Anträge der Kreistagsfraktionen der SPD und UWG
Beschlussvorschlag der
SPD-Kreistagsfraktion:
Auf
Vorschlag der SPD-Kreistagsfraktion werden für den ausgeschiedenen Kreistagsabgeordneten
Thomas Bockemühl gewählt bzw. folgende Umbesetzungen vorgenommen:
Kreisausschuss:
Für das bisherige
stellvertretende Mitglied Thomas Bockemühl wird der Ktabg. Hermann-Josef Vogt
zum stellvertretenden Mitglied gewählt.
Ausschuss
für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung:
1.
Für das bisherige Mitglied Thomas Bockemühl wird der
Ktabg. Hermann-Josef Vogt zum Mitglied gewählt.
2.
Für das bisherige stellvertretende Mitglied
Hermann-Josef Vogt wird der Ktabg. Heiner Kiekebusch zum stellvertretenden
Mitglied gewählt.
Wahlprüfungsausschuss:
Für das bisherige
Mitglied Thomas Bockemühl wird der Ktabg. Heiner Kiekebusch zum Mitglied
gewählt.
Ausschuss
für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit:
1.
Für das bisherige Mitglied Thomas Bockemühl wird der
Ktabg. Heiner Kiekebusch zum Mitglied gewählt.
2. Der Kreistag nimmt Kenntnis darüber, dass der Kreistagsabgeordnete Heiner Kiekebusch für den bisherigen Kreistagsabgeordneten Thomas Bockemühl zum stellv. Vorsitzenden des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit bestimmt wird.
Beirat
für Finanzmanagement und Aufgabenkritik:
Für das bisherige
stellvertretende Mitglied Thomas Bockemühl wird der Ktabg. Hermann-Josef Vogt
zum stellvertretenden Mitglied gewählt.
Wahlausschuss des Kreises Coesfeld für die
Kommunalwahlen in der Wahlperiode 2014-2020:
Für den bisherigen
stellv. Beisitzer Thomas Bockemühl wird der Ktabg. Heiner Kiekebusch zum stellv.
Beisitzer gewählt.
Örtlicher
Beirat SGB II:
Für das bisherige stellv.
Mitglied Thomas Bockemühl wird der Ktabg. Heiner Kiekebusch zum stellv. Mitglied
gewählt.
Integrationsausschuss:
Für das bisherige
Mitglied Thomas Bockemühl wird der Ktabg. Carsten Rampe zum Mitglied gewählt.
Gesundheitskonferenz:
Für das bisherige stellv.
Mitglied Thomas Bockemühl wird der Ktabg. Heiner Kiekebusch zum stellv. Mitglied
gewählt.
Pflegekonferenz:
Für das bisherige
Mitglied Thomas Bockemühl wird der Ktabg. Heiner Kiekebusch zum Mitglied
gewählt.
Zweckverbandsversammlung
für den Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Münsterland (ZVM SPNV)
Für den
ausscheidenden stellv. Vertreter des Kreises Coesfeld in der
Zweckverbandsversammlung des Zweckverbands Schienenpersonennahverkehr
Münsterland (ZVM SPNV) Ktabg. Thomas Bockemühl wird der Ktabg. Carsten Rampe zum
stellv. Vertreter gewählt.
Zweckverbandsversammlung
Sparkasse Westmünsterland
Für den ausscheidenden
ordentlichen Vertreter des Kreises Coesfeld in der Zweckverbandsversammlung des
Zweckverbands Sparkasse Westmünsterland Ktabg. Thomas Bockemühl wird der Ktabg.
Hermann-Josef Vogt zum ordentlichen Vertreter gewählt.
Ebenso wird für den
ausscheidenden stellvertretenden Vertreter des Kreises Coesfeld in der
Zweckverbandsversammlung des Zweckverbands Sparkasse Westmünsterland Ktabg. Dr.
Jerome Biehle der Ktabg. Johannes Waldmann zum stellv. Vertreter gewählt.
Weiterhin
werden auf Vorschlag der SPD-Kreistagsfraktion folgende Umbesetzungen
vorgenommen:
Arbeitsgruppe Klimaschutzaktivitäten:
Für das bisherige ordentliche
Mitglied sachkundiger Bürger David Falke wird die Ktabg. Birgitta Sparwel zum
ordentlichen Mitglied gewählt.
