Beschlussvorschlag:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
I. Problem / II. Lösung / III
Alternativen
In der Sitzung am 21.06.2018 hat der Kreisausschuss
den Beschluss zur Durchführung der Deckenerneuerung auf der Kreisstraße 7 in
Olfen getroffen (siehe SV-9-1096). Der Baubeschluss umfasste die
Streckenabschnitte 2 und 3. Detaillierte Baugrunduntersuchungen im Zuge der
Bauvorbereitung ergaben jetzt, dass der vorhandene Aufbau im Abschnitt 3 in einem
größeren Umfang unzureichend ist. Somit ergibt sich hier eine
Fördermöglichkeit.
Geänderte Vorgehensweise:
1.
Im Abschnitt 2 (ca. 1,9 km) ist der vorhandene Aufbau
ausreichend tragfähig, sodass wie geplant eine Deckenerneuerung im Hocheinbau
erfolgen kann. Vorgesehen ist ein 2-lagiger bituminöser Aufbau mit 14 cm
Tragschicht und 4 cm Asphaltbeton. Die Bauarbeiten sollen kurzfristig
öffentlich ausgeschrieben werden.
(Baubeginn Okt.
2018, Bauzeit ca. 4 Wochen, Kosten ca. 400.000 €).
2.
Die Erneuerung im Abschnitt 3 (ca. 1,6 km) wird
zunächst verschoben. Hierfür wird eine kurzfristige Aufnahme ins Förderprogramm
angestrebt.
Die einzelnen Bauabschnitte sind in der beigefügten
Übersichtskarte dargestellt.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige
Ressourcen)
Die Finanzierung für die eigenfinanzierte
Deckenerneuerung erfolgt entsprechend der Beschlussfassung vom 21.06.2018 / SV-9-1096.
Die zukünftige Abschreibung für den Abschnitt 2 stellt sich wie folgt dar:
Buchwert zum
31.12.2017 |
Ab-schreibung
jährlich |
außer-planmäßige
Abschrei-bung *2) |
Herstellungskosten |
Buchwert |
Ab-schreibung
jährlich |
271.204 € |
20.862 € |
0 € |
ca. 440.000 € |
ca. 690.000 € |
ca. 15.400 € |
*1) Die
Kreisstraße wurde bei der Zustandsbewertung 2015 in „5“ eingestuft. Dem Zustand
entsprechend ist in der Anlagenbuchhaltung zum 31.12.2017 noch eine
Restnutzungsdauer von 13 Jahre verzeichnet.
*2) Eine außerplanmäßige Abschreibung ist
vorzunehmen, wenn bei einer Straße mit einer Zustandsbewertung 4 und besser
durch das Abfräsen der Asphaltschichten eine Wertminderung erfolgt.
*3) Die Herstellungskosten setzen sich zusammen
aus den Baukosten + Herstellungsnebenkosten sowie den aktivierten Eigenleistungen
(pauschal 10% der Baukosten). Die aktivierten Eigenleistungen sind nicht zahlungswirksam.
*4) Nach Fertigstellung wird der zur
Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre
abgeschrieben.
V. Zuständigkeit für die
Entscheidung
In der Sitzung am 21.06.2018 hat der Kreisausschuss den Beschluss zur Durchführung der Deckenerneuerung auf der K 7 AN 2 bereits getroffen (siehe SV-9-1096).
Anlagen:
Übersichtskarte