Betreff
Satzung des Kreises Coesfeld über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren für das Jahr 2019
Vorlage
SV-9-1216
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf beigefügte Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren (Anlage 3) wird beschlossen.

Begründung:

 

I.   Problem

Für die Benutzung des Rettungsdienstes sind gem. § 15 Rettungsgesetz NRW zur Deckung des dem Träger entstehenden Aufwandes Gebühren zu erheben. Die Gebührensätze sind gem. § 76 Gemeindeordnung i. V. m. § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) kostendeckend festzusetzen. Die derzeitigen Gebührensätze gelten seit dem 01.01.2018. Es ist festzustellen, ob diese Gebührensätze dem voraussichtlich in 2019 entstehenden Aufwand entsprechen. Eine Beteiligung der Kostenträger erfolgte bereits mit Schreiben vom 16.10.2018.

II.  Lösung

Die Entwicklung des Aufwandes von der Kalkulation für das Jahr 2018 über das hochgerechnete Betriebsergebnis 2018 zum Kalkulationsjahr 2019 stellt sich nach Gesamtsummen der Kosten wie folgt dar:

 

 

Kalkulation 2018

Prognose BE 2018

Kalkulation  2019

Personalkosten

10.718.365 €

10.073.903 €

13.238.974 €

Kalkulatorische Kosten

1.358.268 €

1.344.911 €

1.378.142 €

Sachkosten Vertragspartner

1.904.320 €

1.875.820 €

2.202.529 €

Sachkosten Kreis Coesfeld

2.350.310 €

2.373.437 €

3.067.502 €

Summen:

16.331.263 €

15.668.071 €

19.887.147 €

 

1. Erläuterungen zur Hochrechnung 2018

 

Aufwendungen

Für das Jahr 2018 zeichnet sich entgegen der Kalkulation ein hochgerechnetes Betriebsergebnis von -375.289 € ab (Anlage 1). Dieser Betrag setzt sich aus einem Fehlbetrag von etwa 1.038.000 € aus zu geringen Gebühreneinnahmen sowie Einsparungen in Höhe von etwa 663.000 € insbesondere hinsichtlich des Personalaufwands zusammen.

 

Die 663.000 € Einsparungen beim Aufwand setzen sich wie folgt zusammen: 

Während die Sachkosten mit etwa 5.000 € unter der Kalkulation nahezu punktgenau kalkuliert worden waren, liegen die Personalkosten mit etwa 645.000 € unter dem kalkulierten Ansatz. Die Einsparungen beruhen darauf, dass das nach dem Bedarfsplan einkalkulierte erforderliche Einsatzpersonal in 2018 nicht im vollen Umfang vorgehalten werden konnte. Aufgrund des allseits bekannten angespannten Arbeitsmarktes konnten Stellen nicht bzw. nur teilweise besetzt werden, sodass sich hinsichtlich der Personalkosten die obigen Einsparungen ergeben.

 

Da die für 2018 kalkulierten Anschaffungen bzw. Investitionen teilweise noch nicht umgesetzt wurden, ergeben sich hier Einsparungen in Höhe von etwa 13.000 €.

 

Erträge

Die zur Kalkulation der Gebühreneinnahmen 2018 herangezogen Einsatzzahlen sind ursächlich für den Fehlbetrag in Höhe von 1.038.000 €. Die Einsatzzahlen werden mittels einer Abrechnungssoftware ausgewertet. Nach der Einführung der neuen Abrechnungssoftware hat es eine Weile gedauert, bis alle erforderlichen Parameter entsprechend neu eingestellt waren. In der Übergangszeit wurde daher monatlich eine größere Anzahl Einsätze erfasst als für die Kalkulation 2018 zu berücksichtigen waren. Dies führte dazu, dass sich die maßgeblichen Grundgebühren der einzelnen Rettungsmittel verringerten und nunmehr zu dem vorgenannten Defizit führen.

 

2. Gebührenkalkulation 2019      

 

Die Gebührenbedarfsberechnung für das kommende Jahr 2019 ist als Anlage 2 beigefügt. In dieser sind die voraussichtlichen Kosten für den Kalkulationszeitraum vom 01.01. bis 31.12.2019 zusammengestellt.

