Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die
notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahrbahndecken auf den
Kreisstraßen im Bereich Darup/Rorup/Karthaus
a)
K 48 AN 9+10 (3,0 km, ca. 600.000 €)
b)
K 57 AN
1 (2,5 km, ca. 510.000 €)
c)
K 57 AN 3+4 (3,4 km, ca. 630.000 €)
zu veranlassen.
Die Zustimmung (Baubeschluss) erfolgt mit der
Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn die Haushaltsmittel
in 2019 für die Deckenerneuerungen bereitgestellt werden und der Haushalt 2019
seine Rechtskraft erlangt hat.
I. Problem / II. Lösung
Mit den Deckenerneuerungen auf den
Kreisstraßen K 48 (AN 9+10) und K 57 (AN 1 + 3 + 4) im Raum
Darup/Rorup/Karthaus soll im nächsten Jahr die Umsetzung des eigenfinanzierten
Bauprogramms 2018 – 2020 fortgesetzt werden. Die Strecken sind in der
beigefügten Übersichtskarte dargestellt. Im Rahmen der Bereisung am 26.
September 2018 konnten sich die Mitglieder des Fachausschusses vom schlechten
Zustand der Kreisstraßen überzeugen. Die Strecken wurden bei der letzten
Zustandserfassung (2015) auf Grund der Schädigung (Schlaglöcher, Netzrisse
sowie Absackungen im Randbereich) als ausreichend bzw. mangelhaft eingestuft.
Weitere Eckdaten können der nachfolgenden
Tabelle entnommen werden:
Kreisstraße |
Gemeinde / Ortsteil |
DTV |
Zustand 2015 |
Länge [m] |
Breite |
Baukosten ca. |
|
Kfz/24h |
|||||||
K 48 AN 9 |
Dülmen / Nottuln |
Rorup - Darup |
983 |
5 |
1.699 |
5,4 - 5,6 |
330.000 € |
K 48 AN 10 |
4 |
1.268 |
5,5 - 7,5 |
270.000 € |
|||
K 57 AN 1 |
Dülmen |
Karthaus |
913 |
5 |
2.519 |
4,6 - 5,4 |
510.000 € |
K 57 AN 3 |
Dülmen / Nottuln |
Rorup - Darup |
326 |
4 |
1.021 |
4,9 - 5,0 |
200.000 € |
K 57 AN 4 |
5 |
2.371 |
4,7 - 5,2 |
430.000 € |
Eine vollflächige Deckenerneuerung ist bei den
zuvor genannten Kreisstraßen unumgänglich. Baugrunduntersuchungen haben
ergeben, dass jeweils der vorh. bituminöse Aufbau zu gering ist und nicht den
Anforderungen der tatsächlichen Belastung entspricht. Durch eine
Deckenerneuerung im Hocheinbau soll die Schädigung, die hauptsächlich aus der bituminösen
Schicht hervorgeht, beseitigt und gleichzeitigt der Oberbau verstärkt werden.
Es ist vorgesehen eine Asphalttragschicht von 10 cm und eine 4 cm starke
Asphaltbetondecke aufzubringen.
III. Alternativen
Keine.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige
Ressourcen)
Sobald der Baubeschluss vorliegt und die
Mittel zur Verfügung stehen sollen die öffentlichen Ausschreibungen und
Auftragsvergaben erfolgen.
Es ist geplant mit der K 57 AN 1 (Karthaus)
zu beginnen. Bei geeigneter Witterung können die Bauarbeiten dann im Frühjahr
2019 starten. Als Bauzeit werden ca. 4 Wochen einkalkuliert.
Ab Juli soll dann, in Abstimmung mit der
Baumaßnahme K 13 AN 17 in der OD Darup, die Erneuerungen der K 48 (AN 9+10) und
K 57 (AN 3+4) erfolgen. Da die Kreisstraßen räumlich zusammenliegen, sollen die
Deckenerneuerungen als Gesamtmaßnahme ausgeschrieben und abgewickelt werden.
Dadurch lassen sich evtl. neben einen Preisvorteil für den größeren Umfang auch
Fixkosten für Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung eingespart. Die
Bauzeit beträgt hier ca. 12 Wochen. Aufgrund der vorh. Straßenbreiten sind
entsprechend den Arbeitsschutzbestimmungen alle Maßnahme unter Einrichtung
einer Vollsperrung durchzuführen.
Die Baukosten umfassen insgesamt ca. 1,74
Mio. €. Die Maßnahmen sind Bestandteil des Rahmenbauprogramms 2018 – 2020 und
ausschließlich aus Eigenmittel zu finanzieren. Fördermöglichkeiten bestehen
nicht. Die Planung für den Haushalt 2019 sieht für die Umsetzung nicht geförderter
Deckenerneuerungen Mittel in Höhe von 2,53 Mio. € vor. Darüber hinaus besteht
eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2019 in Höhe von
1,5 Mio. €.
Die Auswirkung der Investition auf die
jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:
Kreis-straße |
Buchwert zum 31.12.2018 |
Ab-schreibung
jährlich |
Außerplan-mäßige
Abschrei-bung *2) |
Herstellungskosten |
Buchwert |
Ab-schreibung
jährlich |
K48AN9 |
240.083 € |
20.007 € |
0 € |
363.000 € |
588.000 € |
13.100 € |
K48AN10 |
213.995 € |
10.974 € |
-41.153 € |
297.000 € |
461.600 € |
10.200 € |
K57AN1 |
240.610 € |
20.051 € |
0 € |
561.000 € |
786.600 € |
17.500 € |
K57AN3 |
104.353 € |
5.351 € |
-20.068 € |
220.000 € |
300.300 € |
6.700 € |
K57AN4 |
85.124 € |
7.094 € |
0 € |
473.000 € |
552.800 € |
12.300 € |
Summe |
884.165 € |
63.477 € |
-61.221 € |
1.914.000 € |
2,69 Mio. € |
59.800 € |
*1) Die Kreisstraßen wurden bei der Bewertung 2015 in „4“ bzw. „5“
eingestuft. Der Zustandsklasse 5 (4) ist in der Anlagenbuchhaltung eine
Nutzungsdauer von 15 (22,5) Jahre zugeordnet.
*2) Eine außerplanmäßige Abschreibung ist nur
dann vorzunehmen, wenn bei einer Straße mit einer Zustandsbewertung 4 und
besser durch das Abfräsen der Asphaltschichten eine Wertminderung erfolgt.
*3) Die Herstellungskosten setzen sich zusammen
aus den Baukosten + Herstellungsnebenkosten sowie den aktivierten Eigenleistungen
(pauschal 10% der Baukosten). Die aktivierten Eigenleistungen sind nicht
zahlungswirksam.
*4) Nach Fertigstellung wird der zur
Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre
abgeschrieben.
V. Zuständigkeit für die
Entscheidung
Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei
Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der
Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen
Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen
(Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden
Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Anlagen:
Übersichtskarte