Betreff
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019
Vorlage
SV-9-1229
Aktenzeichen
10.42.20-2019
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellenplan des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2019 – Anlage zum Entwurf des Produkthaushaltes 2019 – wird beschlossen.

Begründung:

 

I.   Problem

 

Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) i. V. m. §§ 78 und 79 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) hat der Kreis Coesfeld für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Über den Stellenplan ist als Anlage zum Haushaltsplan gesondert zu beschließen.

 

II.  Lösung

 

Der Stellenplan für das Jahr 2019 wurde als Anlage zum Entwurf des Produkthaushaltes 2019 am 31.10.2018 in den Kreistag eingebracht (vgl. SV-9-1202). Nach den Etatberatungen in den Fachausschüssen wird der Stellenplan im Kreisausschuss beraten und vom Kreistag beschlossen.

 

Neben dem Tabellenwerk wurden Ihnen mit dem Entwurf des Produkthaushaltes auch die Erläuterungen zum Stellenplan 2019, in denen die vorgesehenen Änderungen des Stellenplans ausführlich beschrieben sind, vorgelegt.

 

III. Alternativen

 

Keine.


IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Der aus dem Stellenplan resultierende Personalaufwand ist im Produkthaushalt veranschlagt.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 26 Abs. 1 Satz 2 Bucht. g) KrO NW ist der Stellenplan vom Kreistag zu beschließen.