Betreff
Genehmigung von Dienstreisen von Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses; hier: Fachtagung am 22.11.2018 in Münster
Vorlage
SV-9-1140
Aktenzeichen
10.24.06-02
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Allen interessierten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses wird die Teilnahme an der Fachtagung des LWL-Landesjugendamtes am 22.11.2018 in Münster als Dienstreise genehmigt.

Begründung:

 

I.   Problem

 

Das LWL-Landesjugendamt bietet am 22.11.2018 im LWL-Landeshaus Münster eine Fachtagung für Mitglieder aus Jugendhilfeausschüssen in Westfalen-Lippe an. Die diesjährige Fachtagung befasst sich mit dem Thema der Kinder- und Jugendbeteiligung und den Aufgaben kommunaler Ombudsstellen.

 

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses wurden mit Schreiben vom 19.07.2018 sowie dem Schreiben des LWL-Jugendamtes vom 06.07.2018 (siehe Anlage zur Sitzungsvorlage) auf diese Fachtagung hingewiesen. Nähere Informationen und die Einladung erfolgen lt. Schreiben des LWL-Landesjugendamtes vom 06.07.2018 nach der Sommerpause.

 

Bisher liegen drei Interessenbekundungen vor (Jürgen Haase, Hartwig Mensing, Jens Wortmann). Da eine offizielle Einladung noch erfolgt, sind weitere zu erwarten.

II.  Lösung

 

Allen interessierten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses wird die Teilnahme an der Fachtagung am 22.11.2018 in Münster als Dienstreise genehmigt.

 

III. Alternativen

 

Die Teilnahme wird nicht als Dienstreise genehmigt,

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses stehen Entschädigungen nach dem Landesreisekostengesetz und ggf. Verdienstausfall zu. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Gem. § 9 Abs. 7 der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld ist der Kreisausschuss für die Genehmigung von Dienstreisen der Kreistagsabgeordneten zuständig.