Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Umgestaltung des Knotenpunktes Gartenstraße / Herrenstraße / Ostlandstraße in Senden zu einem Kreisverkehrsplatz und die Erneuerung der Fahrbahndecke in den Anschlussbereichen zu veranlassen.
Die Zustimmung (Baubeschluss) erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn die Haushaltsmittel in 2019 für die Umgestaltung bereitgestellt werden und der Haushalt 2019 seine Rechtskraft erlangt hat.
I. Problem / II. Lösung / III.
Alternativen
Die K 4 (Gartenstraße) ist in der OD Senden eine
stark frequentierte Hauptverkehrsstraße mit einer Verkehrsbelastung von bis zu
11.400 Kfz/24h.
Der Abschnitt 4.3 der Kreisstraße K 4 besteht aus
den Straßenzügen Gartenstraße und Wilhelm-Haverkamp-Straße und liegt zwischen
dem Kreisverkehr am ZOB und der Bundesstraße B 235. Der Abschnitt ist insgesamt
570 m lang. Die Kreisstraße weist die Knotenpunkte „A“ (Gartenstraße /
Herrenstraße / Ostlandstraße) und „B“ (Gartenstraße / Münsterstraße /
Wilhelm-Haverkamp-Straße) auf. Die Entfernung zwischen den Kontenpunkten
beträgt ca. 180 m.
Der Knotenpunkt „A“ wird zurzeit als
vorfahrtgeregelte Kreuzung geführt. Westlich der Herrenstraße befindet sich auf
der Gartenstraße eine Fußgängersignalanlage. Die Verkehrsregelung der Kreuzung
„B“ Münsterstraße erfolgt mittels Lichtsignalanlage.
Während einer Grünzeit für die Fußgänger und
Radfahrer wird der Kfz-Verkehr auf der Gartenstraße angehalten. Dadurch bildet
sich oft ein Rückstau, der zeitweise über die Herrenstraße hinausreicht. Für
den aus der Herrenstraße und aus der Ostlandstraße in die Gartenstraße
einbiegende Verkehr und für den von der Gartenstraße abbiegenden Verkehr ergeben
sich längere Wartezeiten.
Von der Gemeinde Senden wurde die Erstellung eines
Verkehrsgutachtens für den Ortskern Senden in Auftrag gegeben. Auf Basis der
Bestandsaufnahme und Bewertung der derzeitigen Verkehrssituation wurde ein
Verkehrskonzept entwickelt mit dem Ziel eine Verbesserung des fließenden und
des ruhenden Verkehrs im Ortskern Senden zu erreichen. Für die Kreisstraße K 4
Abschnitt 4.3 wird zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit ein Umbau der Knotenpunkte
„A“ und „B“ zu Kreisverkehren empfohlen.
Gegenstand des Baubeschluss ist hier der
Knotenpunkt „A“ Gartenstraße / Herrenstraße / Ostlandstraße. Der 2.
Kreisverkehr soll zu einem späteren Zeitpunkt (voraussichtl. 2021) folgen.
In 2019 ist vorgesehen die Kreuzung Gartenstraße /
Herrenstraße zu einem Mini-Kreisverkehr umzubauen. Die Kreismitte und die dem
Kreis zugewandten Inselköpfe sollen überfahrbar gestaltet werden. Aufgrund der
baulichen Gegebenheiten wird der Radverkehr im Bereich des Kreisverkehrs auf
der Fahrbahn geführt. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sind in der
Gartenstraße Mittelinseln und in allen vier Zufahrten Fußgängerüberwege
geplant. Die vorhandene Fußgängersignalanlage an der Gartenstraße kann damit
entfallen.
Mit diesem Umbau ist gegenüber heute eine deutliche
Verbesserung der Verkehrsqualität für den Kfz-Verkehr und für den
Fußgängerverkehr zu erwarten.
Abschließend soll als eigenfinanzierte
Maßnahme die Fahrbahndecke der K 4 AN 4.3 (Gartenstraße) vom ZOB bis zur
Münsterstraße auf einer Länge von ca. 300 m vollflächig erneuert werden. Der
Zustand der Kreisstraße wurde auf Grund der Schädigung bei der letzten
Bewertung als „mangelhaft“ eingestuft. Es ist vorgesehen von der vorhandenen
Asphaltschicht ca. 10 cm abzufräsen. In 2 Durchgängen werden dann Binderschicht
(6,5 cm) und abschließend die Verschleißschicht (3,5 cm) aufgebracht.
Die Straßenbaumaßnahme ist aufgrund der
Arbeitsschutzbestimmungen unter Einrichtung einer Vollsperrung durchzuführen.
Da es sich bei der Gartenstraße um eine Hauptverkehrsstraße handelt, wird aus
Gründen der Verkehrslenkung die Kreisstraße abschnittsweise umgebaut bzw.
erneuert. Die Planung und Festlegung der Bauabschnitt erfolgt in Abstimmung mit
der Gemeinde Senden und der Gelsenwasser AG, da geplant ist, vorab das Kanalnetz
und die Gasleitung zu erneuern.
Weitere Einzelheiten zur gesamten Maßnahme werden
in der Sitzung vorgestellt.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige
Ressourcen)
Sobald der Baubeschluss vorliegt, soll die
öffentliche Ausschreibung und Auftragsvergabe vorbereitet werden. Je nach
Vorlaufzeit und Abwicklung der Maßnahmen der Gelsenwasser AG und der Gemeinde
Senden ist geplant ist mit der Straßenbaumaßnahme im Sommer 2019 zu beginnen.
Als Bauzeit werden ca. 12 Monate einkalkuliert.
Für die gesamte Straßenbaumaßnahme sind 400.000 € im
Haushalt 2019 eingeplant. Hiervon entfallen 100.000 € auf die eigenfinanzierte
Deckenverstärkung und 300.000 € auf die Knotenpunktumgestaltung. Die
Umgestaltung wird mit 60 % nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau gefördert.
Den Eigenanteil übernimmt die Gemeinde Senden. Die Fördermittel sind für 2019
eingeplant. Der Kreis trägt die Kosten für die eigenfinanzierte Deckenerneuerung
(ca. 100.000 €).
Die Auswirkung der
Investition auf die jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:
Bestand-teile
der Anlage |
Buchwert zum
31.12.2016 |
Ab-schreibung
jährlich bisher |
außer-planmäßige
Abschreibung *1) |
Her-stellungs-kosten
*2) |
Buchwert zur
Verkehrsfreigabe |
Ab-schreibung
jährlich |
Straßen |
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Radweg |
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*1) Eine
außerplanmäßige Abschreibung ist vorzunehmen, wenn bei einer Straße/Radweg mit
einer Zustandsbewertung 4 und besser durch das Aufnehmen des Fahrbahnbelages
eine Wertminderung erfolgt. Die Sonderabschreibung für den Radweg fällt im
Vergleich zur Straße sehr hoch aus, da bei der letzten Zustandsbewertung der
Radweg mit „3“ und die Straße mit „4“ (Kreisverkehr) bzw. „5“ (Bulderner Str.)
eingestuft wurde.
*2) Für die
Maßnahme werden insgesamt 570.000 € veranschlagt. Hinzu kommen 10% akt. Eigenleistungen.
*3) Nach
Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der
Herstellungskosten über 45 Jahre (Radweg/Straße) abgeschrieben. Die Kosten für
die Umrüstung der FSA werden zum aktuellen Buchwert addiert und über die
Restlaufzeit (hier: 7 Jahre) abgeschrieben, da durch die Erweiterung die
Nutzungsdauer der Anlage nicht verlängert wird.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.