Betreff
Sachstandsbericht zur Abwicklung der Straßenbaumaßnahme K 7 AN 2+3 in Olfen
Vorlage
SV-9-1151
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

I.   Problem / II. Lösung / III Alternativen

In der Sitzung am 21.06.2018 hat der Kreisausschuss den Beschluss zur Durchführung der Deckenerneuerung auf der Kreisstraße 7 in Olfen getroffen (siehe SV-9-1096). Der Baubeschluss umfasste die Streckenabschnitte 2 und 3. Detaillierte Baugrunduntersuchungen im Zuge der Bauvorbereitung ergaben jetzt, dass der vorhandene Aufbau im Abschnitt 3 in einem größeren Umfang unzureichend ist. Somit ergibt sich hier eine Fördermöglichkeit.

Geänderte Vorgehensweise:

1.      Im Abschnitt 2 (ca. 1,9 km) ist der vorhandene Aufbau ausreichend tragfähig, sodass wie geplant eine Deckenerneuerung im Hocheinbau erfolgen kann. Vorgesehen ist ein 2-lagiger bituminöser Aufbau mit 14 cm Tragschicht und 4 cm Asphaltbeton. Die Bauarbeiten sollen kurzfristig öffentlich ausgeschrieben werden.

(Baubeginn Okt. 2018, Bauzeit ca. 4 Wochen, Kosten ca. 400.000 €).

2.      Die Erneuerung im Abschnitt 3 (ca. 1,6 km) wird zunächst verschoben. Hierfür wird eine kurzfristige Aufnahme ins Förderprogramm angestrebt.

Die einzelnen Bauabschnitte sind in der beigefügten Übersichtskarte dargestellt.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Finanzierung für die eigenfinanzierte Deckenerneuerung erfolgt entsprechend der Beschlussfassung vom 21.06.2018 / SV-9-1096.

 

Die zukünftige Abschreibung für den Abschnitt 2 stellt sich wie folgt dar:

 

Buchwert zum 31.12.2017

Ab-schreibung jährlich
bisher *1)

außer-planmäßige Abschrei-bung *2)

Herstellungskosten
einschl. aktiv. Eigenleist. *3)

Buchwert
zur Verkehrsfreigabe
(31.10.2018)

Ab-schreibung jährlich
neu *4)

271.204 €

20.862 €

0 €

ca. 440.000 €

ca. 690.000 €

ca. 15.400 €

*1)   Die Kreisstraße wurde bei der Zustandsbewertung 2015 in „5“ eingestuft. Dem Zustand entsprechend ist in der Anlagenbuchhaltung zum 31.12.2017 noch eine Restnutzungsdauer von 13 Jahre verzeichnet.

*2)   Eine außerplanmäßige Abschreibung ist vorzunehmen, wenn bei einer Straße mit einer Zustandsbewertung 4 und besser durch das Abfräsen der Asphaltschichten eine Wertminderung erfolgt.

*3)   Die Herstellungskosten setzen sich zusammen aus den Baukosten + Herstellungsnebenkosten sowie den aktivierten Eigenleistungen (pauschal 10% der Baukosten). Die aktivierten Eigenleistungen sind nicht zahlungswirksam.

*4)   Nach Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre abgeschrieben.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

In der Sitzung am 21.06.2018 hat der Kreisausschuss den Beschluss zur Durchführung der Deckenerneuerung auf der K 7 AN 2 bereits getroffen (siehe SV-9-1096).

Anlagen:

 

Übersichtskarte