Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf beigefügte Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren (Anlage 3) wird beschlossen.
Begründung:
I. Problem
Für die Benutzung des
Rettungsdienstes sind gem. § 15 Rettungsgesetz NRW zur Deckung des dem Träger
entstehenden Aufwandes Gebühren zu erheben. Die Gebührensätze sind gem. § 76
Gemeindeordnung i. V. m. § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) kostendeckend
festzusetzen. Die derzeitigen Gebührensätze gelten seit dem 01.01.2018. Es ist
festzustellen, ob diese Gebührensätze dem voraussichtlich in 2019 entstehenden
Aufwand entsprechen. Eine Beteiligung der Kostenträger erfolgte bereits mit
Schreiben vom 16.10.2018.
II. Lösung
Die Entwicklung des Aufwandes von der Kalkulation für das Jahr 2018
über das hochgerechnete Betriebsergebnis 2018 zum Kalkulationsjahr 2019 stellt
sich nach Gesamtsummen der Kosten wie folgt dar:
|
Kalkulation 2018 |
Prognose BE 2018 |
Kalkulation
2019 |
Personalkosten |
10.718.365
€ |
10.073.903
€ |
13.238.974
€ |
Kalkulatorische Kosten |
1.358.268
€ |
1.344.911
€ |
1.378.142
€ |
Sachkosten Vertragspartner |
1.904.320
€ |
1.875.820
€ |
2.202.529
€ |
Sachkosten Kreis Coesfeld |
2.350.310
€ |
2.373.437
€ |
3.067.502
€ |
Summen: |
16.331.263 € |
15.668.071 € |
19.887.147 € |
1. Erläuterungen zur Hochrechnung
2018
Aufwendungen
Für das Jahr 2018 zeichnet sich entgegen der Kalkulation ein hochgerechnetes Betriebsergebnis von -375.289 € ab (Anlage 1). Dieser Betrag setzt sich aus einem Fehlbetrag von etwa 1.038.000 € aus zu geringen Gebühreneinnahmen sowie Einsparungen in Höhe von etwa 663.000 € insbesondere hinsichtlich des Personalaufwands zusammen.
Die 663.000 € Einsparungen beim Aufwand setzen sich wie folgt zusammen:
Während die Sachkosten mit etwa 5.000 € unter der Kalkulation nahezu punktgenau kalkuliert worden waren, liegen die Personalkosten mit etwa 645.000 € unter dem kalkulierten Ansatz. Die Einsparungen beruhen darauf, dass das nach dem Bedarfsplan einkalkulierte erforderliche Einsatzpersonal in 2018 nicht im vollen Umfang vorgehalten werden konnte. Aufgrund des allseits bekannten angespannten Arbeitsmarktes konnten Stellen nicht bzw. nur teilweise besetzt werden, sodass sich hinsichtlich der Personalkosten die obigen Einsparungen ergeben.
Da die für 2018 kalkulierten Anschaffungen bzw. Investitionen teilweise
noch nicht umgesetzt wurden, ergeben sich hier Einsparungen in Höhe von etwa
13.000 €.
Erträge
Die zur Kalkulation der Gebühreneinnahmen 2018 herangezogen Einsatzzahlen sind ursächlich für den Fehlbetrag in Höhe von 1.038.000 €. Die Einsatzzahlen werden mittels einer Abrechnungssoftware ausgewertet. Nach der Einführung der neuen Abrechnungssoftware hat es eine Weile gedauert, bis alle erforderlichen Parameter entsprechend neu eingestellt waren. In der Übergangszeit wurde daher monatlich eine größere Anzahl Einsätze erfasst als für die Kalkulation 2018 zu berücksichtigen waren. Dies führte dazu, dass sich die maßgeblichen Grundgebühren der einzelnen Rettungsmittel verringerten und nunmehr zu dem vorgenannten Defizit führen.
2. Gebührenkalkulation 2019
Die Gebührenbedarfsberechnung für das
kommende Jahr 2019 ist als Anlage 2 beigefügt. In dieser sind die
voraussichtlichen Kosten für den Kalkulationszeitraum vom 01.01. bis 31.12.2019
zusammengestellt.
Personalkosten
Gegenüber dem laufenden Jahr wurden für 2019
für den Personalaufwand Mehrkosten in Höhe von etwa 3,165 Mio. € kalkuliert.