 

Personalkosten

Gegenüber dem laufenden Jahr wurden für 2019 für den Personalaufwand Mehrkosten in Höhe von etwa 3,165 Mio. € kalkuliert.

 

Die Kosten der personellen Umsetzung des neuen Bedarfsplans machen mit etwa 1,8 Mio. € den Hauptanteil der Kostensteigerung im Bereich der Personalkosten aus.

 

Bislang betrug der Personalausfallfaktor 9,0. Das bedeutet, dass für jeden RTW / KTW der 24 Stunden vorgehalten wird, neun Einsatzkräfte erforderlich waren. Eine genaue Betrachtung der Personaleinsatzzeiten hat langfristig gezeigt, dass der Personalausfallfaktor mit 9,0 nicht auskömmlich ist ohne Gefahr zu laufen, einzelne Rettungsmittel abzumelden. Nach neuem Bedarfsplan beträgt der Personalausfallfaktor nunmehr 10. Für jeden 24-stündigen RTW / KTW ist demnach eine Stelle; für jedes 24-stündige Notarzteinsatzfahrzeug eine halbe Stelle und für die weiteren, stundenweise vorgehaltenen Fahrzeuge, ein anteiliger Stellenanteil zusätzlich erforderlich.

Aus der Ausweitung der Vorhaltezeiten der RTW 2 in Coesfeld und Lüdinghausen sowie des Notarzteinsatzfahrzeuges in Nottuln auf 24 Stunden pro Tag ergibt sich ein weiterer personeller Mehrbedarf gegenüber dem aktuellen Bedarfsplan. 

 

Da zukünftig mehr Rettungsmittel zu besetzen sind, enthält die Anlage 1 –Anhang Notfallsanitäter- des neuen Bedarfsplans eine höhere Anzahl Auszubildender und Praxisanleiter gegenüber dem aktuellen Bedarfsplan.

 

Auch ohne Umsetzung des neuen Bedarfsplans hätten sich für 2019 gegenüber der Hochrechnung 2018 Mehrkosten in Höhe von etwa 1,35 Mio. € ergeben. Im Gegensatz zur Hochrechnung 2018 wird für 2019 erwartet, dass die vorhandenen Stellen tatsächlich mit ausreichendem Personal besetzt werden können. Darüber hinaus ergeben sich Mehrkosten aus einer tariflichen Lohnsteigerung sowie der versicherungsmathematischen (Neu-)Bewertung von Pensions- und Beihilfeverpflichtungen.

 

Ein weiterer Grund für das Ansteigen der Personalkosten liegt in der weiteren Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes. Der Bedarfsplan -Anhang Notfallsanitäter- sieht für das kommende Jahr weitere Ergänzungsprüfungen zu Notfallsanitätern, Einstellung zusätzlicher Auszubildender, Praxisanleiter und Ergänzungspersonal vor, die zu einer weiteren Kostensteigerung gegenüber dem Vorjahr führen werden.

 

Sachkosten

Hinsichtlich der Sachkosten wird für 2019 mit einem Mehraufwand in Höhe von etwa 1,2 Mio. € gegenüber dem Vorjahr kalkuliert.

 

Die Mehrkosten beruhen auch hier im Wesentlichen auf der Umsetzung des neuen Rettungsdienstbedarfsplans.

 

Durch die Ausweitung der Vorhaltezeiten in Verbindung mit weiterhin steigenden Einsatzzahlen erhöhen sich die Fahrzeugkosten. Für die Beschaffung des notwendigen Personals fallen zusätzliche Kosten für Bekleidung, Stellenausschreibungen etc. an.  

 

Darüber hinaus fallen für die vorgesehene Ausweitung des Notarztstandortes Nottuln gegenüber dem Vorjahr erhebliche Mehrkosten an.

 

Für die Notarztgestellung im Kreis Coesfeld sind für das kommende Jahr Vertragsanpassungen berücksichtigt, die zusätzlich zu einer weiteren Steigerung der Sachkosten führen. 

