Betreff
MobiTicket-Sozialticket 2019; hier: Weiterführung auf der Basis aktueller Nachfragedaten/Förderantrag
Vorlage
SV-9-1149
Aktenzeichen
81-ÖPNV - MobiTicket-Sozialticket
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Das Sozialticket (MobiTicket) soll im Jahr 2019 den Hilfeberechtigten zu den aktuellen Konditionen weiterhin angeboten werden.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, fristgerecht den entsprechenden Förderantrag bei der Bezirksregierung Münster zu stellen.

Begründung:

 

 

I. - III. Problem / Lösung / Alternativen   

Das NRW-Verkehrsministerium hat mit Runderlass vom 15.12.2017 die „Richtlinien Sozialticket 2011“, zuletzt geändert am 06.10.2015, verlängert. Die Richtlinien treten demnach zum 01. Januar 2020 außer Kraft. Damit bleibt für 2018 und 2019 die Förderung durch das Land NRW wie in 2017 bestehen. Die Höhe der zu verteilenden Mittel ist bisher vom Land NRW nicht verändert worden.

Der Kreis Coesfeld hat am 06.04.2018 für das Jahr 2018 einen Förderbescheid über insgesamt 232.249,94 Euro erhalten. Dieser Betrag liegt deutlich unter den beantragten 480.000 Euro.

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 21.03.2018 den Eigenanteil auf 50% des Fahrkartenpreises angepasst. Der Vertriebspartner RVM konnte diesen Beschluss zum Mai 2018 umsetzen. Seither sind die Abo-Abschlüsse für die Monate Mai und Juni 2018 wie im Beispiel Kreis Warendorf, der zum Januar 2018 dieses Verfahren eingeführt hat, um rund 30% zurückgegangen.

Entsprechend hat sich auch die Deckungslücke zwischen den ausgegebenen Sozialtickets und den bewilligten Fördermitteln verringert. Trotzdem werden rund 116.000 Euro nicht aus Fördermitteln des Landes bezahlt werden können. Unter Berücksichtigung des zusätzlichen Einnahmenanspruches der RVM, der sich durch die Ausgabe der Sozialtickets ergibt, verringert sich gleichzeitig der erforderliche Leistungsausgleich der RVM für das Jahr 2018, sodass insgesamt immer noch ein Einnahmen-Überschuss entsteht. (vgl. Tabelle 1)

 

2018

2019

Bedarf „Deckungslücke“ (voraussichtlich)

350.000 €

288.000 €

bewilligter Förderbetrag (voraussichtlich)

234.000 €

234.000 €

Deckungslücke insgesamt (voraussichtlich)

-116.000 €

-54.000 €

prognostizierter Einnahmen-Anspruch der RVM im Kreis COE aus dem Sozialticket

(vgl. Sitzung Fachausschuss am 26.02.2018 /  SV-9-1016/ Berechnung der RVM)

215.180 €

215.080 €

Differenz

99.180 €

161.180 €

 

Tabelle 1: Entwicklung des Unterschiedsbetrages, der Deckungslücke und des Einnahmen-anspruches der RVM in den Jahren 2018 und 2019 (Prognose)

 

Für das Jahr 2019 werden ein kleinerer Fehlbetrag zum Förderbetrag und ein Anspruchs-Plus für die RVM prognostiziert, weil die 50%-Regelung für den Eigenanteil der Nutzer auf alle Monate des Jahres 2019 angewandt werden kann.

Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung die Fortsetzung des aktuellen Förderverfahrens für 2019 vor.

 

Szenarien für die Weiterentwicklung des Sozialtickets

Die Bezirksregierung hat zwischenzeitlich auf das Ergebnis einer Prüfung des Landesrechnungshofes (LRH) hingewiesen. Dieser hatte angemerkt, dass bei preisstufenorientierten Lösungen die kreisweite Gültigkeit Mindestvoraussetzung sein sollte. Die im Münsterland mögliche Preisstufe 4M ermöglicht Sozialtickets bis etwa zum Nachbarort.

Perspektivisch sei zu erwarten, dass im Rahmen der Verlängerung bzw. Überarbeitung der Richtlinien durch das Land NRW im Jahr 2019 diese Anmerkung des LRH aufgegriffen wird und somit mögliche Änderungen ab 2020 zu erwarten sind.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Für das Jahr 2018 wird voraussichtlich eine Deckungslücke von rund 116.000 Euro entstehen, die durch die Steigerung des Einnahmenanspruches der RVM aufgefangen wird.

Für das Jahr 2019 wird voraussichtlich eine Deckungslücke von rund 54.000 Euro entstehen, die durch die Steigerung des Einnahmenanspruches der RVM aufgefangen wird.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs.1 KrO NW.