Gesellschafterversammlung
des Zentrums für Informations-, Kommunikations- und Umwelttechnik im Kreis
Coesfeld GmbH (INCA)
Für das ausscheidende
stellvertretende Mitglied ohne Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung der
INCA GmbH Ktabg. Dr. Jerome Biehle wird die Ktabg. Birgit Hülk zum stellvertretenden
Mitglied ohne Stimmrecht gewählt.
Darüber
hinaus werden auf Vorschlag der UWG-Kreistagsfraktion gewählt bzw. bestellt:
Ausschuss
für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr
Für das bisherige Mitglied s.B. Hermann-Josef Peters
wird der s.B. Rüdiger Fichtner zum Mitglied gewählt.
Für das bisherige stellv. Mitglied s.B. Kaltegärtner
wird der s.B. Hermann-Josef Peters zum stellv. Mitglied bestimmt.
Unterausschuss
ÖPNV:
Für das bisherige ordentliche Mitglied s.B.
Hermann-Josef Peters wird der s.B. Rüdiger Fichtner zum ordentlichen Mitglied
gewählt.
Für das bisherige stellv. Mitglied s.B. Rüdiger
Fichtner wird der s.B. Hermann-Josef Peters zum stellv. Mitglied bestimmt.
Ausschuss
für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
Für das bisherige stellv. Mitglied s.B. Georg
Liesert wird der Ktabg. Heinz-Jürgen Lunemann zum stellv. Mitglied gewählt.
Begründung:
I. Problem
Ktabg. Thomas Bockemühl hat mit Ablauf des 31.07.2018 auf sein Kreistagsmandat verzichtet. Als sein Nachfolger hat Herr Heiner Kiekebusch mit Wirkung vom 11.09.2018 das Kreistagsmandat angenommen.
Mit Schreiben vom 25.09.2018 (Anlage 1 zur Sitzungsvorlage) beantragte die SPD-Kreistagsfraktion die in der Übersicht zur Sitzungsvorlage (Anlage 2 zur Sitzungsvorlage) dargestellten Umbesetzungen. Dazu gehört auch ein Wechsel im stellv. Vorsitz des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit.
Weiterhin beantragte die UWG-Kreistagsfraktion mit Schreiben vom 11.10.2018 eine Umbesetzung im Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr, im Unterausschuss ÖPNV sowie im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung (Anlage 3).
II. Lösung
Gemäß § 35 Abs. 3 S. 7 KrO NRW liegt das Vorschlagsrecht für die Ersatzwahl eines ausscheidenden Ausschussmitgliedes bei der Fraktion, der das ausscheidende Mitglied bei seiner Wahl angehörte.
Für den Fall, dass eine Person vorzeitig aus dem Gremium ausscheidet, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden war, wählt der Kreistag gem. § 35 Abs. 4 S. 3 KrO NRW den Nachfolger für die restliche Zeit nach § 35 Abs. 2 KrO NRW.
Weiterhin liegt das Bestimmungsrecht eines Kreistagsabgeordneten als Nachfolger für einen ausscheidenden stellvertretenden Ausschussvorsitzenden gem. § 41 Abs. 7 S. 6 KrO ebenfalls bei der Fraktion, der er angehört. Der bisherige stellv. Ausschussvorsitzende Bockemühl gehört der SPD-Kreistagsfraktion an. Die SPD-Kreistagsfraktion hat einen Nachfolger bestimmt. Hiervon nimmt der Kreistag Kenntnis.
III. Alternativen
keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Gemäß § 30 KrO NRW erhalten die Mitglieder der Ausschüsse und Beiräte Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind veranschlagt.
Durch die Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte des Kreises Coesfeld können Kosten entstehen, wenn durch die Teilnahme an Mitgliedschaftsversammlungen o.Ä. Reisekosten gezahlt werden müssen, weil die Institutionen diese Kosten selber nicht zahlen. Ebenso kommt die Entschädigung von Verdienstausfall in Betracht.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse und Gremien ist gemäß § 41 bzw. § 26 Abs. 1 Buchstabe b) und c) und Abs. 5 sowie § 51 Abs. 2 KrO NRW der Kreistag.