Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Straßenbaumaßnahme K 50 AN 1 in Havix-beck
Vorlage
SV-9-1240
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für den Ausbau der Fahrbahn und Herstellung eines Radweges im Bereich der K 50 AN 1 in Havixbeck zu veranlassen.

Die Zustimmung (Baubeschluss) erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn die Haushaltsmittel in 2019 für die Straßenbaumaßnahme bereitgestellt werden und der Haushalt 2019 seine Rechtskraft erlangt hat.

 

Begründung:

I.  Problem / II.  Lösung

Der Abschnitt 1 der K 50 befindet sich östlich von Havixbeck und liegt zwischen den Landesstraßen L 843 und L 581. Der 2,81 km lange Streckenabschnitt hat eine Fahrbahnbreite von 4,25 bis 4,50 m. Die Verkehrsbelastung liegt bei durchschnittlich 1.200 Kfz/Tag.

Die Kreisstraße befindet sich seit einigen Jahren in einem schlechten Zustand. Schlaglöcher, Netzrisse sowie Absackungen im Randbereich führten 2015 zu einer „ungenügenden“ Zustandsbewertung. Ursache hierfür ist der stark variierende und zu geringe Schichtenaufbau der Fahrbahn. Aufgrund der örtlich vorhandenen Grundwasser- und Bodenverhältnisse ist ein frostsicherer Aufbau von 65 cm erforderlich. Die Gesamtstärke des gegenwärtigen Aufbaus liegt mit 26 - 42 cm deutlich unter den Anforderungen. Teile der vorhandenen Befestigung sind pechhaltig belastet. Die anstehende Maßnahme beinhaltet die Erneuerung im Vollausbau sowie Verbreiterung der Fahrbahn entsprechend den aktuellen Richtlinien auf 6,00 m.

Gleichzeitig soll entlang der K 50 ein Radweg angelegt werden. Durch den Neubau wird die Lücke im Radwegenetz zwischen den vorhandenen Radwegen an der L 843 und der L 581 geschlossen. Die Maßnahme trägt zur Schulwegsicherung bei. Auch wirkt sie sich günstig auf die Attraktivität und Akzeptanz des Radverkehrsnetzes Münsterland aus, da ein Teil der Route über diesen Abschnitt der K 50 verläuft.

In Stat. 1,0 kreuzt die K 50 die Bahnlinie. Es ist geplant den Bahnübergang in einem 2. Bauabschnitt zu erneuern, da noch umfangreiche Abstimmungsgespräche mit der BahnAG und weitere Vorplanungen erforderlich sind.

Weitere Einzelheiten zur gesamten Maßnahme werden in der Sitzung vorgestellt.

Die Straßenbaumaßnahme ist Bestandteil des Rahmenbauprogramms 2015 - 2019 der investiven Straßenunterhaltung (SV-9-0146). Der Radweg liegt auf Rang 7 der Prioritätenliste zum Radwegebauprogramm 2015 (SV-9-0258 vom 28.04.2015).

III. Alternativen

Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Baukosten für den Ausbau der Fahrbahn und die Anlage eines Radweges liegen bei ca. 3,5 Mio. €. 60 % der entstehenden Bau- und Grunderwerbskosten werden vom Bund als Zuwendungen nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau gezahlt. Den Eigenanteil des Kreises für den Radweg in Höhe von ca. 320.000 € übernimmt die Gemeinde Havixbeck. Damit beträgt der verbleibende Eigenanteil für den Kreis ca. 1,08 Mio. €.

 

Die Planung für den Haushalt 2019 sieht für die Umsetzung der Straßenbaumaßnahme K 50 AN 1 Mittel in Höhe von 3,5 Mio. € vor.

 

Die Ausschreibungsunterlagen werden zurzeit vorbereitet. Sobald der Baubeschluss vorliegt und die Mittel zur Verfügung stehen soll die öffentliche Ausschreibung und Auftragsvergabe erfolgen. Es ist geplant mit der Maßnahme im Juli/August 2019 zu starten. Als Bauzeit werden ca. 9 Monate einkalkuliert.

 

Die Auswirkung der Investition auf die jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:

 

Anlage

Buchwert zum 31.12.2018

Ab-schreibung jährlich
bisher *1)

außer-planmäßige Abschreibung *2)

Herstellungs-kosten *3)

Buchwert
zur
Verkehrsfreigabe

Ab-schreibung jährlich
neu *4)

Straße

42.132 €

10.533 €

0 €

2,97 Mio. €

3,00 Mio. €

66.700 €

Radweg

neu

 

 

0,88 Mio. €

0,88 Mio. €

19.500 €

 

42.132 €

10.533 €

0 €

3,85 Mio. €

3,88 Mio. €

85.200 €

 

*1)   Die Kreisstraßen wurde bei der Zustandsbewertung 2015 in „6“ eingestuft. Der Zustandsklasse 6 ist in der Anlagenbuchhaltung eine Nutzungsdauer von 7,5 Jahre zugeordnet.

*2)   Eine außerplanmäßige Abschreibung ist nur dann vorzunehmen, wenn bei einer Straße mit einer Zustandsbewertung 4 und besser durch das Abfräsen der Asphaltschichten eine Wertminderung erfolgt.

*3)   Die Herstellungskosten setzen sich zusammen aus den Baukosten + Herstellungsnebenkosten sowie der aktivierten Eigenleistung (pauschal 10% der Baukosten). Die aktivierten Eigenleistungen sind nicht zahlungswirksam.

*4)   Nach Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre abgeschrieben.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

 

 

Anlagen:

 

Übersichtskarte