Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung von eigenfinanzierte Deckenbaumaßnahmen
Vorlage
SV-9-1237
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahrbahndecken auf den Kreisstraßen im Bereich Darup/Rorup/Karthaus

 

a)                                                K 48 AN 9+10     (3,0 km, ca. 600.000 €)

b)                                                K 57 AN 1           (2,5 km, ca. 510.000 €)

c)                                                K 57 AN 3+4       (3,4 km, ca. 630.000 €)

 

zu veranlassen.

 

Die Zustimmung (Baubeschluss) erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn die Haushaltsmittel in 2019 für die Deckenerneuerungen bereitgestellt werden und der Haushalt 2019 seine Rechtskraft erlangt hat.

 

Begründung:

I.   Problem / II. Lösung

Mit den Deckenerneuerungen auf den Kreisstraßen K 48 (AN 9+10) und K 57 (AN 1 + 3 + 4) im Raum Darup/Rorup/Karthaus soll im nächsten Jahr die Umsetzung des eigenfinanzierten Bauprogramms 2018 – 2020 fortgesetzt werden. Die Strecken sind in der beigefügten Übersichtskarte dargestellt. Im Rahmen der Bereisung am 26. September 2018 konnten sich die Mitglieder des Fachausschusses vom schlechten Zustand der Kreisstraßen überzeugen. Die Strecken wurden bei der letzten Zustandserfassung (2015) auf Grund der Schädigung (Schlaglöcher, Netzrisse sowie Absackungen im Randbereich) als ausreichend bzw. mangelhaft eingestuft.

Weitere Eckdaten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

Kreisstraße

Gemeinde / Ortsteil

DTV

Zustand 2015

Länge [m]

Breite
[m]

Baukosten ca.

Kfz/24h

K 48 AN 9

Dülmen / Nottuln

Rorup - Darup

983

5

1.699

5,4 - 5,6

330.000 €

K 48 AN 10

4

1.268

5,5 - 7,5

270.000 €

K 57 AN 1

Dülmen

Karthaus

913

5

2.519

4,6 - 5,4

510.000 €

K 57 AN 3

Dülmen / Nottuln

Rorup - Darup

326

4

1.021

4,9 - 5,0

200.000 €

K 57 AN 4

5

2.371

4,7 - 5,2

430.000 €

 

Eine vollflächige Deckenerneuerung ist bei den zuvor genannten Kreisstraßen unumgänglich. Baugrunduntersuchungen haben ergeben, dass jeweils der vorh. bituminöse Aufbau zu gering ist und nicht den Anforderungen der tatsächlichen Belastung entspricht. Durch eine Deckenerneuerung im Hocheinbau soll die Schädigung, die hauptsächlich aus der bituminösen Schicht hervorgeht, beseitigt und gleichzeitigt der Oberbau verstärkt werden. Es ist vorgesehen eine Asphalttragschicht von 10 cm und eine 4 cm starke Asphaltbetondecke aufzubringen.

III. Alternativen

Keine.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Sobald der Baubeschluss vorliegt und die Mittel zur Verfügung stehen sollen die öffentlichen Ausschreibungen und Auftragsvergaben erfolgen.

Es ist geplant mit der K 57 AN 1 (Karthaus) zu beginnen. Bei geeigneter Witterung können die Bauarbeiten dann im Frühjahr 2019 starten. Als Bauzeit werden ca. 4 Wochen einkalkuliert.

Ab Juli soll dann, in Abstimmung mit der Baumaßnahme K 13 AN 17 in der OD Darup, die Erneuerungen der K 48 (AN 9+10) und K 57 (AN 3+4) erfolgen. Da die Kreisstraßen räumlich zusammenliegen, sollen die Deckenerneuerungen als Gesamtmaßnahme ausgeschrieben und abgewickelt werden. Dadurch lassen sich evtl. neben einen Preisvorteil für den größeren Umfang auch Fixkosten für Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung eingespart. Die Bauzeit beträgt hier ca. 12 Wochen. Aufgrund der vorh. Straßenbreiten sind entsprechend den Arbeitsschutzbestimmungen alle Maßnahme unter Einrichtung einer Vollsperrung durchzuführen.

Die Baukosten umfassen insgesamt ca. 1,74 Mio. €. Die Maßnahmen sind Bestandteil des Rahmenbauprogramms 2018 – 2020 und ausschließlich aus Eigenmittel zu finanzieren. Fördermöglichkeiten bestehen nicht. Die Planung für den Haushalt 2019 sieht für die Umsetzung nicht geförderter Deckenerneuerungen Mittel in Höhe von 2,53 Mio. € vor. Darüber hinaus besteht eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2019 in Höhe von 1,5 Mio. €.

Die Auswirkung der Investition auf die jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:

Kreis-straße

Buchwert zum 31.12.2018

Ab-schreibung jährlich
bisher *1)

Außerplan-mäßige Abschrei-bung *2)

Herstellungskosten
einschl.
aktiv. Eigenleist. *3)

Buchwert
zur Verkehrs-freigabe
(30.09.2019)
ca.

Ab-schreibung jährlich
neu *4)
ca.

K48AN9

240.083 €

20.007 €

0 €

363.000 €

588.000 €

13.100 €

K48AN10

213.995 €

10.974 €

-41.153 €

297.000 €

461.600 €

10.200 €

K57AN1

240.610 €

20.051 €

0 €

561.000 €

786.600 €

17.500 €

K57AN3

104.353 €

5.351 €

-20.068 €

220.000 €

300.300 €

6.700 €

K57AN4

85.124 €

7.094 €

0 €

473.000 €

552.800 €

12.300 €

Summe

884.165 €

63.477 €

-61.221 €

1.914.000 €

2,69 Mio. €

59.800 €

 

*1)   Die Kreisstraßen wurden bei der Bewertung 2015 in „4“ bzw. „5“ eingestuft. Der Zustandsklasse 5 (4) ist in der Anlagenbuchhaltung eine Nutzungsdauer von 15 (22,5) Jahre zugeordnet.

*2)   Eine außerplanmäßige Abschreibung ist nur dann vorzunehmen, wenn bei einer Straße mit einer Zustandsbewertung 4 und besser durch das Abfräsen der Asphaltschichten eine Wertminderung erfolgt.

*3)   Die Herstellungskosten setzen sich zusammen aus den Baukosten + Herstellungsnebenkosten sowie den aktivierten Eigenleistungen (pauschal 10% der Baukosten). Die aktivierten Eigenleistungen sind nicht zahlungswirksam.

*4)   Nach Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre abgeschrieben.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

 

Anlagen:

 

Übersichtskarte