Betreff
Genehmigungswettbewerb auf den Linien R80/R81
Vorlage
SV-7-0166
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I.   Problem

 

Im Juni 2004 teilte die Bezirksregierung Münster den Münsterlandkreisen mit, dass die Westfalen Bus GmbH (WB) angekündigt hätte, eine Vielzahl von auslaufenden Konzessionen nicht wieder beantragen zu wollen. In einer Besprechung bei der Bezirksregierung hat die WB die betroffenen Linien und ihre Planungen konkretisiert.

 

Für den Kreis Coesfeld handelt es sich maßgeblich um die Linie R81 Coesfeld – Burgsteinfurt. Die Linie verkehrt heute im 60-Min-Takt und weist einen Kostendeckungsgrad von 48,8 % aus. Die WB wird deshalb die Konzession für die Linie, die am 30.09.2006 ausläuft, nicht neu beantragen.

 

Aufgrund der aktuellen Fahrgastzahlen von ca. 600 Fahrgästen am Tag ist für diese Verbindung zwingender Handlungsbedarf gegeben. Eine Einstellung der Linie ist aufgrund des nachweislich vorhandenen Verkehrsinteresses nicht zu empfehlen.

 

 

II.  Lösung

Gemeinsam mit dem Kreis Steinfurt wurde nach Möglichkeiten gesucht, auch ohne direkte Zuschüsse der Aufgabenträger dieses Angebot weiterhin vorhalten zu können. Der Aufruf zu einem eigenwirtschaftlichen Genehmigungswettbewerb könnte eine solche Möglichkeit darstellen.

 

Die Linie R81 Coesfeld – Burgsteinfurt ist Mitte der 80er Jahre als Schienenersatzverkehr für die stillgelegte Schienenstrecke Coesfeld – Rheine entstanden. Auf dem Abschnitt Burgsteinfurt – Rheine verkehrt heute die Regionalbuslinie R80, die auch von der WB befahren wird. Gemeinsam verbinden diese Linien die Mittelzentren Coesfeld, Steinfurt und Rheine miteinander und mit ihren benachbarten Grundzentren (Rosendahl, Horstmar, Wettringen und Neuenkirchen) und befördern ca. 1.400 Fahrgäste am Tag.

 

Die Linien stehen in einem engen betrieblichen und verkehrlichem Zusammenhang. Teilweise verkehren die Fahrzeuge durchgehend auf den Linien, so dass nicht umgestiegen werden muss. Da für diese beiden Linien die Konzessionen am 30.09.2006 auslaufen, soll im Rahmen eines Genehmigungswettbewerbs geprüft werden, ob sich nach Ablauf der Konzessionen ein Unternehmen findet, das eigenwirtschaftlich auch weiterhin die betrieblichen und verkehrlichen Zusammenhänge in diesem Korridor gewährleistet.

 

III. Alternativen

 

Der Aufruf zum Genehmigungswettbewerb ist nach Absprache mit der Bezirksregierung Münster über eine Pressemitteilung erfolgt. Die Pressemitteilung ist als Anlage beigefügt. Sollte der Aufruf bis zur gesetzten Frist am 31.05.2005 keinen Erfolg bringen, wäre über die Bestellung einer gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistung zu beraten.

 

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Keine.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Zuständig ist der Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Verkehr.

Anlagen:

 

Pressemitteilung zum Genehmigungswettbewerb R80/R81