Betreff
Bürgerservice Pendlernetz
Vorlage
SV-7-0169
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der aktuelle Sachstand zum Projekt „Bürgerservice Pendlernetz“ wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Begründung:

 

I.          Problem

 

Auf der Grundlage des Beschlusses des Ausschusses für öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Verkehr vom 25.02.2002, mit dem der Landrat beauftragt wurde, das Projekt „Pendlernetz“ bis zur Umsetzungsreife weiter zu begleiten (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 6-446), beteiligt sich der Kreis Coesfeld seit dem 27.09.2002 an dem „Bürgerservice Pendlernetz“, einer internetgestützten Mitfahrbörse für Berufs- und Alltagspendler in NRW. Die Beteiligung beinhaltet eine Anschubfinanzierung zur Etablierung des Systems über einen Zeitraum von 3 Jahren sowie eine Unterstützung im Bereich Marketing und Öffentlichkeitsarbeit.

 

Der „Bürgerservice Pendlernetz“ wird zwischenzeitlich in acht kreisfreien Städten und in zwölf Kreisen mit insgesamt 165 kreisangehörigen Städten und Gemeinden angeboten und genutzt. Er wurde durch das Land Nordrhein-Westfalen als Agenda 21-NRW-Projekt ausgezeichnet. Projektkoordination und Öffentlichkeitsarbeit werden durch das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen finanziell unterstützt. Weitere Kooperationspartner sind u.a. der ADAC und die Verbraucherzentrale NRW, die im Internet den so genannten Hilfebereich, insbesondere zu Steuer- und Versicherungsfragen, betreut.

 

Der „Bürgerservice Pendlernetz“ bietet Alltags- und Berufspendlern die Möglichkeit, Mitfahrgelegenheiten anzubieten, zu suchen und Fahrgemeinschaften zu bilden. Der Zugang für Interessierte bzw. für die Nutzer des Systems erfolgt in der Regel direkt über das Internet, entweder über das landesweite Informationsportal (www.nrw.pendlernetz.de) oder über die Homepages der beteiligten Gebietskörperschaften (z. B. www.coesfeld.pendlernetz.de); über Call NRW, dem Bürger- und ServiceCenter der Landesregierung, ist  auch ein telefonischer Zugang zum Pendlernetz möglich.

 

Die Pendlernetz-Software wurde von der EuropeAlive Medien GmbH (EuropeAlive) entwickelt und in die vorhandenen Internetangebote der beteiligten Gebietskörperschaften implementiert. Die entgeltliche Nutzung des Produktes Pendlernetz durch den Kreis Coesfeld, der Betrieb und die dreijährige Wartung des Systems durch EuropeAlive sind in einem Nutzungs- und Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kreis und EuropeAlive im Sinne einer Anschubfinanzierung geregelt. Da dieser Vertrag zum 26.09.2005 ausläuft, sind seitens EuropeAlive bereits jetzt Überlegungen über eine evtl. Fortführung des Vertrages angebracht.

 

Bei der Entscheidung über eine Fortführung der entgeltlichen Nutzung des Produktes Pendlernetz sowie der notwendigen Wartungsarbeiten sollten der Projektnutzen und die voraussichtlichen Kosten für eine weiterführende Finanzierung aus öffentlichen Mitteln berücksichtigt werden:

 

Projektnutzen:

 

Über die Nutzung des Pendlernetzes im Kreis Coesfeld informiert die als Anlage 1 beigefügte Zusammenstellung der von EuropeAlive monatlich bereitgestellten Statistiken. Für den Zeitraum September 2002 bis Februar 2005 sind dargestellt:

 

1.      Seitenbesuche (Visits):

 

Unter „Seitenbesuche“ werden sämtliche Seitenbesucher summiert, die ein Inserat eingeben oder sich Inserate anderer anzeigen lassen. Der Wert beinhaltet aber auch - etwa zu einem Drittel - regelmäßige Aktualisierungsanfragen von Internetsuchmaschinen.

 

2.      Fahrten:

 

Erfasst ist die Anzahl der eingetragenen Fahrten: Fahrtenangebote („ich möchte jemanden mitnehmen“) und Fahrtengesuche („ich möchte mitgenommen werden“), und zwar sowohl für Fahrten innerhalb des Kreisgebietes als auch über die Kreisgrenzen hinweg.

 

3.      Registrierte Nutzer:

 

Aus Sicherheitsgründen können nur registrierte Nutzer Fahrten-Inserate (Angebote und Gesuche)  eingeben. Der Wert beinhaltet die aktuell registrierten Nutzer; die Anzahl der (monatlich) Neuregistrierten und die Anzahl der (monatlich) gelöschten Registrierungen sind darin berücksichtigt.

