Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Straßenbaumaßnahme K 16 AN 6 in Lüdinghausen
Vorlage
SV-9-1153
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahr-bahndecke auf der K 16 AN 6 in Lüdinghausen zu veranlassen.

Begründung:

I.   Problem / II. Lösung

Die K 16 liegt zwischen der B 474 und der K 13 nördlich von Lüdinghausen. Die 5 m breite Kreisstraße hat eine Verkehrsbelastung von 280 KFZ/24h.

 

Seit 2012 hat sich der Zustand der Fahrbahn gravierend verschlechtert. Wurde der Zustand 2012 noch als 4 (ausreichend) eingestuft, erfolgte schon 3 Jahre später eine Einstufung in 6 (ungenügend). Dabei war zunächst hauptsächlich der vordere Streckenabschnitt vom Bahnübergang bis zur K 13 betroffen. 2016 erfolgte auf einer Länge von 2,5 km als 1. Bauabschnitt eine Deckenerneuerung im Hocheinbau. Mittlerweile ist auch im weiteren Verlauf (ca. 1,6 km) die Fahrbahn bis zur B 474 so stark geschädigt, dass eine vollflächige Deckenerneuerung unumgänglich ist. Analog zum 1. Bauabschnitt ist vorgesehen, einen 2-lagigen bituminösen Aufbau mit 10 cm Tragschicht und 4 cm Asphaltbeton aufzubringen.

III. Alternativen

Keine.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Ausschreibungsunterlagen sollen in Kürze erstellt werden. Es ist geplant, die Bauarbeiten im Herbst öffentlich auszuschreiben und zu vergeben. Wenn es die Witterung zulässt soll mit der Maßnahme noch in 2018 begonnen werden. Als Bauzeit sind ca. 4 Wochen einzukalkulieren.

 

Für die Fahrbahnerneuerung auf den 1,6 km langen Streckenabschnitt sind 350.000 € zu veranschlagen. Die Maßnahme ist Bestandteil des Rahmenbauprogramms 2018 – 2020 und ausschließlich aus Eigenmittel zu finanzieren. Fördermöglichkeiten bestehen nicht.

 

Im Haushalt 2018 sind für die Umsetzung nicht geförderter Deckenerneuerungen Mittel in Höhe von 2,98 Mio. € eingestellt. Unter Berücksichtigung der abgewickelten Maßnahmen und erteilter Aufträge stehen noch etwa 400.000 € im laufenden Haushalt zur Verfügung. Darüber hinaus besteht eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2019 in Höhe von 1,5 Mio. €.

 

Die Auswirkung der Investition auf die jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:

 

Buchwert zum 31.12.2017

Ab-schreibung jährlich
bisher *1)

außer-planmäßige Abschrei-bung *2)

Herstellungs-kosten
einschl. aktiv. Eigenleist. *3)

Buchwert
zur Verkehrsfreigabe (30.04.2019)

Ab-schreibung jährlich
neu *4)

368.295 €

66.963 €

0 €

ca. 385.000 €

ca. 664.000 €

ca. 14.800 €

*1)   Die Kreisstraße wurde bei der Zustandsbewertung 2015 in „6“ eingestuft. Dem Zustand entsprechend ist in der Anlagenbuchhaltung zum 31.12.2017 für die Fahrbahn noch eine Restnutzungsdauer von 5,5 Jahre verzeichnet.

*2)   Eine außerplanmäßige Abschreibung ist vorzunehmen, wenn bei einer Straße mit einer Zustandsbewertung von 4 und besser durch das Abfräsen der Asphaltschichten eine Wertminderung erfolgt.

*3)   Die Herstellungskosten setzen sich zusammen aus den Baukosten + Herstellungsnebenkosten, sowie den aktivierten Eigenleistungen (pauschal 10% der Baukosten). Die aktivierten Eigenleistungen sind nicht zahlungswirksam.

*4)   Nach Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre abgeschrieben.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

 

 

 

Anlagen:

 

Übersichtskarte