Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, keine weiteren Schritte für einen Streckentausch im Zuge der K 23 AN 2 einzuleiten. An der bisherigen Klassifizierung soll sich nichts ändern.
Begründung:
I. Problem
/ II. Lösung
Im Rahmen einer Bereisung des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr wurde angeregt, Gespräche mit der Stadt Lüdinghausen aufzunehmen, um die Möglichkeiten eines Streckentauschs im Zuge der Kreisstraße K 23 AN 2 in der Bauernschaft Berenbrock zu sondieren.
Die K 23 verbindet Senden mit Lüdinghausen. Der Abschnitt 2 liegt zwischen der K 13 und der L 835. Weitere Informationen können der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1) entnommen werden.
Der Übergang von
der Kreis- auf die Gemeindestraße (Elverter Str.) ist sowohl aus Richtung Lüdinghausen
als auch aus Richtung Hiddingsel (L835) in der Örtlichkeit nicht erkennbar. Um
den tatsächlichen Verkehrsabläufen und -beziehungen gerecht zu werden, bestehen
Überlegungen, die Gemeindestraße zwischen der K23 (AN 2, Stat.1, 24) und der K 13
zur Kreisstraße aufzustufen. Dieser Wirtschaftsweg weist eine Fahrbahnbreite
von 4,50 m auf. Während auf der weiterführenden K 23 von Stat. 0,0 – 1,24 nur
eine Fahrbahnbreite von 3,0 bis 3,50 m gegeben ist. Als Folge würde dann die
Kreisstraße K 23 AN 2 von Stat. 0,00 bis 1,24 zur Gemeindestraße abgestuft.
Der Vorschlag
wurde der Stadt Lüdinghausen unterbreitet. Bedingung ist, dass beidseitig eine
Übergabe in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erfolgen hat. Zwischenzeitlich gab
es bezüglich des Ausbauzustandes verschiedenen Termine und Gespräche.
Die K 23 weist
erhebliche Straßenschäden wie Schlaglöcher, Netzrisse und Unebenheiten auf. Dem
entsprechend wurde die Strecke bei der letzten Zustandsbewertung auch in „6“ eingestuft.
Baugrunduntersuchungen haben ergeben, dass der vorh. bituminöse Aufbau mit
einer Stärke von teilw. nur 2 cm viel zu gering ist. Um den Teilabschnitt in
einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben, ist eine vollflächige Deckenerneuerung
unumgänglich.
Der Ausbauzustand des
Wirtschaftsweges ist insgesamt besser. Jedoch sind punktuelle Maßnahmen seitens
der Stadt Lüdinghausen vorzunehmen.
Unter dieser Bedingung
kann seitens der Stadt Lüdinghausen einem Streckentausch nicht zugestimmt
werden. Die Stadt Lüdinghausen teilte mit, dass ein Streckentausch nur erfolgen
kann, wenn für die Beseitigung von bestehenden Mängeln keine Kosten durch die
Stadt LH zu tragen sind (Anlage 2).
Da keine
einvernehmliche Regelung getroffen werden konnte, soll auf einen Streckentausch
verzichtet werden.
Der Sachverhalt entspricht dem Vorgang „Abstufung der K 15 AN 6 zwischen Capelle und Ascheberg“ (SV-9-0901). Auch hier wurden die beteiligten Gemeinden um Stellungnahme gebeten. Da beide Gemeinden eine Übernahme ablehnten, wurde dieser Sachverhalt zur Abstimmung über die weitere Vorgehensweise den politischen Gremien vorgelegt. In der Sitzung des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr am 28.11.2017 wurde beschlossen, keine weiteren Schritte für eine Abstufung der K15 AN 6 einzuleiten. An der bisherigen Klassifizierung als Kreisstraße soll sich nichts ändern.
III. Alternativen
a) Entgegen der Stellungnahme der Stadt Lüdinghausen soll bei der Bezirksregierung das Verfahren zur Abstufung der K23 AN 2 und Aufstufung des Gemeindewegs Elverter Str. eingeleitet werden.
b) Alle Kosten werden vom Kreis übernommen.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Strecke weist
erhebliche Straßenschäden auf. Die Fahrbahn ist unabhängig von einer möglichen
Abstufung vollflächig zu erneuern. Die Maßnahme ist auch Bestandteil des
Rahmenbauprogramms 2018 – 2020 für eigenfinanziert Maßnahmen. Die Baukosten für
die Erneuerung des gesamten Streckenzuges (2,93 km) liegen bei ca. 500.000 €.
Eine Umsetzung der Maßnahme ist voraussichtlich im nächsten Jahr vorgesehen.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit sollte der Kreisausschuss entscheiden.
Anlagen:
Anlage 1 - Übersichtskarte
Anlage 2 - Schreiben der Stadt Lüdinghausen