Betreff
Streckentausch K 23 AN 2 Lüdinghausen
Vorlage
SV-9-1100
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, keine weiteren Schritte für einen Streckentausch im Zuge der K 23 AN 2 einzuleiten. An der bisherigen Klassifizierung soll sich nichts ändern.

Begründung:

I.   Problem / II. Lösung

Im Rahmen einer Bereisung des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr wurde angeregt, Gespräche mit der Stadt Lüdinghausen aufzunehmen, um die Möglichkeiten eines Streckentauschs im Zuge der Kreisstraße K 23 AN 2 in der Bauernschaft Berenbrock zu sondieren.

 

Die K 23 verbindet Senden mit Lüdinghausen. Der Abschnitt 2 liegt zwischen der K 13 und der L 835. Weitere Informationen können der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1) entnommen werden.

 

Der Übergang von der Kreis- auf die Gemeindestraße (Elverter Str.) ist sowohl aus Richtung Lüdinghausen als auch aus Richtung Hiddingsel (L835) in der Örtlichkeit nicht erkennbar. Um den tatsächlichen Verkehrsabläufen und -beziehungen gerecht zu werden, bestehen Überlegungen, die Gemeindestraße zwischen der K23 (AN 2, Stat.1, 24) und der K 13 zur Kreisstraße aufzustufen. Dieser Wirtschaftsweg weist eine Fahrbahnbreite von 4,50 m auf. Während auf der weiterführenden K 23 von Stat. 0,0 – 1,24 nur eine Fahrbahnbreite von 3,0 bis 3,50 m gegeben ist. Als Folge würde dann die Kreisstraße K 23 AN 2 von Stat. 0,00 bis 1,24 zur Gemeindestraße abgestuft.

 

Der Vorschlag wurde der Stadt Lüdinghausen unterbreitet. Bedingung ist, dass beidseitig eine Übergabe in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erfolgen hat. Zwischenzeitlich gab es bezüglich des Ausbauzustandes verschiedenen Termine und Gespräche.

 

Die K 23 weist erhebliche Straßenschäden wie Schlaglöcher, Netzrisse und Unebenheiten auf. Dem entsprechend wurde die Strecke bei der letzten Zustandsbewertung auch in „6“ eingestuft. Baugrunduntersuchungen haben ergeben, dass der vorh. bituminöse Aufbau mit einer Stärke von teilw. nur 2 cm viel zu gering ist. Um den Teilabschnitt in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben, ist eine vollflächige Deckenerneuerung unumgänglich.

 

Der Ausbauzustand des Wirtschaftsweges ist insgesamt besser. Jedoch sind punktuelle Maßnahmen seitens der Stadt Lüdinghausen vorzunehmen.

Unter dieser Bedingung kann seitens der Stadt Lüdinghausen einem Streckentausch nicht zugestimmt werden. Die Stadt Lüdinghausen teilte mit, dass ein Streckentausch nur erfolgen kann, wenn für die Beseitigung von bestehenden Mängeln keine Kosten durch die Stadt LH zu tragen sind (Anlage 2).

 

Da keine einvernehmliche Regelung getroffen werden konnte, soll auf einen Streckentausch verzichtet werden.

 

Der Sachverhalt entspricht dem Vorgang „Abstufung der K 15 AN 6 zwischen Capelle und Ascheberg“ (SV-9-0901). Auch hier wurden die beteiligten Gemeinden um Stellungnahme gebeten. Da beide Gemeinden eine Übernahme ablehnten, wurde dieser Sachverhalt zur Abstimmung über die weitere Vorgehensweise den politischen Gremien vorgelegt. In der Sitzung des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr am 28.11.2017 wurde beschlossen, keine weiteren Schritte für eine Abstufung der K15 AN 6 einzuleiten. An der bisherigen Klassifizierung als Kreisstraße soll sich nichts ändern.

 

III. Alternativen

a)         Entgegen der Stellungnahme der Stadt Lüdinghausen soll bei der Bezirksregierung das Verfahren zur Abstufung der K23 AN 2 und Aufstufung des Gemeindewegs Elverter Str. eingeleitet werden.

b)         Alle Kosten werden vom Kreis übernommen.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Die Strecke weist erhebliche Straßenschäden auf. Die Fahrbahn ist unabhängig von einer möglichen Abstufung vollflächig zu erneuern. Die Maßnahme ist auch Bestandteil des Rahmenbauprogramms 2018 – 2020 für eigenfinanziert Maßnahmen. Die Baukosten für die Erneuerung des gesamten Streckenzuges (2,93 km) liegen bei ca. 500.000 €. Eine Umsetzung der Maßnahme ist voraussichtlich im nächsten Jahr vorgesehen.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit sollte der Kreisausschuss entscheiden.

 

Anlagen:

Anlage 1 - Übersichtskarte

Anlage 2 - Schreiben der Stadt Lüdinghausen