Betreff
Umbesetzung verschiedener Ausschüsse und Gremien;
Anträge der Kreistagsfraktionen der SPD und UWG
Vorlage
SV-9-1205
Aktenzeichen
01-10.24.29-009
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag der SPD-Kreistagsfraktion:

 

Auf Vorschlag der SPD-Kreistagsfraktion werden für den ausgeschiedenen Kreistagsabgeordneten Thomas Bockemühl gewählt bzw. folgende Umbesetzungen vorgenommen:

 

Kreisausschuss:

Für das bisherige stellvertretende Mitglied Thomas Bockemühl wird der Ktabg. Hermann-Josef Vogt zum stellvertretenden Mitglied gewählt.

 

Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung:

1.   Für das bisherige Mitglied Thomas Bockemühl wird der Ktabg. Hermann-Josef Vogt zum Mitglied gewählt.

 

2.   Für das bisherige stellvertretende Mitglied Hermann-Josef Vogt wird der Ktabg. Heiner Kiekebusch zum stellvertretenden Mitglied gewählt.

 

Wahlprüfungsausschuss:

Für das bisherige Mitglied Thomas Bockemühl wird der Ktabg. Heiner Kiekebusch zum Mitglied gewählt.

 

Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit:

1.   Für das bisherige Mitglied Thomas Bockemühl wird der Ktabg. Heiner Kiekebusch zum Mitglied gewählt.

 

2.   Der Kreistag nimmt Kenntnis darüber, dass der Kreistagsabgeordnete Heiner Kiekebusch für den bisherigen Kreistagsabgeordneten Thomas Bockemühl zum stellv. Vorsitzenden des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit bestimmt wird.

 

 

Beirat für Finanzmanagement und Aufgabenkritik:

Für das bisherige stellvertretende Mitglied Thomas Bockemühl wird der Ktabg. Hermann-Josef Vogt zum stellvertretenden Mitglied gewählt.

 

 

Wahlausschuss des Kreises Coesfeld für die Kommunalwahlen in der Wahlperiode 2014-2020:

Für den bisherigen stellv. Beisitzer Thomas Bockemühl wird der Ktabg. Heiner Kiekebusch zum stellv. Beisitzer gewählt.

 

 

Örtlicher Beirat SGB II:

Für das bisherige stellv. Mitglied Thomas Bockemühl wird der Ktabg. Heiner Kiekebusch zum stellv. Mitglied gewählt.

 

 

Integrationsausschuss:

Für das bisherige Mitglied Thomas Bockemühl wird der Ktabg. Carsten Rampe zum Mitglied gewählt.

 

 

Gesundheitskonferenz:

Für das bisherige stellv. Mitglied Thomas Bockemühl wird der Ktabg. Heiner Kiekebusch zum stellv. Mitglied gewählt.

 

 

Pflegekonferenz:

Für das bisherige Mitglied Thomas Bockemühl wird der Ktabg. Heiner Kiekebusch zum Mitglied gewählt.

 

 

Zweckverbandsversammlung für den Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Münsterland (ZVM SPNV)

Für den ausscheidenden stellv. Vertreter des Kreises Coesfeld in der Zweckverbandsversammlung des Zweckverbands Schienenpersonennahverkehr Münsterland (ZVM SPNV) Ktabg. Thomas Bockemühl wird der Ktabg. Carsten Rampe zum stellv. Vertreter gewählt.

 

 

Zweckverbandsversammlung Sparkasse Westmünsterland

Für den ausscheidenden ordentlichen Vertreter des Kreises Coesfeld in der Zweckverbandsversammlung des Zweckverbands Sparkasse Westmünsterland Ktabg. Thomas Bockemühl wird der Ktabg. Hermann-Josef Vogt zum ordentlichen Vertreter gewählt.

 

Ebenso wird für den ausscheidenden stellvertretenden Vertreter des Kreises Coesfeld in der Zweckverbandsversammlung des Zweckverbands Sparkasse Westmünsterland Ktabg. Dr. Jerome Biehle der Ktabg. Johannes Waldmann zum stellv. Vertreter gewählt.

 

 

Weiterhin werden auf Vorschlag der SPD-Kreistagsfraktion folgende Umbesetzungen vorgenommen:

 

Arbeitsgruppe Klimaschutzaktivitäten:

Für das bisherige ordentliche Mitglied sachkundiger Bürger David Falke wird die Ktabg. Birgitta Sparwel zum ordentlichen Mitglied gewählt.