Die Kosten der personellen Umsetzung des
neuen Bedarfsplans machen mit etwa 1,8 Mio. € den Hauptanteil der
Kostensteigerung im Bereich der Personalkosten aus.
Bislang betrug der Personalausfallfaktor 9,0.
Das bedeutet, dass für jeden RTW / KTW der 24 Stunden vorgehalten wird, neun
Einsatzkräfte erforderlich waren. Eine genaue Betrachtung der
Personaleinsatzzeiten hat langfristig gezeigt, dass der Personalausfallfaktor
mit 9,0 nicht auskömmlich ist ohne Gefahr zu laufen, einzelne Rettungsmittel
abzumelden. Nach neuem Bedarfsplan beträgt der Personalausfallfaktor nunmehr 10.
Für jeden 24-stündigen RTW / KTW ist demnach eine Stelle; für jedes 24-stündige
Notarzteinsatzfahrzeug eine halbe Stelle und für die weiteren, stundenweise
vorgehaltenen Fahrzeuge, ein anteiliger Stellenanteil zusätzlich erforderlich.
Aus der Ausweitung der Vorhaltezeiten der RTW
2 in Coesfeld und Lüdinghausen sowie des Notarzteinsatzfahrzeuges in Nottuln
auf 24 Stunden pro Tag ergibt sich ein weiterer personeller Mehrbedarf
gegenüber dem aktuellen Bedarfsplan.
Da zukünftig mehr Rettungsmittel zu besetzen
sind, enthält die Anlage 1 –Anhang Notfallsanitäter- des neuen Bedarfsplans
eine höhere Anzahl Auszubildender und Praxisanleiter gegenüber dem aktuellen
Bedarfsplan.
Auch ohne Umsetzung des neuen Bedarfsplans
hätten sich für 2019 gegenüber der Hochrechnung 2018 Mehrkosten in Höhe von
etwa 1,35 Mio. € ergeben. Im Gegensatz zur Hochrechnung 2018 wird für 2019
erwartet, dass die vorhandenen Stellen tatsächlich mit ausreichendem Personal
besetzt werden können. Darüber hinaus ergeben sich Mehrkosten aus einer
tariflichen Lohnsteigerung sowie der versicherungsmathematischen (Neu-)Bewertung
von Pensions- und Beihilfeverpflichtungen.
Ein weiterer Grund für das Ansteigen der
Personalkosten liegt in der weiteren Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes. Der
Bedarfsplan -Anhang Notfallsanitäter- sieht für das kommende Jahr weitere
Ergänzungsprüfungen zu Notfallsanitätern, Einstellung zusätzlicher
Auszubildender, Praxisanleiter und Ergänzungspersonal vor, die zu einer
weiteren Kostensteigerung gegenüber dem Vorjahr führen werden.
Sachkosten
Hinsichtlich der Sachkosten wird für 2019 mit
einem Mehraufwand in Höhe von etwa 1,2 Mio. € gegenüber dem Vorjahr kalkuliert.
Die Mehrkosten beruhen auch hier im
Wesentlichen auf der Umsetzung des neuen Rettungsdienstbedarfsplans.
Durch die Ausweitung der Vorhaltezeiten in
Verbindung mit weiterhin steigenden Einsatzzahlen erhöhen sich die
Fahrzeugkosten. Für die Beschaffung des notwendigen Personals fallen
zusätzliche Kosten für Bekleidung, Stellenausschreibungen etc. an.
Darüber hinaus fallen für die vorgesehene
Ausweitung des Notarztstandortes Nottuln gegenüber dem Vorjahr erhebliche
Mehrkosten an.
Für die Notarztgestellung im Kreis Coesfeld
sind für das kommende Jahr Vertragsanpassungen berücksichtigt, die zusätzlich
zu einer weiteren Steigerung der Sachkosten führen.
