Beschlussvorschlag:
Die Verfügung der Bezirksregierung Münster vom 16.07.2018 zum Jahresabschluss 2016 wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem
Der
vom Kreistag festgestellte Jahresabschluss 2016 wurde der Bezirksregierung
Münster gemäß § 53 Absatz 1 KrO i. V. m. § 96 Absatz 2 GO NRW angezeigt.
II. Lösung
Die
Bezirksregierung Münster hat ihr Prüfergebnis mit Verfügung vom 16.07.2018
mitgeteilt. Danach vermittelt der Jahresabschluss 2016 ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage des Kreises Coesfeld.
Hinsichtlich der weiteren kommunalaufsichtlichen Hinweise wird auf die Anlage verwiesen.
III. Alternativen
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IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
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V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die
Bezirksregierung Münster hat darum gebeten, die Kreistagsmitglieder über den
Inhalt ihrer Verfügung vom 16.07.2018 in geeigneter Form zu unterrichten.
Anlagen:
Verfügung der Bezirksregierung Münster vom 16.07.2018 (Az.: 31.1.14.02-006/2017.0001)