 

 

Gesellschafterversammlung des Zentrums für Informations-, Kommunikations- und Umwelttechnik im Kreis Coesfeld GmbH (INCA)

Für das ausscheidende stellvertretende Mitglied ohne Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung der INCA GmbH Ktabg. Dr. Jerome Biehle wird die Ktabg. Birgit Hülk zum stellvertretenden Mitglied ohne Stimmrecht gewählt.

 

 

 

Darüber hinaus werden auf Vorschlag der UWG-Kreistagsfraktion gewählt bzw. bestellt:

 

Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr

Für das bisherige Mitglied s.B. Hermann-Josef Peters wird der s.B. Rüdiger Fichtner zum Mitglied gewählt.

 

Für das bisherige stellv. Mitglied s.B. Kaltegärtner wird der s.B. Hermann-Josef Peters zum stellv. Mitglied bestimmt.

 

 

Unterausschuss ÖPNV:

Für das bisherige ordentliche Mitglied s.B. Hermann-Josef Peters wird der s.B. Rüdiger Fichtner zum ordentlichen Mitglied gewählt.

 

Für das bisherige stellv. Mitglied s.B. Rüdiger Fichtner wird der s.B. Hermann-Josef Peters zum stellv. Mitglied bestimmt.

 

 

Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung

Für das bisherige stellv. Mitglied s.B. Georg Liesert wird der Ktabg. Heinz-Jürgen Lunemann zum stellv. Mitglied gewählt.

Begründung:

 

I.   Problem

Ktabg. Thomas Bockemühl hat mit Ablauf des 31.07.2018 auf sein Kreistagsmandat verzichtet. Als sein Nachfolger hat Herr Heiner Kiekebusch mit Wirkung vom 11.09.2018 das Kreistagsmandat angenommen.

Mit Schreiben vom 25.09.2018 (Anlage 1 zur Sitzungsvorlage) beantragte die SPD-Kreistagsfraktion die in der Übersicht zur Sitzungsvorlage (Anlage 2 zur Sitzungsvorlage) dargestellten Umbesetzungen. Dazu gehört auch ein Wechsel im stellv. Vorsitz des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit.

 

Weiterhin beantragte die UWG-Kreistagsfraktion mit Schreiben vom 11.10.2018 eine Umbesetzung im Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr, im Unterausschuss ÖPNV sowie im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung (Anlage 3).

 

II.  Lösung

Gemäß § 35 Abs. 3 S. 7 KrO NRW liegt das Vorschlagsrecht für die Ersatzwahl eines ausscheidenden Ausschussmitgliedes bei der Fraktion, der das ausscheidende Mitglied bei seiner Wahl angehörte.

Für den Fall, dass eine Person vorzeitig aus dem Gremium ausscheidet, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden war, wählt der Kreistag gem. § 35 Abs. 4 S. 3 KrO NRW den Nachfolger für die restliche Zeit nach § 35 Abs. 2 KrO NRW.

Weiterhin liegt das Bestimmungsrecht eines Kreistagsabgeordneten als Nachfolger für einen ausscheidenden stellvertretenden Ausschussvorsitzenden gem. § 41 Abs. 7 S. 6 KrO ebenfalls bei der Fraktion, der er angehört. Der bisherige stellv. Ausschussvorsitzende Bockemühl gehört der SPD-Kreistagsfraktion an. Die SPD-Kreistagsfraktion hat einen Nachfolger bestimmt. Hiervon nimmt der Kreistag Kenntnis.

III. Alternativen

keine

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Gemäß § 30 KrO NRW erhalten die Mitglieder der Ausschüsse und Beiräte Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind veranschlagt.

Durch die Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte des Kreises Coesfeld können Kosten entstehen, wenn durch die Teilnahme an Mitgliedschaftsversammlungen o.Ä. Reisekosten gezahlt werden müssen, weil die Institutionen diese Kosten selber nicht zahlen. Ebenso kommt die Entschädigung von Verdienstausfall in Betracht.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse und Gremien ist gemäß § 41 bzw. § 26 Abs. 1 Buchstabe b) und c) und Abs. 5 sowie § 51 Abs. 2 KrO NRW der Kreistag.