Beschlussvorschlag:
Die in der Sitzungsvorlage festgestellten Personalbedarfe werden anerkannt. Die Umsetzung bleibt der haushaltsrechtlichen Beratung zum Stellenplan 2019 vorbehalten.
Begründung:
I. – V.
Im Rahmen der Neuausrichtung der Burg Vischering ist eine Aufstockung
der personellen Ressourcen notwendig.
Seit der Eröffnung am 04.02.2018 haben ca. 20.000 Besucherinnen und
Besucher die Burg Vischering besucht. Im Vorjahr lag die Besucherzahl im gleichen
Zeitraum bei ca. 4.500 Besucherinnen und Besuchern (vgl. Anlage 1).
Momentan sind 9 Mitarbeiterinnen im Kassen- und Aufsichtsdienst mit
einem Stundenumfang von je 19,5 h/Woche im Einsatz. Darüber hinaus sind 3
geringfügig beschäftigte Mitarbeiterinnen im Aufsichtsdienst eingestellt.
Die Mitarbeiterinnen haben seit Eröffnung der Burg ca. 860 Überstunden
angesammelt.
Entgegen der ursprünglichen Personalplanung, fordert die Versicherung
zusätzlich zur Videoüberwachung eine personelle Aufsicht in der Burg. Die
Videoüberwachung allein reicht nicht aus, da diese in der Vorburg im
Kassenbereich überwacht wird. Auch im Hinblick auf die hochwertigen Exponate
der neuen Dauerausstellung (verlangen RC3-Versicherungsklasse; Stichwort:
Versicherung für Picasso), ist die persönliche Aufsicht notwendig. Trotz der
Videoüberwachung liegen bereits Fälle von Vandalismus in den Ausstellungsräumen
vor.
Ebenso hat es sich als notwendig erwiesen, dass an den Wochenenden
sowohl die Vorburg als auch die Hauptburg doppelt besetzt sind, um dem
Besucherandrang gerecht zu werden. Dies erfordert zusätzlichen Personaleinsatz
an den Wochenenden.
Im Rahmen der neuen Nutzungsordnung für die Burg Vischering ist zudem
angedacht, den Veranstaltungssaal sowie die Seminarräume auch an Externe zu
vermieten.
Geht man von einer externen Veranstaltung pro Woche und 1 Seminar pro
Woche aus, so erhöht sich der Personalbedarf zusätzlich um 6 Stunden.
Hierbei werden 2 Stunden pro Seminar zugrunde gelegt und 4 Stunden für
sonstige Veranstaltungen im Veranstaltungssaal. Eine teilweise
Gegenfinanzierung erfolgt über die Nutzungsordnung durch Abteilung 20.
Gleichzeitig gehen wir von einer Veranstaltung aus anderen Abteilungen
zusätzlich pro Woche aus (Fortbildungen, Seminare, Besprechungen, etc.).
Momentan stehen der Kulturabteilung aus der Summe der Arbeitsverträge
220 Stunden pro Woche und lt. KGST
178,34 Stunden pro Woche zur Verfügung (vgl. Anlage 2).
Es besteht ein Personalbedarf von 230,8 Stunden pro Woche. Somit liegt
ein Defizit von derzeit ca. 51 Stunden vor.
Dieses Defizit könnte durch 3 weitere Stellen zu je 19,5 h/Woche und 1
Stelle als geringfügige Beschäftigung abgedeckt werden.
Aktuell soll das Defizit durch Überstunden und Aushilfskräfte abgedeckt
werden.
Darüber hinaus soll ein wissenschaftlicher Volontär/-in eingestellt
werden, um hier einerseits die inhaltlich-fachliche Arbeit in der Arbeit des
Museums und der Kulturabteilung zu unterstützen und andererseits auch einen
Beitrag zur Ausbildung in der Kulturpflege zu leisten. Das wissenschaftliche
Volontariat ist auf zwei Jahre befristet.
Aufgrund der umfangreich gestiegenen kulturellen Angebote, die die Abt.
40.3 für zwei Kulturzentren anbietet, bleibt derzeit kaum Zeit wissenschaftlich
fundierte Angebote (Ausstellungen, Rahmenprogramme) zu entwickeln. Auch die
Bestände aus der eigenen kulturgeschichtlichen Sammlung sind kaum aufgearbeitet
und können derzeit nicht als Quelle von neuen Ausstellungen dienen.
Ein wissenschaftlicher Volontär kann im Rahmen seiner Ausbildung mit einem Umfang von 39,5 h diese Tätigkeiten unterstützen und entscheidend voranbringen. Zu seiner Ausbildung zählt daneben der Einsatz im Marketing, Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltung und kulturelle Bildung.