Beschlussvorschlag:
Für die Umsetzung von Projekten im Rahmen der Heimatförderung des Landes NRW werden für das Jahr 2019 Eigenmittel des Kreises Coesfeld in Höhe von 35.000 € zur Verfügung gestellt.
Im Haushalt 2019 werden demnach im Produkt
01.02.01, Sachkonto 543100 Geschäftsaufwendungen, zusätzliche Mittel in Höhe
von 77.000 € eingestellt. Dem gegenüber gestellt werden im Produkt 01.02.01,
Sachkonto 414100 Zuweisungen/Zuschüsse f. laufende Zwecke – Land (Einnahmen),
Mittel in Höhe von 42.000 € (Fördereinnahmen) eingestellt.
Begründung:
I. Problem
Vor einigen Wochen hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen ein Landesförderprogramm zur Förderung und Stärkung der Heimat in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.
Es stehen insgesamt folgende fünf verschiedene Instrumente zur Verfügung, um dieses Ziel zu verfolgen:
1. Heimat-Scheck
Was: kleiner
Maßnahmen, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte im Kontext
lokaler und regionaler Inhalte befassen
Wer: Vereine,
Organisationen, Initiativen, keine Kommunen
Wieviel: jährlich
1.000 Projekte mit jeweils 2.000 € Förderung
Ziel: Wertschätzung
der Initiativen/des Ehrenamtes; Menschen für lokale und regionale Besonderheiten
begeistern
2. Heimat-Preis
Was: Preisgelder
für die Auslobung und Verleihung von „Heimat-Preisen“ für lokales Engagement und
nachahmenswerte Praxisbeispiele im Bereich Heimat
Wer: Gemeinden
und Gemeindeverbände sind Fördermittelempfänger und führen Wettbewerb durch
Wieviel: kreisangehörige
Kommunen 5.000 €, Kreise 10.000 € Preisgeld, Festbetrag
Ziel: Wertschätzung
herausragenden Engagements, Diskussion über das Thema Heimat vor Ort; ggf. Fortsetzung
des Wettbewerbs auf Landesebene
3. Heimat-Fonds
Was: lokal
und regional prägende Projekte und Initiativen, die ihren Ausdruck in
Traditionen, Geschichte, kulturellen Aspekten, Bauwerken, Orten in Natur und
Landschaft sowie in Nahrungsmittel und Produkten finden
Wer: Gemeinden
und Gemeindeverbände
Wieviel: Es
wird ein kommunal zu verwaltender Finanzrahmen (Heimat-Fonds) festgelegt. Jeder
eigene Euro wird durch einen Landes-Euro aufgestockt. Max. 40.000 € Landesförderung
Ziel: Wertschätzung
von Initiativen, die sich ein Heimatprojekt vorgenommen haben und von
„Wohltätern“ (Spendern)
4. Heimat-Werkstatt
Was: Projekte,
die Menschen miteinander in Diskussions-/Arbeitsprozesse bringen; die die
Fragen behandeln, was die lokale Identität eines Viertels/ Dorfes/Gemeinde/
Region ausmacht; auch offene Werkstätten mit kreativ-künstlerischen Ergebnissen
Wer: Gemeinden,
Gemeindeverbände, private u. gemeinnützige Organisationen
Wieviel: Projektvolumen
mind. 40.000 €, Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung
Ziel: Menschen
miteinander darüber ins Gespräch bringen, was ihre lokale Identität ausmacht
5. Heimat-Zeugnis
Was: Projekte,
mit denen in herausragender Weise lokale und regionale Geschichte, Traditionen
sowie lokale und regionale Besonderheiten aufgearbeitet und öffentlich präsentiert
werden (auch Herrichtung von Gebäuden, Plätzen)
Wer: Gemeinden,
Gemeindeverbände, private, gemeinnützige Organisationen
Wieviel: Projektvolumen
mind. 10.000 €, Anteilsfinanzierung (80-90%).
Ziel: Unterstützung
derjenigen, die sich um „Zeugen“ ihrer Heimat kümmern und dazugehörige
Geschichten und Traditionen aufarbeiten und präsentieren
II. Lösung
Die Kreisentwicklung erarbeitet und konkretisiert
aktuell verschiedene Projektansätze, für die eine Heimatförderung in Anspruch
genommen werden könnte. Dies könnten beispielsweise folgende Ansätze sein:
∙
Restauration
von Bildstöcken im Innenbereich der Kommunen (Förderung im Außenbereich wird vom
Kreis aktuell bereits unterstützt),
∙
der
münsterlandweite Schlösser- und Burgentag,
∙
die
Vergabe eines sog. Kreisheimatpreises mit Preisgeldern für das Ehrenamt,
∙
Aktivitäten
im Netzwerk „Münsterländer Qualität“ (Vermarktung/Förderung regionale Produkte),
∙
Projekte
zur Umsetzung des Markenbildungsprozesses im Münsterland,
∙
Kreativwerkstätten
mit Berufskollegs,
∙
Maßnahmen
an der Kolvenburg
∙
etc.
Für erste Projektansätze in diesem Bereich sollen insgesamt 77.000 € in
den Haushalt 2019 eingestellt werden. Diesem Ausgabebetrag stehen Zuwendungen
in Höhe von voraussichtlich 42.000 € gegenüber. Es verbleibt ein vom Kreis
Coesfeld zu finanzierender Eigenanteil in Höhe von 35.000 €.
III. Alternativen
Keine Einstellung von Haushaltsmitteln und Verzicht auf die
Inanspruchnahme von Fördergeldern.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge
(Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Im Haushalt 2019 werden im Produkt 01.02.01, Sachkonto 543100
Geschäftsaufwendungen, zusätzliche Mittel in Höhe von 77.000 € eingestellt.
Zudem werden im Produkt 01.02.01, Sachkonto 414100 Zuweisungen/Zuschüsse f.
laufende Zwecke – Land (Einnahmen), Mittel in Höhe von 42.000 € eingestellt.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Kreistag im Rahmen
der Haushaltsaufstellung