Betreff
Ausweisung des Naturschutzgebietes "Teiche in der Heubachniederung"
Vorlage
SV-9-1179
Aktenzeichen
70.2
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- ohne -

 

Der Beirat nimmt die Mitteilung über die neue, derzeit in der öffentlichen Auslegung befindliche ordnungsbehördliche Verordnung zur Ausweisung des Naturschutzgebietes „Teiche in der Heubachniederung“ zur Kenntnis.

 

Begründung:

 

Mit ordnungsbehördlicher Verordnung vom 20.07.1987 ist das 325 Hektar große Gebiet „Teiche in der Heubachniederung“ auf dem Gebiet der Städte Dülmen (Gemarkungen Merfeld und Dülmen Kirchspiel, Kreis Coesfeld) und Haltern am See (Gemarkung Haltern-Kirchspiel, Kreis Recklinghausen) als Naturschutzgebiet ausgewiesen worden. Die FFH-Schutzzweckanpassung der Naturschutzgebietsverordnung erfolgte mit der 1. Änderungsverordnung vom 26.06.2002. Das Gebiet wurde im Dezember 2004 als FFH- (DE-4109-301) und Vogelschutzgebiet (DE-4108-401) anerkannt. Durch den gesetzlich vorgegebenen Zeitablauf hat die ordnungsbehördliche Verordnung ihre Gültigkeit verloren.

 

Bei dem Gebiet handelt es sich überwiegend um großflächige naturnahe Stillgewässer (Flachgewässer unterschiedlicher Nährstoffangebote) und ihre amphibischen Uferzonen (Röhrichte, Seggenriede, Schlammfluren).

 

Durch die Schutzausweisung der „Teiche in der Heubachniederung“ soll die nachhaltige Sicherung der Gewässer mit dem kleinräumigen Nebeneinander unterschiedlicher Sukzessions- und Verlandungsstadien, der Erhalt der typischen Ausprägung der Ufervegetation sowie der Röhrichte angestrebt werden. Dies ist wie bisher durch ein gezieltes Wassermanagement umzusetzen.

 

Das Naturschutz- und FFH-Gebiet ist das Einzige im Kreis Coesfeld, welches nicht Bestandteil eines Landschaftsplanes ist. Bei der damaligen Erstfassung des Landschaftsplans Merfelder Bruch-Borkenberge im Jahr 1989 entschied sich der Kreistag bewusst, diesen Bereich auszugrenzen. Dem Privatbesitzer des Teichguts obliegen aufgrund mit dem Land NRW abgeschlossener Pacht- und Dienstleistungsverträge zahlreiche Bewirtschaftungsauflagen und -beschrän­kungen, über die ein vergleichbarer Schutzstatus erzielt wird.

Auf Anfrage der Bezirksregierung Münster im Zuge einer Besprechung anlässlich der neuen Verordnung wurde vonseiten des Kreises Coesfeld ausdrücklich erklärt, dass eine Aufnahme des Naturschutzgebietes in den Landschaftsplan aus den oben genannten Gründen weder jetzt noch zukünftig vorgesehen ist. Dasselbe äußerte im Übrigen auch der Kreis Reckling­hausen.

 

Das Naturschutzgebiet wird gemäß neuer Verordnung nicht mehr in eine Kern- und Pufferzone unterteilt.

 

Vom 20. August bis zum 28. September 2018 ist der Verordnungsentwurf bei der Kreisverwaltung Coesfeld zur Einsichtnahme ausgelegt. Hier besteht die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken zu äußern. Des Weiteren können die Unterlagen auch bei der Stadt Dülmen sowie im Internet eingesehen werden. Gleichzeitig läuft die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

 

In dem Zuge regt die untere Naturschutzbehörde an, dass auf Antrag in begründeten Einzelfällen eine Nachsaat erlaubt wird, da in dem Gebiet des Öfteren massive Wildschweinschäden auf den Grünlandflächen beobachtet wurden. Eine entsprechende mit dem Naturschutzzentrum abgestimmte Einsaat/Nachsaat wird für naturschutzfachlich erforderlich gehalten, da ansonsten ein Eindringen von Ampfer und Distel befürchtet wird.

 

Die sich durch die landwirtschaftlichen Verbote auf den Grünlandflächen ergebenden Prämienabzüge im Vertragsnaturschutz können in gleicher Höhe über die Richtlinie Ausgleichszahlung erstattet werden.

 

Vonseiten der unteren Wasserbehörde wird im Rahmen der Behördenbeteiligung darauf hingewiesen, dass ein Interessenkonflikt zwischen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, die eine Durchgängigkeit der Fließgewässer fordert, und dem Wassermanagement bezüglich der Fischteiche, welches ein Bespannen und Ablassen der Fischteiche regeln soll, besteht, der im Vorfeld gelöst werden muss.

 

Anlagen:

-       Übersichtskarte (farbiges Original einzusehen im Kreistags-Informations-System)

-       Entwurf der ordnungsbehördlichen Verordnung (Karten nur verfügbar im Kreistags-Informations-System