Beschlussvorschlag:

 

1.   Die von der Landesregierung NRW beabsichtigten Änderungen am Landesentwicklungsplan werden zur Kenntnis genommen.

2.   Der Kreis Coesfeld gibt eine Stellungnahme zu den geplanten LEP-Änderungen ab, deren Inhalt sich aus dem abschließenden Beratungsergebnis ergibt. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Stellungnahme der Staatskanzlei NRW sowie dem Landkreistag NRW fristgerecht zukommen zu lassen.

Begründung:

 

I.   Hintergrund

Es wird Bezug genommen auf Sitzungsvorlage SV-9-1093.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 07.06.2018 wurde hierzu einstimmig folgender von der Sitzungsvorlage abweichender Beschluss gefasst:

 

„Es wird vereinbart, dass die aus dem Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung vorgetragenen Änderungen zu der Stellungnahme zur geplanten Änderung des Landesentwicklungsplans NRW in einer Schrägstrichvorlage zusammengefasst und im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung beraten werden.“

 

Die im Nachgang der Sitzung eingegangenen Stellungnahmen der einzelnen Fraktionen wurden in einer Synopse (Anlage 1) gegenübergestellt, ergänzt um die Inhalte der ursprünglichen Verwaltungsvorlage sowie einer am 07.06.2018 übermittelten Stellungnahme der Konferenz der Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld (Anlage 2). Eingegangene Stellungnahmen der Fraktionen sind der Sitzungsvorlage als Anlage 3 ff. beigefügt.

II. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Es entstehen keine finanziellen Aufwendungen.

 

III. Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Kreistag ist gem. § 26 Abs. 1 S. 1 KrO NRW zuständig.