Beschlussvorschlag:
ohne
Der Bericht der Verwaltung
wird zur Kenntnis genommen.
Bericht zur Ausbildungssituation in der Kreisverwaltung
Coesfeld
In der Sitzung des Kreisausschusses vom 23.02.2005 wurde im Rahmen der Beratungen zum Stellenplan 2005 zugesagt, einen Bericht über die Ausbildungsplatzsituation in der Verwaltung vorzulegen.
1. Ausbildung in der Kreisverwaltung
In der Kreisverwaltung ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebildet worden. Die Ausbildung erfolgt dabei in ganz unterschiedlichen Ausbildungsgängen, und zwar für verwaltungsspezifische, technische und soziale Berufe.
In
den Jahren bis 2003 erfolgte die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen nach dem
Personalbedarf, der jeweils auf Grund einer Personalbedarfsanalyse ermittelt
wurde. Dabei werden die Zahlen der voraussichtlichen Personalabgänge
(altersbedingte Abgänge, Beurlaubungen, Elternzeit, andere Gründe) den Zugängen
gegenübergestellt (Beendigung der Ausbildung, Rückkehr aus Beurlaubung,
Elternzeit) und so versucht, den Personalbedarf zum Ende der geplanten
Ausbildung abzuschätzen. Berücksichtigt wird auch, inwieweit durch neue
Aufgabenstellungen Bedarf an ausgebildetem Personal entsteht.
Im
Folgenden werden weitere Erläuterungen zu den einzelnen Ausbildungsberufen gegeben.
a) Mittlerer Dienst, gehobener nichttechnischer Dienst, Coesfelder Modell, sonstige Ausbildungen
Nach
der Personalbedarfsanalyse besteht in den Jahren 2007 und 2008 – Ende der
Ausbildungen – voraussichtlich kein Personalbedarf.
Die
Ausbildungsplätze in 2004 wurden erstmals über diesen Bedarf hinaus angeboten.
Angesichts der bevorstehenden Einführung von NKF erschien es bei der Auswahl
der über Bedarf anzubietenden Ausbildungsplätze sinnvoll, im Jahr 2007 über
einschlägig ausgebildete Mitarbeiter/innen zur Unterstützung zu verfügen. Die
Ausbildung im gehobenen nichttechnischen Dienst erfolgt mit dem Studiengang
Verwaltungsbetriebswirtschaft; die Ausbildung im Coesfelder Modell ist wegen der kaufmännischen Inhalte und des
7-monatigen Praktikums in einem kaufmännischen Betrieb eine gute Vorbereitung
auf die neuen Anforderungen. Darüber hinaus wurde mit der Bereitstellung der
Ausbildungsplätze auch die schwierige Lage am Ausbildungsmarkt berücksichtigt.
Die
Ausbildungsplätze in 2005 wurden angeboten, um die Kontinuität in der
Ausbildung zu gewährleisten und vor allem um unter Berücksichtigung des
Ausbildungspaktes Startchancen für Jugendliche zu bieten.
Wegen
der nun besseren Raumsituation in der ADV-Abteilung konnte dort jetzt auch eine Ausbildungsstelle zum Fachinformatiker
ausgeschrieben werden.
Auch
in den folgenden Jahren ist angesichts der finanziellen Lage und des daraus
resultierenden Zwangs zum maßvollen Umgang mit dem Personalbudget nicht zu
erwarten, dass größerer Bedarf an Nachwuchskräften bestehen wird, obwohl mit
Blick auf plötzlich entstehende Bedarfe eine geringe Personalreserve aus
Ausbildungskräften sinnvoll sein kann.
Bei
der Bereitstellung von Ausbildungsplätzen über den eigenen Bedarf hinaus muss
bedacht werden, inwieweit eine Ausbildung in der Verwaltung Jugendlichen später
eine Chance auf dem Arbeitsmarkt ermöglicht, oder die Ausbildung nicht doch zu
verwaltungsspezifisch ausgerichtet ist und somit keine wirkliche Perspektive
auf einen Arbeitsplatz bietet. Dies gilt insbesondere für die Beamtenausbildung
im mittleren und gehobenen nichttechnischen Dienst.
b) gehobener technischer Dienst
Hier
handelt es sich um einen Vorbereitungsdienst, der ausschließlich für eine
Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung und eine Übernahme in das
Beamtenverhältnis notwendig ist. Eine Ausbildung, die in den vergangenen Jahren
für die technischen Abteilungen, z.B. die Abteilung Bauen und Wohnen,
durchgeführt wurde, kann nur bedarfsgerecht erfolgen.
c) Sozialpraktikanten
Mit
dieser Ausbildung wird den Sozialpraktikanten die Möglichkeit gegeben, ihr für
die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/in notwendiges Anerkennungsjahr
abzuleisten, und gleichzeitig die Arbeit in der Abteilung für Jugend- und Familienhilfe unterstützt.
