Betreff
Anträge der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu den Themen Verwendung von Ersatzgeldern für die Förderung von ökologischem Landbau und zur biologischen Vielfalt in Kommunen
Vorlage
SV-9-1142
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

 

 

Ohne

 

 

 

 

 

 

Die Anträge vom 02.08.2018 werden gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Kreistages des Kreises und seiner Ausschüsse vom 23.04.2014 vorgelegt.

Begründung:

 

I.   Problem

Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen hat mit den in der Anlage beigefügten Schreiben beantragt, über die in den Schreiben dargestellten Punkte zu beraten.

 

 

Zu den Anträgen wird wie folgt Stellung genommen:

 

Antrag: Verwendung von Ersatzgeldern für die Förderung von ökologischem Landbau

 

 

Die Förderung des ökologischen Landbaus ist ein fester Bestandteil der landwirtschaftlichen Förderung des Landes NRW. Ferner werden Umstellungsprozesse im Rahmen der Steverkooperation gefördert. Die bestehenden Förderprogramme sind nach hiesiger Einschätzung finanziell deutlich besser ausgestattet als wenn ein Kreisförderprogramm mit Mitteln aus dem Ersatzgeld aufgestellt wird. Weitergehende Informationen sind auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Naturschutz und Verbraucherschutz zu entnehmen (https://www.umwelt.nrw.de/landwirtschaft/landwirtschaft-und-umwelt/oekologischer-landbau/foerderung-des-oekologischen-landbaus/)

 

Bei einer Förderung durch den Kreis wird seitens der Verwaltung ebenfalls die Gefahr einer Doppelförderung gesehen, die unzulässig ist.

 

Neben den formalen Gesichtspunkten sind auch in der Unteren Naturschutzbehörde keine Fachkräfte vorhanden, die von ihrer fachlichen Profession in der Lange sind, ein entsprechendes Konzept zu erstellen.

 

Antrag: Der Kreis Coesfeld unterzeichnet die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ und der Kreis Coesfeld tritt dem Bündnis Kommunen für biologische Vielfalt e.V. bei

 

 

Das Ziel der Deklaration sowie der kommunale Zusammenschluss zur Stärkung der biologischen Vielfalt sind dem Grunde nach zu begrüßen. Aus Sicht des Kreises sind aber die Zielgruppe für das Bündnis die Städte und Gemeinden, die auch einen direkten Zugriff auf Flächen haben. Dies ist bei den Kreises nur untergeordnet der Fall. Da, wo der Kreis Chancen und Möglichkeiten der Optimierung und Stärkung der biologischen Vielfalt sieht, handelt er heute schon ohne einen Beitritt zu einem Bündnis.

 

Städte und Gemeinden aus dem Kreis Coesfeld sind bisher dem Bündnis nicht beigetreten.

Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Antrag 2: Sofern der Kreis dem Bündnis beitritt, ist ein Mitgliedbeitrag in Höhe von 1320 €/a fällig.

 

 

Anlagen:

 

 

  1. Antrag 1: Verwendung von Ersatzgeldern für die Förderung von ökologischem Landbau
  2. Antrag 2: Biologische Vielfalt in Kommunen
    1. Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“
    2. Mitgliedsliste
    3. Satzung
    4. Beitragsordnung