Neben dem Aufwand sind gem. § 6 KAG die Über-
und Unterdeckungen der Vorjahre innerhalb eines Zeitraumes von vier Jahren
auszugleichen. Per 31.12.2017 besteht eine Unterdeckung in Höhe von -961.817,24
€. Trotz einer Überdeckung in Höhe von 785.500,12 € zum 31.12.2016 wurde für
2018 kein Betrag zum Ausgleich kalkuliert. Dieser Betrag diente zur Abfederung
des negativen Betriebsergebnisses 2017 in Höhe von -1.747.317,36 €, sodass in
den kommenden drei Jahren ein negativer Betrag in Höhe von -961.817,24 €
auszugleichen ist. Für 2019 ist davon ein Betrag in Höhe von 500.000 € zum
Ausgleich gem. § 6 II KAG einkalkuliert. Die Differenz in Höhe von 461.817,24 €
zuzüglich des erwarteten Defizits 2018 in Höhe von -375.289,86 €, insgesamt
-837.107,10 €, ist somit in den Folgejahren auszugleichen.
Jahr |
Überdeckung |
Unterdeckung |
Saldo |
Zum Aus-gleich
kalkuliert (Jahr) |
noch auszugleichen |
2014 |
41.541,38 € |
- € |
- 167.882,35 € |
120.000,00 € |
- 47.882,35 € |
(2015) |
|||||
2015 |
763.765,78 € |
- € |
715.883,43 € |
- € |
715.883,43 € |
(2016) |
|||||
2016 |
669.616,69 € |
- € |
1.385.500,12 € |
- 600.000 € (2017) |
785.500,12 € |
2017 |
- € |
- 1.747.317,36 € |
- 961.817,24 € |
- € |
- 961.817,24 € |
(2018) |
|||||
2018 Hochrechnung |
|
-375.289,86 € |
-1.337.107,10 € |
500.000 € (2019) |
-837.107,10 € |
Dem lt. Gebührenkalkulation für diesen
Zeitraum ermittelten Aufwand stehen geplante Gebühreneinnahmen aus den
vorgeschlagenen neuen Gebührensätzen in gleicher Höhe gegenüber. Die
wichtigsten Gebührensätze ändern sich wie folgt, eine weitergehende Aufstellung
ist als Anlage 5 beigefügt:
|
Notarzt |
RTW |
KTW |
Grundgebühr aktuell |
652,00 € |
558,00 € |
254,00 € |
Grundgebühr ab 2019 |
961,00 € |
709,00 € |
291,00 € |
Veränderung |
+ 309,00 € |
+ 151,00 € |
+ 37,00 € |
Veränderung prozentual |
+ 47,4 % |
+ 27,1 % |
+ 14,6 % |
Entscheidenden Einfluss auf die Gebührensätze hat wegen der
dominierenden Vorhaltekosten die Kalkulation der Summe der zu erwartenden Einsätze
und Einsatzkilometer. Da die Einsatzzahlen der Notärzte im letzten und
voraussichtlich auch in diesem Jahr leicht rückläufig sind, wird für 2019 für
die Notärzte mit keiner Steigerung der Einsatzzahlen gerechnet. Die
Einsatzzahlen insbesondere der RTW Einsätze sind in den Jahren 2018 und 2017
nicht so stark gestiegen wie in den Vorjahren, daher werden für die RTW und KTW
Einsätze eine durchschnittliche Steigerungsrate der letzten beiden Jahre
kalkuliert (vgl. Anlage 4).
In dem als Anlage 3 beigefügten
Satzungsentwurf wurden die Änderungen umgesetzt.
Den Verbänden der Krankenkassen und dem
Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften wurde mit Schreiben vom 16.10.2018
gemäß § 14 RettG der Entwurf dieser Satzung mit beurteilungsfähigen Unterlagen
zur Stellungnahme und Erörterung zugeleitet. Zu den Stellungnahmen wird in der
Ausschusssitzung mündlich berichtet.
III. Alternativen
Aus sachlicher Sicht werden keine Alternativen vorgeschlagen.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Durch die Kalkulation kostendeckender Gebühren und den notwendigen Ausgleich sich ergebender Über- und Unterdeckungen ergeben sich für das Ergebnis des Kreishaushaltes keine Konsequenzen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchst. f) der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Anlagen:
Anlage 1 Rettungsdienst 2018 Hochrechnung
Anlage 2 Gebührenbedarfsberechnung 2019
Anlage 3 Gebührensatzung Rettungsdienst 2019
Anlage 4 Einsatzzahlen 2007 – 2018
Anlage 5 Gebühren – Vorjahresvergleich