnahme der Neubaustrecke. Der Streckenabschnitt ist in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Hierzu wird der Landesbetrieb Straßenbau zeitnah den gesamten Asphaltoberbau erneuern.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Mit der Übernahme
ist neben einem Streckenabschnitt von 306 m einschl. der Radwege auch die
Übernahme von 3 Lichtsignalanlagen verbunden. Da der Landesbetrieb den gesamten
Asphaltoberbau erneuert, werden in den nächsten Jahren neben der betrieblichen
Unterhaltung keine Kosten für bauliche Maßnahmen anfallen.
Aus
haushaltsrechtlicher Sicht erfolgt im Anlagevermögen auf der Aktivseite eine
Zuschreibung in Höhe des Verkehrswertes (einschl. der Kosten für die
Erneuerungen). Da es sich um eine Sachzuwendungen handelt, ist auf der
Passivseite ein Sonderposten in gleicher Höhe zu bilden.
Anlagen:
Übersichtskarte