Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2019 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw.
-fehlbeträgen der Produktgruppen
im Budget 02
Produktgruppen
40.01 |
Leistungen der Schulen |
|
40.02 |
Schülerbezogene Leistungen |
|
40.03 |
Serviceleistungen |
|
40.04 |
Schulamt |
|
40.05 |
Kulturzentren, überörtliche Arbeit |
|
inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Anmerkung:
Die sich in dieser Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport
ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem
AfFWuK/Kreisausschuss/Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.
Begründung:
I. Problem
Aufgrund des § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der jeweils gültigen Fassung, ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.
II. Lösung
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2019 wurde
vom Kämmerer am 23.10.2018 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach
Einbringung in den Kreistag am 31.10.2018 finden die weiteren Beratungen in den
Fachausschüssen und im Kreisausschuss in der Zeit vom 13.11.2018 – 05.12.2018 statt. Die Beschlussfassung durch den Kreistag ist
für die Sitzung am 12.12.2018 vorgesehen.
Die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger werden den Entwurf des Vorberichtes und des Haushaltplans jeweils in Auszügen mit dieser Sitzungsvorlage erhalten.
Der Haushalt 2019 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 GemHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, ist dem Produktbuch daher eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene beigefügt (Seiten 637 ff.). Hierbei kann es durchaus vorkommen, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.
Haushalt 2019
In den folgenden Übersichten sind die im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesenen Jahresergebnisse aus Zeile 26 der Teilergebnispläne dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf die im Haushaltsplanentwurf 2019 enthaltenen Ausführungen verwiesen.
Produktbereich 40: |
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung 2019
zu 2018 |
|
2017 |
2018 |
2019 |
|||
€ |
€ |
€ |
|||
Produktbereich 40 –Schule und Bildung |
|
|
|
|
|
40.01 Leistungen der Schulen |
-2.522.806 |
-2.698.638 |
-2.914.175 |
-215.537 |
|
40.02 Schülerbezogene Leistungen |
-1.663.182 |
-1.774.264 |
-1.744.433 |
29.831 |
|
40.03 Serviceleistungen |
-335.395 |
-484.973 |
-520.209 |
-35.235 |
|
40.04 Schulamt |
-210.445 |
-221.880 |
-257.743 |
-35.862 |
|
40.05 Kulturzentren, überörtliche Arbeit |
-785.854 |
-698.272 |
-1.140.417 |
-442.145 |
|
Summe Produktbereich 40 |
-5.517.683 |
-5.878.027 |
-6.576.976 |
-698.948 |
|
Produktgruppe 40.01 Leistungen
der Schulen
In der Produktgruppe 40.01 „Leistungen der
Schulen“ werden Erträge und Aufwendungen nachgewiesen, die sich aus der
Schulträgerschaft des Kreises Coesfeld für die Berufskollegs sowie für die
Förderschulen ergeben. Sie beinhaltet auch die Betriebskostenzuschüsse, die der
Kreis den Trägern privater Ersatzschulen (Förderschulen mit dem
Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Nordkirchen und Gescher) gewährt.
Zwischen den Berufskollegs des Kreises
Coesfeld und dem Kreis Coesfeld besteht eine Budgetvereinbarung, deren
Zielsetzung es ist, durch eine eigenverantwortliche Bewirtschaftung der den
Berufskollegs zur Verfügung stehenden Mittel einen wirtschaftlichen Mitteleinsatz
sicherzustellen.
Hierzu wird jedem Berufskolleg jährlich
sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzplan ein bestimmter Finanzrahmen (=
Budget) zur Verfügung gestellt. Die Schulbudgets und der Verteilerschlüssel bei
den investiven Maßnahmen sind in den Erläuterungen des Haushaltsentwurfs 2019
(„S 165 / zu Zeile 18“ und „S. 167/ 168 zu Zeile 26“) dargestellt.
In der Budgetvereinbarung ist geregelt, dass
über nicht verausgabte Budgetmittel
-
des Ergebnisplans zu 75 v.H. im Folgejahr konsumtiv
oder investiv, und
-
des Finanzplans in voller Höhe im Folgejahr
investiv verfügt werden kann.
Damit ist es den Berufskollegs u.a. möglich,
jahresübergreifend ggf. auch größere Investitionen in einzelnen Fachbereichen
ihrer Unterrichtsabteilungen vorzunehmen.
Nach Abschluss eines jeden Haushaltsjahres
wird dem Ausschuss für Schule, Kultur und Sport über die Ausführung der
Budgetvereinbarung berichtet.
Die Gewährung der Betriebskostenzuschüsse an die Träger der privaten Ersatzschulen ist vertraglich geregelt und entsprechend im Haushalt 2019 veranschlagt.
Zusätzlich zu den vertraglichen Leistungen beantragte die Maximilian-Kolbe-Schule im April 2018 einen Zuschuss für den Austausch der Fensteranlagen als energetische Ertüchtigung des Schulgebäudes. Die Gesamtkosten dieser Bauunterhaltungsmaßnahme werden dort gutachterlich auf rd. 718.000 € geschätzt.
Der Antrag wurde abgelehnt, da nach bestehendem Kreistagsbeschluss keine neuen freiwilligen Aufgaben bzw. Ausgaben übernommen werden. Ein Betrag zu dem Antrag ist somit weder im Haushalt 2019 noch für die Folgejahre vorgesehen oder veranschlagt worden.
Produktgruppe 40.02
Schülerbezogene Leistungen
Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zeichnen sich für 2019 Minderaufwendungen in Höhe von rd. 22.000 € ab. Nach Neuberechnung auf der Grundlage des Jahresergebnisses 2017 und der Ausschreibungsergebnisse im Schülerspezialverkehr für das Schuljahr 2018/19 ist mit Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1.710.000 € (Ansatz 2018 = 1.732.000 €) zu rechnen.
Produktgruppe 40.03
Serviceleistungen
Die Veränderungen im Produkte 40.03.03 Regionales Bildungsbüro ergeben sich insbesondere aus den Punkten:
- Ausweisung ZDI mit eigener Kostenstelle im Haushalt 2019
Da für den Bereich „Sport“ kein gesondertes
Produkt gebildet worden ist, werden auch diese Aufwendungen in der
Produktgruppe „Serviceleistungen“ ausgewiesen.
Darin enthalten ist auch weiterhin ein
Zuschuss an den Kreissportbund in Höhe von 35.000 € zur Aufrechterhaltung
seines Angebotes zur Unterstützung der gemeinwohlorientierten Sportvereine im
Kreis Coesfeld.
Produktgruppe 40.04 Schulamt
In der Produktgruppe 40.04 Schulamt werden die Erträge und Aufwendungen für das staatliche Schulamt für den Kreis Coesfeld dargestellt.
Im Weiteren wird
auf die detaillierten Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen
der Produktgruppen 40.01, 40.02, 40.03 und 40.04 des Haushaltsentwurfs 2019
verwiesen.
Produktgruppe
40.05 Kulturzentren, überörtliche Arbeit
In der Produktgruppe 40.05 „Kulturzentren, überörtliche Arbeit“ werden Erträge und Aufwendungen für die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen mit Beteiligung des Kreises Coesfeld sowie der beiden Kulturzentren Kolvenburg und Burg Vischering nachgewiesen.
Im
Weiteren wird auf die Erläuterungen zum Teilergebnisplan und Teilfinanzplan der
Produktgruppe 40.05 des Haushaltsentwurfs 2019 verwiesen.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport ist aufgrund der vom Kreistag in der Sitzung am 02.07.2014 beschlossenen Zuständigkeitsregelung (SV-9-0013) für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppen zuständig.