Betreff
European Energy Award - Umsetzung des energiepolitischen Arbeitsprogramms mit Maßnahmenplan
Vorlage
SV-9-1222
Aktenzeichen
01-70.60.001
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Das im Rahmen des European Energy Award (eea) erstellte energiepolitische Arbeitsprogramm einschließlich des Maßnahmenplans für die Jahre 2019 ff. wird beschlossen. Über die für die Umsetzung notwendigen Mittel ist im Rahmen der Haushaltsberatungen für die jeweiligen Haushaltsjahre zu entscheiden. Die Umsetzung der Projekte wird in den beschriebenen Zeiträumen durch das Energieteam koordiniert.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Weltweit zählt der Klimaschutz zu einer der größten Herausforderungen, deren Bewältigung sich alle Politikebenen stellen müssen. Die Europäische Union, die Bundesregierung, aber auch das Land Nordrhein-Westfalen haben sich ehrgeizige Ziele gesetzt. Alle diese politischen Vorgaben können aber nur durch konkrete Projekte vor Ort erreicht werden. Die kommunale Ebene ist die Ebene der Umsetzung in die Praxis und den Kommunen kommt durch ihre vielfältigen Handlungsmöglichkeiten eine herausragende Rolle zu. Durch ihre Bürgernähe und Vorbildfunktion sind die Kommunen zugleich ein wichtiger Multiplikator für Klimaschutzmaßnahmen im privaten und gewerblichen Bereich.

 

Neben der Energieeinsparung und der Verbesserung der Energieeffizienz ist vor allem der verstärkte Einsatz von erneuerbaren Energien erforderlich. Diese Zielsetzung für den nachhaltigen Klimaschutz bringt langfristig mehr Unabhängigkeit von den fossilen Energieträgern, bedeutet mehr regionale Wertschöpfung und neue Arbeitsplätze und sichert die Lebensqualität nachhaltig. Vor diesem Hintergrund hat der Kreistag mit Beschluss vom 22.06.2011 (vgl. SV 8-0459) u.a. beschlossen, am European Energy Award (kurz: eea) teilzunehmen.

 

Der eea ist ein Steuerungs- und Controllinginstrument für die kommunale Energiepolitik, mit der systematisch alle energierelevanten Aktivitäten erfasst und überprüft werden. Als Qualitätsmanagementsystem unterstützt es die Kommunen dabei ihre Stärken, Schwächen und Verbesserungspotenziale zu identifizieren und energieeffiziente Maßnahmen umzusetzen. Der eea ist außerdem auch eine europaweite Auszeichnung für kommunales Engagement im Bereich Energieeffizienz und Klimaschutz.

 

Für die Zertifizierung und die Verleihung des European Energy Award sind drei Programmpunkte zu erfüllen:

  • die Bestandsaufnahme (Ist-Analyse)
  • die Zusammenstellung potenzieller zukünftiger Maßnahmen im Energiepolitischen Arbeitsprogramm
  • die Zertifizierung durch einen externen Auditor.

 

Zentrales Werkzeug für den eea ist der Maßnahmenkatalog (Audit-Tool) der über 130 Maßnahmen energiepolitischen Handelns umfasst, die sechs kommunalen Handlungsfeldern zugeordnet sind: Entwicklungsplanung und Raumordnung, Kommunale Gebäude und Anlagen, Versorgung und Entsorgung, Mobilität, interne Organisation sowie Kommunikation und Kooperation.

 

Der Maßnahmenkatalog dient als Checkliste zur Bestandsaufnahme und als Planungsinstrument zur Festlegung des Energiepolitischen Arbeitsprogramms der Kommune. Zuständig für die Durchführung der Bestandsaufnahme, die Ausarbeitung von Projekten und die Erarbeitung des Energiepolitischen Arbeitsprogramms ist das kommunale Energieteam.

 

Das Energie-Team des Kreises Coesfeld setzt sich aus Vertretern folgender Bereiche zusammen: Büro des Landrats, Zentrale Dienste (u.a. Gebäudemanagement und Zentraler Service), Bauen und Wohnen, Straßenbau und –unterhaltung, Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Münsterland – Fachbereich Bus, Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld und die Gesellschaft des Kreises Coesfeld zur Förderung regenerativer Energien. Unterstützt wird das Energie-Team durch den für den eea akkreditierten Berater Dipl.-Ing. Reiner Tippkötter.

