Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, keine weiteren Schritte für eine Abstufung der K 14 AN 4.1 einzuleiten. An der bisherigen Klassifizierung als Kreisstraße soll sich nichts ändern.
Begründung:
I. Problem
/ II. Lösung
Im Rahmen der Beratung zur Abwicklung der Straßenbaumaßnahme K 14 AN 4.1 zwischen Olfen und Lüdinghausen wurde im Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr am 18.03.2014 eine Abstufung der Kreisstraße angeregt.
Der 5,4 km lange Kreisstraßenabschnitt mit einer Fahrbahnbreite von 3,50 bis 5,00 m erstreckt sich von der B 236 (Olfen) bis zur K 25 in Lüdinghausen. In Stat. 3,387 km verläuft die Gemeindegrenze zwischen Olfen und Lüdinghausen. Weitere Informationen können der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1) entnommen werden.
Um vor der
Einleitung eines nach dem StrWG vorgesehenen Umstufungsverfahrens die
Aussichten für eine einvernehmliche Regelung zu sondieren, wurden die
betreffenden Gemeinden Olfen und Lüdinghausen zu einer Stellungnahme
aufgefordert. Beide Gemeinden haben die Übernahme der Kreisstraße abgelehnt.
(Anlage 2).
Der Sachverhalt entspricht dem Vorgang „Abstufung der K 15 AN 6 zwischen Capelle und Ascheberg“ (SV-9-0901). Auch hier wurden die beteiligten Gemeinden um Stellungnahme gebeten. Da beide Gemeinden eine Übernahme ablehnten, wurde dieser Sachverhalt zur Abstimmung über die weitere Vorgehensweise den politischen Gremien vorgelegt. In der Sitzung des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr am 28.11.2017 wurde beschlossen, keine weiteren Schritte für eine Abstufung der K15 AN 6 einzuleiten. An der bisherigen Klassifizierung als Kreisstraße soll sich nichts ändern.
Aufgrund der gleichen Voraussetzungen soll auch bei der K 14 auf die Einleitung eines Umstufungsverfahrens verzichtet werden.
III. Alternativen
Entgegen der Stellungnahme der Gemeinden soll bei der Bezirksregierung das Umstufungsverfahren zur Abstufung der K14 AN 4.1 eingeleitet werden.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Da die Kreisstraße
in 2014 (1. BA) bzw. 2016 (2. BA) komplett erneuert wurde, werden in den
nächsten Jahren neben der betrieblichen Unterhaltung keine Kosten für bauliche
Maßnahmen anfallen.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit sollte der Kreisausschuss entscheiden.
Anlagen:
Anlage 1 - Übersichtskarte
Anlage 2 - Schreiben der Städte Olfen und Lüdinghausen