Betreff
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Zentralen Vergabestelle
Vorlage
SV-9-1108
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Kreis Coesfeld schließt mit der Gemeinde Rosendahl die im Entwurf beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Zentralen Vergabestelle.

 

2.    Der Landrat wird ermächtigt, die als Anlage im Entwurf beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung (ÖRV) abzuschließen.

 

3.    Der Landrat wird ermächtigt, im Bedarfsfall weitere entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen mit anderen Städten und Gemeinden im Kreis Coesfeld abzuschließen.

 

Begründung:

 

I. Problem

 

Das Vergaberecht ist ein sich stetig weiter entwickelndes Rechtsgebiet. Gerade in den letzten Jahren sind zahlreiche grundlegende rechtliche Änderungen vollzogen worden. Der Kreis Coesfeld hat zur Bündelung dieses komplexen vergaberechtlichen Fachwissens und damit zur Standardisierung und Optimierung der Vergabeverfahren zum 01.01.2014 eine Zentrale Vergabestelle eingerichtet. Diese begleitet alle Ausschreibungs- und Vergabeverfahren beratend und übernimmt zudem die in der Geschäftsanweisung für die Vergaben von Aufträgen beim Kreis Coesfeld festgelegten Aufgaben. Die Zentrale Vergabestelle ist hiernach insbesondere für die formelle Durchführung der beschränkten, öffentlichen und europaweiten Vergabeverfahren von Dienst-, Liefer- und Bauleistungen des Kreises zuständig.

 

Im Jahr 2016 hat der Kreis Coesfeld eine Informationsveranstaltung zum Vergaberecht mit den Städten und Gemeinden im Kreis durchgeführt. Im Rahmen dieser Informationsveranstaltung wurde die Offenheit des Kreises Coesfeld für verschiedene Formen der Zusammenarbeit im Aufgabenbereich des Vergaberechts dargelegt. Die Gemeinde Rosendahl hat bislang ihre vergaberechtlichen Aufgaben eigenverantwortlich durchgeführt. Sie hat nunmehr ihr Interesse an einer interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Kreis Coesfeld vorgetragen und ihr Interesse am Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Zentralen Vergabestelle bekundet.

 

Parallel hierzu wurden auch sämtliche übrigen kreisangehörigen Städte und Gemeinden angeschrieben, um ihr Interesse am Abschluss einer solchen Vereinbarung zu bekunden.  Ein aktueller Handlungsbedarf besteht derzeit bei keiner weiteren Stadt oder Gemeinde. Gleichwohl könnte es sein, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein konkretes Interesse gegeben ist, ebenfalls eine solche öffentliche-rechtliche Vereinbarung auf dem Gebiet des Vergaberechtes mit dem Kreis Coesfeld abzuschließen. Hierzu sollte bereits jetzt  eine Ermächtigung eingeholt werden, mit der auch zu einem späteren Zeitpunkt mit interessierten Kommunen im Kreis Coesfeld der Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgenommen werden kann.

 

Es ist nunmehr darüber zu entscheiden, wie hier weiter vorgegangen werden soll.

 

II. Lösung

 

Es ist beabsichtigt, im Wege einer mandatierenden Aufgabenübertragung die formelle Durchführung der beschränkten, öffentlichen und europaweiten Ausschreibungen der Gemeinde Rosendahl durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung auf die Zentrale Vergabestelle des Kreises Coesfeld zu übertragen. Alle nicht-förmlichen Vergabeverfahren (z.B. freihändige Vergabe, Direktkauf) obliegen weiterhin der Gemeinde. Die Aufgaben der Gemeinde Rosendahl werden nicht in die Zuständigkeit des Kreises Coesfeld übernommen, sondern bleiben unter Wahrung der gemeindlichen Verantwortung in der Verantwortung der Gemeinde. Sie werden von der Zentralen Vergabestelle des Kreises Coesfeld lediglich durchgeführt und wahrgenommen. Im Wesentlichen kommt es zu folgender Aufgabentrennung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.    Leistungen des Kreises Coesfeld nach der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung

 

Die Zentrale Vergabestelle des Kreises Coesfeld erbringt insbesondere die folgenden Leistungen:

·         das Ergänzen der Vergabeunterlagen um fachneutrale Kriterien (z.B. allgemeine Vertragsbedingungen, Vordrucke nach TVgG NRW etc.)

·         das Ändern – sowohl Streichen als auch Ergänzen – des vorgeschlagenen Bieterkreises bei beschränkten Ausschreibungen

·         die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes bzw. die Vergabebekanntmachung

·         die Bereitstellung der Vergabeunterlagen

·         die Entgegennahme von Bieterfragen und die einheitliche Information (in Abstimmung mit der Gemeinde Rosendahl)

·         das Sammeln der Angebote und Durchführung der Submission

·         die Prüfung formaler Kriterien einschließlich der Vollständigkeit der Vergabeunterlagen

·         die Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise (in Abstimmung mit der Gemeinde Rosendahl)

·         die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Anfragen (z.B. Vergaberegister, Gewerbezentralregister), Bekanntmachungen und Veröffentlichungen

·         das Erstellen von Informations- und Absageschreiben an nicht berücksichtige Bieter