 

Trotz intensiver Öffentlichkeitsarbeit (Pressekonferenzen, Plakataktionen, Anzeigen in Tageszeitungen etc.) und der bislang vorgenommenen Systemoptimierungen sind die Zahlen für den Kreis Coesfeld (Anlage 1) - aber auch die entsprechenden Zeitreihen für die Stadt Münster und die übrigen Münsterlandkreise - erheblich hinter den Erwartungen und Prognosen zurückgeblieben. Dies gilt insbesondere für die Anzahl der registrierten Nutzer, die im Kreis Coesfeld zwar kontinuierlich, aber lediglich auf aktuell 108 (Stand: Februar 2005) angestiegen ist. Vergleichszahlen für sämtliche projektbeteiligten Kreise und kreisfreien Städten können der Anlage 2 entnommen werden.

 

Im Zusammenhang mit diesen ohnehin nicht sehr aussagekräftigen Nutzungsstatistiken ist insbesondere zu bemängeln, dass EuropeAlive bisher nicht in der Lage war, die Anzahl der tatsächlich realisierten Gemeinschaftsfahrten bzw. der gebildeten Fahrgemeinschaften mit Ziel und/oder Quelle im Kreisgebiet Coesfeld nachzuweisen und statistisch zu dokumentieren, so dass der konkrete Nutzen des Projektes nicht exakt quantifiziert werden kann, sondern allenfalls anhand der landesweit festgestellten Daten geschätzt werden könnte: Nach den Ergebnissen einer Umfrage unter allen im November 2004 registrierten Nutzern des Pendlernetzes NRW (ca. 4.000), die von über 1.000 Nutzern beantwortet wurde, war jeder zehnte Nutzer bei der Bildung einer Fahrgemeinschaft erfolgreich.

 

Projektkosten:

 

Auf der Grundlage des o.g. Nutzungs- und Dienstleistungsvertrages werden dem Kreis Coesfeld nach Ablauf der Vertragslaufzeit (26.09.2005) Kosten in Höhe von  insgesamt 10.591,61 € entstanden sein (einmalige Implementierungskosten: 15,33 € pro 1.000 Einwohner, Unterhaltungskosten für 3 Jahre: jährlich 11,25 € pro 1.000 Einwohner, jeweils zzgl. MwSt).

 

Diese finanzielle Beteiligung über einen Zeitraum von 3 Jahren wurde vom Kreis Coesfeld - aber auch von den übrigen Gebietskörperschaften - von Anfang an als Anschubfinanzierung und Starthilfe betrachtet. Ebenso wie die Initiatoren des Projektes wurde seinerzeit davon ausgegangen, dass sich nach der so genannten „Testphase“ der Bürgerservice Pendlernetz durch Sponsoring und Werbung sowie durch eine Kostenbeteiligung der Pendlernetz-Nutzer finanzieren soll.

 

Den projektbeteiligten Kreisen und kreisfreien Städten liegen seit dem 29.12.2004 mehrere Angebote von EuropeAlive zur Fortführung des Pendlernetzes vor, die davon ausgehen, dass mit einer Finanzierung durch Nutzergebühren ab September 2005 noch nicht gerechnet werden kann und eine endgültige Etablierung des Pendlernetzes nur möglich ist, wenn der Service „auch weiterhin durch öffentliche Finanzmittel gefördert wird“. Auf Basis dieser Ausgangslage kalkulieren die Fortführungsangebote mehrere Varianten mit dem Ergebnis, dass die dafür erforderlichen laufenden Kosten - trotz der unterstellten Teilnahme sämtlicher 54 Kreise und kreisfreien Städte - zum Teil deutlich über den aktuellen Betriebskosten liegen.

 

 

II.                  Lösung

 

Vor dem Hintergrund des ungünstigen Kosten-Nutzen-Verhältnisses, beabsichtigt die Verwaltung, den Vertrag mit EuropeAlive zum 26.09.2005 auslaufen zu lassen. Es wäre wünschenswert, wenn sich das System auch ohne öffentliche Finanzierung etablieren könnte und sich durch Nutzergebühren und Sponsoring trägt. Mit diesem Ziel wird der Kreis Europe Alive im  Bereich Marketing und Öffentlichkeitsarbeit gerne weiterhin unterstützen.

 

 

III.        Alternativen

 

Die in dem überregionalen Koordinationskreis geführten Verhandlungen über die zur Zeit vorliegenden Fortführungsangebote und die Beratungen über mögliche Strategien zur Fortführung des Projektes sind noch nicht abgeschlossen. Es ist zwar nicht davon auszugehen, dass sich eine kostenneutrale Möglichkeit zur Fortführung des Pendlernetzes ergeben wird; gleichwohl könnte die Verwaltung z.B. beauftragt werden, sich an diesen Verhandlungen zu beteiligen und auf eine kostengünstige Lösung hinzuwirken. Nach Abschluss der Verhandlungen wären die Gremien des Kreistages evtl. erneut zu beteiligen.

 

 

IV.                Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

keine, im Fall einer alternativen Beschlussfassung gem. Ziffer III müsste dies zu gegebener Zeit in einer entsprechenden Sitzungsvorlage dargelegt werden.

 

 

V.                  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Verkehr.

 

Anlagen:

 

1.                  Statistik Bürgerservice Pendlernetz Kreis Coesfeld

2.                  Statistik Bürgerservice Pendlernetz NRW