Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahr-bahndecke auf der K 16 AN 6 in Lüdinghausen zu veranlassen.
I. Problem / II. Lösung
Die K 16 liegt zwischen der B 474 und der K 13
nördlich von Lüdinghausen. Die 5 m breite Kreisstraße hat eine
Verkehrsbelastung von 280 KFZ/24h.
Seit 2012 hat sich der Zustand der Fahrbahn gravierend
verschlechtert. Wurde der Zustand 2012 noch als 4 (ausreichend) eingestuft,
erfolgte schon 3 Jahre später eine Einstufung in 6 (ungenügend). Dabei war
zunächst hauptsächlich der vordere Streckenabschnitt vom Bahnübergang bis zur K
13 betroffen. 2016 erfolgte auf einer Länge von 2,5 km als 1. Bauabschnitt eine
Deckenerneuerung im Hocheinbau. Mittlerweile ist auch im weiteren Verlauf (ca.
1,6 km) die Fahrbahn bis zur B 474 so stark geschädigt, dass eine vollflächige
Deckenerneuerung unumgänglich ist. Analog zum 1. Bauabschnitt ist vorgesehen,
einen 2-lagigen bituminösen Aufbau mit 10 cm Tragschicht und 4 cm Asphaltbeton
aufzubringen.
III. Alternativen
Keine.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige
Ressourcen)
Die Ausschreibungsunterlagen sollen in Kürze
erstellt werden. Es ist geplant, die Bauarbeiten im Herbst öffentlich auszuschreiben
und zu vergeben. Wenn es die Witterung zulässt soll mit der Maßnahme noch in
2018 begonnen werden. Als Bauzeit sind ca. 4 Wochen einzukalkulieren.
Für die Fahrbahnerneuerung auf den 1,6 km langen
Streckenabschnitt sind 350.000 € zu veranschlagen. Die Maßnahme ist Bestandteil
des Rahmenbauprogramms 2018 – 2020 und ausschließlich aus Eigenmittel zu finanzieren.
Fördermöglichkeiten bestehen nicht.
Im Haushalt 2018 sind für die Umsetzung nicht
geförderter Deckenerneuerungen Mittel in Höhe von 2,98 Mio. € eingestellt. Unter
Berücksichtigung der abgewickelten Maßnahmen und erteilter Aufträge stehen noch
etwa 400.000 € im laufenden Haushalt zur Verfügung. Darüber hinaus besteht eine
Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2019 in Höhe von 1,5
Mio. €.
Die Auswirkung der Investition auf die jährliche
Abschreibung stellt sich wie folgt dar:
Buchwert zum
31.12.2017 |
Ab-schreibung
jährlich |
außer-planmäßige
Abschrei-bung *2) |
Herstellungs-kosten |
Buchwert |
Ab-schreibung
jährlich |
368.295 € |
66.963 € |
0 € |
ca. 385.000 € |
ca. 664.000 € |
ca. 14.800 € |
*1) Die
Kreisstraße wurde bei der Zustandsbewertung 2015 in „6“ eingestuft. Dem Zustand
entsprechend ist in der Anlagenbuchhaltung zum 31.12.2017 für die Fahrbahn noch
eine Restnutzungsdauer von 5,5 Jahre verzeichnet.
*2) Eine außerplanmäßige Abschreibung ist
vorzunehmen, wenn bei einer Straße mit einer Zustandsbewertung von 4 und besser
durch das Abfräsen der Asphaltschichten eine Wertminderung erfolgt.
*3) Die Herstellungskosten setzen sich zusammen
aus den Baukosten + Herstellungsnebenkosten, sowie den aktivierten
Eigenleistungen (pauschal 10% der Baukosten). Die aktivierten Eigenleistungen
sind nicht zahlungswirksam.
*4) Nach Fertigstellung wird der zur
Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre
abgeschrieben.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Anlagen:
Übersichtskarte