·         die Durchführung von ex-ante- und ex-post-Veröffentlichungen

·         die Bearbeitung von Rechtsschutz- und Nachprüfverfahren

·         die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Vergabestatistiken

·         die Beratung und Information hinsichtlich formaler Fragestellungen in Vergabeverfahren, auch bei nicht-förmlichen Vergaben

 

2.    Leistungen der Gemeinde Rosendahl nach der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung

 

Die Gemeinde Rosendahl erbringt gegenüber der Zentralen Vergabestelle des Kreises Coesfeld insbesondere die folgenden Leistungen:

·         die Ermittlung des Bedarfs und des zu erwartenden Auftragswertes

·         die Wahl der Vergabeart

·         das Erstellen der Leistungsbeschreibung sowie die Festlegung der Eignungs- und Zuschlagskriterien

·         das Erstellen zusätzlicher, ergänzender bzw. besonderer Vertragsbedingungen

·         das Vorschlagen des Bieterkreises bei beschränkten Ausschreibungen

·         das Einholen notwendiger Entscheidungen und Beschlüsse (z.B. des Kämmerers, des zuständigen Fachausschusses) zur Durchführung von Vergabeverfahren

·         die Sicherstellung der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln

·         die Berücksichtigung förderrechtlicher Aspekte

·         die interne Beantwortung anonymisierter Bieterfragen zum Inhalt des Leistungsverzeichnisses an die Zentrale Vergabestelle des Kreises
Coesfeld

·         die inhaltliche und rechnerische Prüfung und Wertung der Angebote einschließlich fachlicher Prüfung vorzulegender Erklärungen, Zertifikate, Referenzen etc.

·         die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots und das Erstellen eines Vergabevorschlags

·         die Erteilung des Zuschlags und die Abwicklung des Auftrags

·         die Aufbewahrung des Vergabevorgangs

·         die Information der Zentralen Vergabestelle des Kreises Coesfeld über durchzuführende ex-ante- und ex-post-Veröffentlichungen (auch bei freihändigen Vergaben)

·         die Anpassung der gemeindlichen Regelungen für die Durchführung von Vergabeverfahren

 

Durch den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Rosendahl und dem Kreis Coesfeld sollen Synergieeffekte genutzt und die finanziellen, personellen und technischen Ressourcen im Vergabeverfahren möglichst wirtschaftlich eingesetzt werden. Der Kreis Coesfeld und die Gemeinde Rosendahl verfolgen damit die gemeinsame Zielsetzung, Verwaltungsleistungen effizient und rechtssicher zu erbringen.

Im weiteren Verfahren wird dieser Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Bezirksregierung Münster abzustimmen sein. Es wird davon ausgegangen, dass dem Entwurf so zugestimmt wird. Sollten sich hierzu wesentliche Änderungen ergeben, werden diese in der Sitzung des Kreistages vorgetragen; ansonsten wird davon ausgegangen dass redaktionell erforderliche Änderungen nicht mehr einer gesonderten Beschlussfassung bedürfen.

 

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und zur Vermeidung weiteren Aufwandes sollte bereits jetzt ein Grundsatzbeschluss dahingehend gefasst werden, dass im Bedarfsfall - natürlich abgestimmt auf die jeweilige konkrete Situation im Einzelfall - der Landrat ermächtigt wird, solche öffentlich-rechtliche Vereinbarungen auch mit anderen kreisangehörigen Städten und Gemeinden abschließen kann.

 

III. Alternativen

 

Auf den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Zentralen Vergabestelle zwischen dem Kreis Coesfeld und der Gemeinde Rosendahl wird verzichtet. Es verbleibt bei der bisherigen Verfahrensweise. Die durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung entstehenden Synergieeffekte würden nicht genutzt werden können. Gleiches würde auch für künftig abzuschließende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen in diesem Aufgabenfeld gelten.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Mit der Gemeinde Rosendahl erfolgt eine Abrechnung dahingehend, dass die Gemeinde dem Kreis Coesfeld die in Bezug auf die Aufgabenwahrnehmung entstandenen Kosten auf Grundlage des jeweils zu Beginn des Haushaltsjahres aktuellen KGSt-Berichtes „Kosten eines Arbeitsplatzes“. Folgende Kosten werden dabei angesetzt:

a)  Jahrespersonalkosten einer Fachkraft der Entgeltgruppe 10 bzw. der Besoldungsgruppe A 11 (je nach Status) für den Bereich Verwaltung,

b)  Sachkostenpauschale für einen Büroarbeitsplatz,

c)  Gemeinkostenzuschlag in Höhe von 10 % der Jahrespersonalkosten.

Die Gemeinde Rosendahl erstattet dem Kreis Coesfeld jährlich einen pauschalen Anteil von 8 % dieser Kosten.

 

Unabhängig hiervon sollen nach Ablauf von zwei Jahren die Erfahrungen zu dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen ausgetauscht werden.

 

Sollte es zum Abschluss weiterer öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen mit anderen kreisangehörigen Städten und Gemeinden kommen, so wäre auch hier eine entsprechende Kostenerstattung vorzusehen.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Entscheidung ist gem. § 26 Abs. 1 lit. r) der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) der Kreistag zuständig, da es sich um eine neue Aufgabe handelt, für deren Übernahme keine Verpflichtung besteht.