Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Straßenbaumaßnahme K 4 AN 4.3 in Senden
Vorlage
SV-9-1238
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Umgestaltung des Knotenpunktes Gartenstraße / Herrenstraße / Ostlandstraße in Senden zu einem Kreisverkehrsplatz und die Erneuerung der Fahrbahndecke in den Anschlussbereichen zu veranlassen.

 

Die Zustimmung (Baubeschluss) erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn die Haushaltsmittel in 2019 für die Umgestaltung bereitgestellt werden und der Haushalt 2019 seine Rechtskraft erlangt hat.

 

Begründung:

I.  Problem / II.  Lösung / III.  Alternativen

Die K 4 (Gartenstraße) ist in der OD Senden eine stark frequentierte Hauptverkehrsstraße mit einer Verkehrsbelastung von bis zu 11.400 Kfz/24h.

Der Abschnitt 4.3 der Kreisstraße K 4 besteht aus den Straßenzügen Gartenstraße und Wilhelm-Haverkamp-Straße und liegt zwischen dem Kreisverkehr am ZOB und der Bundesstraße B 235. Der Abschnitt ist insgesamt 570 m lang. Die Kreisstraße weist die Knotenpunkte „A“ (Gartenstraße / Herrenstraße / Ostlandstraße) und „B“ (Gartenstraße / Münsterstraße / Wilhelm-Haverkamp-Straße) auf. Die Entfernung zwischen den Kontenpunkten beträgt ca. 180 m.

Der Knotenpunkt „A“ wird zurzeit als vorfahrtgeregelte Kreuzung geführt. Westlich der Herrenstraße befindet sich auf der Gartenstraße eine Fußgängersignalanlage. Die Verkehrsregelung der Kreuzung „B“ Münsterstraße erfolgt mittels Lichtsignalanlage.

Während einer Grünzeit für die Fußgänger und Radfahrer wird der Kfz-Verkehr auf der Gartenstraße angehalten. Dadurch bildet sich oft ein Rückstau, der zeitweise über die Herrenstraße hinausreicht. Für den aus der Herrenstraße und aus der Ostlandstraße in die Gartenstraße einbiegende Verkehr und für den von der Gartenstraße abbiegenden Verkehr ergeben sich längere Wartezeiten.

Von der Gemeinde Senden wurde die Erstellung eines Verkehrsgutachtens für den Ortskern Senden in Auftrag gegeben. Auf Basis der Bestandsaufnahme und Bewertung der derzeitigen Verkehrssituation wurde ein Verkehrskonzept entwickelt mit dem Ziel eine Verbesserung des fließenden und des ruhenden Verkehrs im Ortskern Senden zu erreichen. Für die Kreisstraße K 4 Abschnitt 4.3 wird zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit ein Umbau der Knotenpunkte „A“ und „B“ zu Kreisverkehren empfohlen.

Gegenstand des Baubeschluss ist hier der Knotenpunkt „A“ Gartenstraße / Herrenstraße / Ostlandstraße. Der 2. Kreisverkehr soll zu einem späteren Zeitpunkt (voraussichtl. 2021) folgen.

In 2019 ist vorgesehen die Kreuzung Gartenstraße / Herrenstraße zu einem Mini-Kreisverkehr umzubauen. Die Kreismitte und die dem Kreis zugewandten Inselköpfe sollen überfahrbar gestaltet werden. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten wird der Radverkehr im Bereich des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn geführt. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sind in der Gartenstraße Mittelinseln und in allen vier Zufahrten Fußgängerüberwege geplant. Die vorhandene Fußgängersignalanlage an der Gartenstraße kann damit entfallen.

Mit diesem Umbau ist gegenüber heute eine deutliche Verbesserung der Verkehrsqualität für den Kfz-Verkehr und für den Fußgängerverkehr zu erwarten.

Abschließend soll als eigenfinanzierte Maßnahme die Fahrbahndecke der K 4 AN 4.3 (Gartenstraße) vom ZOB bis zur Münsterstraße auf einer Länge von ca. 300 m vollflächig erneuert werden. Der Zustand der Kreisstraße wurde auf Grund der Schädigung bei der letzten Bewertung als „mangelhaft“ eingestuft. Es ist vorgesehen von der vorhandenen Asphaltschicht ca. 10 cm abzufräsen. In 2 Durchgängen werden dann Binderschicht (6,5 cm) und abschließend die Verschleißschicht (3,5 cm) aufgebracht.

Die Straßenbaumaßnahme ist aufgrund der Arbeitsschutzbestimmungen unter Einrichtung einer Vollsperrung durchzuführen. Da es sich bei der Gartenstraße um eine Hauptverkehrsstraße handelt, wird aus Gründen der Verkehrslenkung die Kreisstraße abschnittsweise umgebaut bzw. erneuert. Die Planung und Festlegung der Bauabschnitt erfolgt in Abstimmung mit der Gemeinde Senden und der Gelsenwasser AG, da geplant ist, vorab das Kanalnetz und die Gasleitung zu erneuern.

Weitere Einzelheiten zur gesamten Maßnahme werden in der Sitzung vorgestellt.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Sobald der Baubeschluss vorliegt, soll die öffentliche Ausschreibung und Auftragsvergabe vorbereitet werden. Je nach Vorlaufzeit und Abwicklung der Maßnahmen der Gelsenwasser AG und der Gemeinde Senden ist geplant ist mit der Straßenbaumaßnahme im Sommer 2019 zu beginnen. Als Bauzeit werden ca. 12 Monate einkalkuliert.

Für die gesamte Straßenbaumaßnahme sind 400.000 € im Haushalt 2019 eingeplant. Hiervon entfallen 100.000 € auf die eigenfinanzierte Deckenverstärkung und 300.000 € auf die Knotenpunktumgestaltung. Die Umgestaltung wird mit 60 % nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau gefördert. Den Eigenanteil übernimmt die Gemeinde Senden. Die Fördermittel sind für 2019 eingeplant. Der Kreis trägt die Kosten für die eigenfinanzierte Deckenerneuerung (ca. 100.000 €).


 

 

Die Auswirkung der Investition auf die jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:

 

Bestand-teile der Anlage

Buchwert zum 31.12.2016

Ab-schreibung jährlich bisher

außer-planmäßige Abschreibung *1)

Her-stellungs-kosten *2)

Buchwert zur Verkehrsfreigabe

Ab-schreibung jährlich
neu *3)

Straßen

 

 

 

 

 

 

Radweg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*1)   Eine außerplanmäßige Abschreibung ist vorzunehmen, wenn bei einer Straße/Radweg mit einer Zustandsbewertung 4 und besser durch das Aufnehmen des Fahrbahnbelages eine Wertminderung erfolgt. Die Sonderabschreibung für den Radweg fällt im Vergleich zur Straße sehr hoch aus, da bei der letzten Zustandsbewertung der Radweg mit „3“ und die Straße mit „4“ (Kreisverkehr) bzw. „5“ (Bulderner Str.) eingestuft wurde.

*2)   Für die Maßnahme werden insgesamt 570.000 € veranschlagt. Hinzu kommen 10% akt. Eigenleistungen.

*3)   Nach Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre (Radweg/Straße) abgeschrieben. Die Kosten für die Umrüstung der FSA werden zum aktuellen Buchwert addiert und über die Restlaufzeit (hier: 7 Jahre) abgeschrieben, da durch die Erweiterung die Nutzungsdauer der Anlage nicht verlängert wird.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

 

 

Anlagen:

 

Übersichtskarte