 

Neben dem Aufwand sind gem. § 6 KAG die Über- und Unterdeckungen der Vorjahre innerhalb eines Zeitraumes von vier Jahren auszugleichen. Per 31.12.2017 besteht eine Unterdeckung in Höhe von -961.817,24 €. Trotz einer Überdeckung in Höhe von 785.500,12 € zum 31.12.2016 wurde für 2018 kein Betrag zum Ausgleich kalkuliert. Dieser Betrag diente zur Abfederung des negativen Betriebsergebnisses 2017 in Höhe von -1.747.317,36 €, sodass in den kommenden drei Jahren ein negativer Betrag in Höhe von -961.817,24 € auszugleichen ist. Für 2019 ist davon ein Betrag in Höhe von 500.000 € zum Ausgleich gem. § 6 II KAG einkalkuliert. Die Differenz in Höhe von 461.817,24 € zuzüglich des erwarteten Defizits 2018 in Höhe von -375.289,86 €, insgesamt -837.107,10 €, ist somit in den Folgejahren auszugleichen.  

 

Jahr

Überdeckung

Unterdeckung

Saldo

Zum Aus-gleich kalkuliert (Jahr)

noch

auszugleichen  
+ = Überdeckung
- = Unterdeckung 

2014

  41.541,38 €

       -  

-  167.882,35 €

120.000,00 €

-     47.882,35 €

(2015)

2015

763.765,78 €

       - 

   715.883,43 €

- 

    715.883,43 €

(2016)

2016

 669.616,69 €

       -  

1.385.500,12 €

- 600.000 €

(2017)

785.500,12 €

2017

- €

- 1.747.317,36 €

- 961.817,24 €

- €

- 961.817,24 €

(2018)

2018

Hochrechnung

 

   -375.289,86 €

-1.337.107,10 €

500.000 €

(2019)

-837.107,10 €

 

Dem lt. Gebührenkalkulation für diesen Zeitraum ermittelten Aufwand stehen geplante Gebühreneinnahmen aus den vorgeschlagenen neuen Gebührensätzen in gleicher Höhe gegenüber. Die wichtigsten Gebührensätze ändern sich wie folgt, eine weitergehende Aufstellung ist als Anlage 5 beigefügt:

 

 

Notarzt

RTW

KTW

Grundgebühr aktuell

652,00 €

558,00 €

254,00 €

Grundgebühr ab  2019

961,00 €

709,00 €

291,00 €

Veränderung

+ 309,00 €

+ 151,00 €

+ 37,00 €

Veränderung prozentual

+ 47,4 %

+ 27,1 %

+ 14,6 %

 

Entscheidenden Einfluss auf die Gebührensätze hat wegen der dominierenden Vorhaltekosten die Kalkulation der Summe der zu erwartenden Einsätze und Einsatzkilometer. Da die Einsatzzahlen der Notärzte im letzten und voraussichtlich auch in diesem Jahr leicht rückläufig sind, wird für 2019 für die Notärzte mit keiner Steigerung der Einsatzzahlen gerechnet. Die Einsatzzahlen insbesondere der RTW Einsätze sind in den Jahren 2018 und 2017 nicht so stark gestiegen wie in den Vorjahren, daher werden für die RTW und KTW Einsätze eine durchschnittliche Steigerungsrate der letzten beiden Jahre kalkuliert (vgl. Anlage 4).

 

In dem als Anlage 3 beigefügten Satzungsentwurf wurden die Änderungen umgesetzt.

 

Den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften wurde mit Schreiben vom 16.10.2018 gemäß § 14 RettG der Entwurf dieser Satzung mit beurteilungsfähigen Unterlagen zur Stellungnahme und Erörterung zugeleitet. Zu den Stellungnahmen wird in der Ausschusssitzung mündlich berichtet.

III. Alternativen

Aus sachlicher Sicht werden keine Alternativen vorgeschlagen.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Durch die Kalkulation kostendeckender Gebühren und den notwendigen Ausgleich sich ergebender Über- und Unterdeckungen ergeben sich für das Ergebnis des Kreishaushaltes keine Konsequenzen.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchst. f) der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

 

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1 Rettungsdienst 2018 Hochrechnung

Anlage 2 Gebührenbedarfsberechnung 2019

Anlage 3 Gebührensatzung Rettungsdienst 2019

Anlage 4 Einsatzzahlen 2007 – 2018

Anlage 5 Gebühren – Vorjahresvergleich