Beschlussvorschlag der
CDU-Kreistagsfraktion:
Im nächsten Haushaltsjahr wird der Zuschuss für die FunTickets für JULEICA-Inhaber im Kreis Coesfeld auf 5.000 € erhöht.
Der Antrag vom 05.05.2015 wird vorgelegt gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Kreistages des Kreises Coesfeld.
Begründung:
I. – IV.
Zur Begründung wird auf den beigefügten Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 15.08.2018 hingewiesen. In der Sitzung wird Herr Wortmann vom Kreissportbund kurz zu dem Thema vortragen und steht dann auch für Rückfragen zur Verfügung.
Stellungnahme der Verwaltung:
Zur Förderung des Ehrenamtes hat der Kreistag am
23.09.2015 für das Jahr 2016 erstmals probeweise die Unterstützung des Kaufs
von FunTickets für JULEICA-Inhaber beschlossen.
Insgesamt wurden lt. Beschluss 200 FunTickets
bereitgestellt. Die JULEICA-Inhaber sollten einen Eigenanteil von 8 Euro an der
Fahrkarte tragen, der Kreis hat pro Ticket 10 Euro übernommen, sodass
Kreismittel von insgesamt 2000 Euro aufgewendet wurden. Die Bestellungen wurden
über den Kreissportbund zusammen mit dem Vertriebspartner RVM organisiert. Pro
Monat haben im Jahr 2016 zwischen 40 und 43 Juleica-Inhaber FunTickets bestellt.
Im Jahr 2017 wurde derselbe Betrag zur Verfügung
gestellt und pro Monat zwischen 14 und 35 FunTickets bestellt.
Im Jahr 2018 wurden wiederum 2.000 Euro zur
Verfügung gestellt. Der Eigenanteil für die JULEICA-Inhaber sollte mit 8 Euro
gleich bleiben. Durch die Tarifmaßnahmen der Tarifgemeinschaft Münsterland
stieg der Zuschussbetrag des Kreises von ehemals 10 Euro mittlerweile auf 10,40
Euro. 192 FunTickets können somit noch zur Verfügung gestellt werden, pro Monat
wurden in diesem Jahr zwischen 21 und 24 FunTickets bestellt.
Die Nachfrage nach den Fahrkarten ist seit
Einführung der Unterstützung im oben beschriebenen Rahmen relativ konstant und
hat sich mittlerweile bei rund 22 Stück pro Monat eingependelt, das entspricht
einem Bedarf von ca. 270 Stück pro Jahr. Die Zusammenarbeit zwischen
Kreissportbund, Kreisverwaltung und RVM hat sich eingespielt und klappt gut.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Probeversuch zu
beenden und die Förderung dieses Ehrenamtes somit bis auf Weiteres zu
gewährleisten.
Aktuell würde der notwendige Kreis-Zuschuss bei 270
Tickets insgesamt 2.808 € betragen (10,40 € pro Ticket x 270).
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs.1 KrO NW.