 

Die Bestandsaufnahme und die Bewertung erfolgen aus einem Abgleich bereits durchgeführter Maßnahmen mit den Anforderungen des Maßnahmenkatalogs. Nach der internen Bestandsaufnahme liegt die aktuelle Zielerreichung bei 75,6% (Stand: 26.10.2018).

 

Eine Voraussetzung zur Gold Zertifizierung ist, dass insgesamt mindestens 75% der möglichen Punkte erreicht werden. Da die Kreisverwaltung laufend kleinere und größere Maßnahmen und Projekte zur Energieeinsparung, zur Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Energien umsetzt, wird bei der wiederkehrenden Bestandsaufnahme im 2. Quartal 2019 der Wert wahrscheinlich noch verbessert. Der Kreis Coesfeld wird daher die externe Zertifizierung zur Erlangung des European Energy Award in Gold im Frühjahr 2019 beantragen.

 

Ausgehend von den Ergebnissen der Bestandsaufnahme erfolgt die Erstellung des Energiepolitischen Arbeitsprogramms. Das Energieteam konnte anhand der Bestandsaufnahme noch nicht ausgeschöpfte Potenziale identifizieren und Maßnahmen und Projekte erarbeiten, mit denen sich der Kreis Coesfeld in den sechs Handlungsfeldern verbessern kann. Das Energieteam hat das Energiepolitische Arbeitsprogramm mit dem Maßnahmenplan 2019 ff zusammen mit dem externen eea-Berater ausgearbeitet (vgl. Anlage). Hierüber soll ein Beschluss gefasst werden.

 

Zum beigefügten Energiepolitischen Arbeitsprogramm an dieser Stelle folgende Hinweise:

Sofern im Arbeitsprogramm angegeben wird, dass Maßnahmen zur Prüfung stehen, so ist die Realisierung/Umsetzung noch offen bzw. noch nicht endgültig entschieden. Die Umsetzung der dargestellten Maßnahmen wird nur unter dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit erfolgen.

Teilweise ist darüber hinaus bei einigen Maßnahmen noch ein separater politischer Beschluss erforderlich, sofern es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt. Die Maßnahmen, für die ein separater politischer Beschluss herbeigeführt werden muss, sind im Arbeitsprogramm entsprechend gekennzeichnet.

Das Energiepolitische Arbeitsprogramm und der Maßnahmenplan 2012 ff. stellen keine abschließende Betrachtung angestrebter Maßnahmen dar. Vielmehr werden die vorgeschlagenen Maßnahmen und Projekte kontinuierlich überprüft und angepasst. Einige der Maßnahmen wurden schon begonnen oder vorbereitet, andere benötigen noch eine Berücksichtigung in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung. Die weitere Umsetzung der Maßnahmen und Projekte erfolgt nach der Beschlussfassung durch die fachlich und organisatorisch zuständigen Abteilungen. Über den Stand der Umsetzung wird regelmäßig berichtet werden.

 

II.  Lösung

 

Der Beschluss des energiepolitischen Arbeitsprogramms mit dem Maßnahmenplan 2019 ff. ist eine Voraussetzung für die Zertifizierung zum European Energy Award in Gold. Die enthaltenen Maßnahmen stellen weitere Beiträge zur Steigerung der Energieeffizienz, der Nutzung erneuerbarer Energien und des nachhaltigen Klimaschutzes dar.

 

III. Alternativen

 

Der Maßnahmenplan wird nicht beschlossen. Eine der wesentlichen Voraussetzungen für ein Audit im kommenden Jahr wird nicht erfüllt. Die Bestrebungen in Hinblick auf das Verfahren zum European Energy Award in Gold wären damit hinfällig und widersprechen dem Beschluss des Kreistags vom 17.06.2015 bis zum Jahr 2019 den eea in Gold zu erlangen.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Die im energiepolitischen Arbeitsprogramm vorgeschlagenen Maßnahmen sind aus den jeweiligen Budgets zu finanzieren. Die Veranschlagungen der entsprechenden Haushaltsmittel erfolgen bei den zuständigen Fachabteilungen. Die für das Haushaltsjahr 2019 vorgesehenen Maßnahmen  sind im Haushaltsentwurf 2019 enthalten.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Kreistags ergibt sich aus § 26 Abs. 1 KrO NRW.