Wegen
der angespannten finanziellen Lage wurde die Zahl der jährlich eingestellten
Jahrespraktikanten ab 2003 vermindert. Die Nachfrage nach Stellen im
Anerkennungsjahr ist aber auch zurückgegangen.
Auf
Grund der Änderung der Studienordnung wird dieses Anerkennungsjahr künftig
entfallen und durch die Ableistung eines Praxissemesters ersetzt.
2.
Stellenplan
und Zahl
der besetzten Stellen
Die
Entscheidung über die Besetzung von Ausbildungsstellen und die Ausschreibung
erfolgt zeitlich in der Regel etwa ein Jahr vor Ausbildungsbeginn. Bei
Beschlussfassung zum Stellenplan für das jeweilige Haushaltsjahr ist im
Allgemeinen das Besetzungsverfahren schon abgeschlossen. Um hier flexibel auf
den Bedarf an Ausbildungsplätzen und Ausbildungsgängen reagieren zu können,
sind tlw. mehr Stellen ausgewiesen als gerade aktuell besetzt sind. Zahlen zu
den Entwicklungen in den letzten Jahren sind den folgenden Tabellen zu
entnehmen:
a) Stellenübersicht laut Stellenplan und Zahl der besetzten Stellen am 1.10.
siehe Anlage 1
b) Übersicht über die Zahl der neu eingestellten
Auszubildenden
siehe
Anlage 2
3.
Ablauf des Auswahlverfahrens für die Ausbildungsplätze
im mittleren Dienst, gehobenen nichttechnischen Dienst, Coesfelder Modell,
sonstige Ausbildungen
Von der Entscheidung über die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen bis zum tatsächlichen Ausbildungsbeginn läuft ein umfangreiches Verfahren ab, das hier stichwortartig skizziert wird:
Ø Entscheidung über Zahl und Art der Ausbildungsplätze
Ø Ausschreibung in den Tageszeitungen und im Internet
Ø Erfassung der Bewerbungen und Eingangsbestätigung
Ø Vorauswahl für die Einladung zum Personalberatungsverfahren (Test),
Ø Einladung zu Vorstellungsgesprächen entsprechend den Testergebnissen
Ø Entscheidung über die Auswahl der Bewerber/innen und Nachrücker/innen unter Berücksichtigung der Schulnoten, des Testergebnisses und des Eindrucks im Vorstellungsgespräch
Ø formelle Beteiligung Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbe-hindertenvertreter
Ø Benachrichtigung der Bewerber/innen
Auf Grund der Bewerberzahlen und wegen der unterschiedlichen Ausbildungsgänge ist das Auswahlverfahren sehr arbeitsaufwändig.
Im Sommer 2004 sind z.B. für 5 ausgeschriebene Stellen zum 01.08. bzw.
01.09.2005 insgesamt 339 Bewerbungen eingegangen.
Es wurden 109 Bewerber/innen zum Personalberatungsverfahren eingeladen
und schließlich 42 Personen zu Vorstellungsgesprächen.
Nicht immer nimmt der ausgewählte Bewerber/die Bewerberin die Ausbildungsstelle an oder die zunächst gegebene Zusage wird zu einem späteren Zeitpunkt zurückgezogen. Dann wird versucht, unter Rückgriff auf die Nachrückerliste den Ausbildungsplatz zu besetzen.
Der Ausbildungsplatz im Coesfelder Modell zum 01.08.2005 konnte so im ersten Verfahren nicht besetzt werden. Nachdem der ausgewählte Bewerber seine Zusage im Dezember 2004 zurücknahm, hatten die beiden vorgesehenen Nachrücker bereits andere Ausbildungsplätze und waren nicht mehr an dem Ausbildungsplatz interessiert. Die Ausbildungsstelle wurde im Januar 2005 neu ausgeschrieben, das Besetzungsverfahren läuft noch. Diesmal konnten 6 Bewerberinnen als grundsätzlich für die Ausbildung geeignet für die Nachrückerliste vorgesehen werden, so dass der Ausbildungsplatz hoffentlich besetzt werden kann.
Für einen der Ausbildungsplätze für den gehobenen nichttechnischen Dienst konnte jetzt der Letztplatzierte der Nachrückerliste gewonnen werden.
Diese Probleme bei der Besetzung von
Ausbildungsplätzen kennen auch andere Kommunalverwaltungen.
4. Ausbildungskosten
Neben dem Aufwand, der in den Ausbildungsstationen durch die Betreuung und Anleitung der Auszubildenden entsteht, fallen je nach Ausbildung unterschiedliche Kosten an, die aus dem Personalbudget getragen werden.
Die Ausbildungskosten sind abhängig von folgenden Faktoren:
Ø Ausbildungsvergütung oder Anwärterbezüge für mittleren oder gehobenen Dienst
Ø Dauer der Ausbildung
Ø Gebühren bei Besuch von Lehrgängen des Studieninstitutes für mittleren Dienst, Auszubildende im Coesfelder Modell, gehobener technischer Dienst
Eine Aufstellung der Kosten ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Aufstellung der Kosten, gegliedert nach Ausbildungsgängen
siehe Anlage 3