Betreff
Abstufung der B 525 zur K 18 in der OD Nottuln
Vorlage
SV-9-1098
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

I. Problem / II. Lösung / III. Alternativen

Nach fünf Jahren Bauzeit und 20 Jahren Vorbereitungszeit wurde am 11.05.2018 die neue Ortsumgehung von Nottuln im Zuge der B 525 für den Verkehr freigegeben. Damit verliert der durch Nottuln führende Streckenabschnitte seine bisherige Verkehrsbedeutung und wird entsprechend der Vereinbarung vom 15.09.2011 über die Umstufung der B 525 abgestuft.

 

Wie der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen ist, erhält der Abschnitt 20 der B 525 zwischen der K 18 (Dülmener Str.) und der K 18 (Heriburgstr.) die Eigenschaft einer Kreisstraße. Der Übergang erfolgt mit Inbetriebnahme der Neubaustrecke. Der Streckenabschnitt ist in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Hierzu wird der Landesbetrieb Straßenbau zeitnah den gesamten Asphaltoberbau erneuern.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Mit der Übernahme ist neben einem Streckenabschnitt von 306 m einschl. der Radwege auch die Übernahme von 3 Lichtsignalanlagen verbunden. Da der Landesbetrieb den gesamten Asphaltoberbau erneuert, werden in den nächsten Jahren neben der betrieblichen Unterhaltung keine Kosten für bauliche Maßnahmen anfallen.

 

Aus haushaltsrechtlicher Sicht erfolgt im Anlagevermögen auf der Aktivseite eine Zuschreibung in Höhe des Verkehrswertes (einschl. der Kosten für die Erneuerungen). Da es sich um eine Sachzuwendungen handelt, ist auf der Passivseite ein Sonderposten in gleicher Höhe zu bilden.

 

Anlagen:

 

Übersichtskarte