Betreff
Mobiles Münsterland: Initiierung eines Pilotprojektes "Autonomer Shuttle-Service"
Vorlage
SV-9-1260
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Idee zur Realisierung eines autonom verkehrenden Shuttle-Busses wird befürwortet.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Frage kommende Piloträume prüfen zu lassen und eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben.

 

  1. Basierend auf einer ersten Kostenschätzung werden im Haushalt 2019 des Kreises Coesfeld 325.000 EUR bereitgestellt. Diese Haushaltsermächtigung steht unter folgendem Sperrvermerk: Im Rahmen des mobilen Münsterlandes sind den Projektträgern attraktive Förderquoten zugesagt worden, die genauen Quoten sind jedoch noch nicht bekannt. Die finanziellen Mittel werden daher unter dem Vorbehalt einer Förderquote von mindestens 80 % bereitgestellt. Dies würde einem Eigenanteil des Kreises Coesfeld von 65.000 EUR entsprechen (hiervon 60.000 EUR investiv, 5.000 EUR konsumtiv).

Begründung:

I.   Problem

Gestiegene Pendlerzahlen und ein immer höheres, an die Belastungsgrenzen stoßendes Verkehrsaufkommen zeigen deutlichen Handlungsbedarf im Mobilitätssektor. Der demographische Wandel, eine flexiblere Arbeitswelt, neue Familienmodelle und die Klimaschutzziele verändern zudem die Mobilitätsansprüche gravierend.

Daher läuft aktuell das Kooperationsprojekt „Mobiles Münsterland“ an, getragen vom Zweckverband SPNV Münsterland (ZVM), dem Münsterland e.V. sowie den Kreisen, Städten und Gemeinden im Münsterland. Das „mobile Münsterland“ wird fachlich begleitet und dokumentiert sowie vom NRW-Verkehrsministerium unterstützt. Das mobile Münsterland will als Reallabor für Mobilität im ländlichen Raum neue, auf die konkreten Bedürfnisse der Nutzer ausgerichtete Formen der Mobilität entwickeln und umsetzen.

Zurzeit werden münsterlandweit Projektideen entwickelt und gesammelt, wobei die genauen fördertechnischen Rahmenbedingungen noch nicht abschließend geklärt sind. In Aussicht gestellt ist neben attraktiven Förderquoten vor allem die Eröffnung von Experimentierklauseln, um auch innovative und noch nicht marktreife Mobilitätsangebote im Realbetrieb testen zu können.

II.  Lösung

Auch der Kreis Coesfeld ist gefordert, sich aktiv mit eigenen Ideen in den Prozess „Mobiles Münsterland“ einzubringen. Im Rahmen eines Ideen-Workshops und weiterer Vorgespräche unter Einbeziehung des Zweckverbandes SPNV Münsterland (Fachbereich Bus) sowie der RVM Regionalverkehr Münsterland entstand hierbei die Idee zur Realisierung eines autonom verkehrenden Shuttle-Busses.

Autonom verkehrende Kleinbusse werden bereits vielerorts in der Praxis erprobt. Verbunden damit ist die Vision, mit solchen Mobilitätskonzepten mittelfristig die Flächenerschließung im ÖPNV zu erleichtern, zum Beispiel in Form von Zubringerverkehren zu Schienenknotenpunkten oder SchnellBus-Haltestellen. Sofern die Busse autonom, also fahrerlos, verkehren, entfiele mit den Personalkosten ein wesentlicher Kostenpunkt, der gerade in ländlich geprägten Räumen die Überwindung der „letzten Meile“ erschwert. In Deutschland gibt es bisher erst ein Praxisbeispiel im bayerischen Bad Birnbach, wo seit etwa einem Jahr im realen Straßenraum über eine autonom verkehrende Buslinie im 20-Minuten-Takt die dortige Kurtherme an die Innenstadt und den Bahnhof angebunden wird (www.badbirnbach.de/365-tage-autonom-unterwegs). Aktuell werden die Kleinbusse, die in der Regel Platz für sechs Fahrgäste bieten, noch von einem Fahrbegleiter an Bord überwacht, um im Zweifelsfall eingreifen zu können und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Zudem sind die Geschwindigkeiten bisher in der Regel auf 30 km/h begrenzt. Die Fortschritte im Bereich autonomes Fahren sind jedoch enorm, sodass es eine Frage der Zeit ist, bis solche Konzepte nach und nach Marktreife erlangen.

Beispiel eines autonomen Kleinbusses (Modell EZ10 der Firma EasyMile)

Im Rahmen des mobilen Münsterlandes eröffnet sich die Möglichkeit, solche innovativen Mobilitätskonzepte der Zukunft unter Realbedingungen zu testen und frühzeitig wichtige Praxiserfahrungen zu sammeln. Die RVM Regionalverkehr Münsterland hat sich bereiterklärt, im Falle einer Realisierung als Betreiber einer solchen autonomen Buslinie zu fungieren.

Ein möglicher Pilotraum im Kreis Coesfeld wäre die Stadt Lüdinghausen, um die Anbindung der Burg Vischering an die Innenstadt sowie Bahnhof und Busbahnhof zu verbessern. Alternativ sollen aber auch weitere Piloträume geprüft werden, beispielsweise peripher gelegene ÖPNV-Knotenpunkte oder auch schlecht angebundene Gewerbegebiete. Denkbar ist hier auch der Anschluss von Burg Hülshoff mit dem neuen „Center for Literature“. Hierzu soll kurzfristig ein externes Gutachten eingeholt werden, um die grundsätzliche Machbarkeit an mehreren Standorten im Kreis Coesfeld zu prüfen.

Als Mehrwert für den Kreis Coesfeld im Falle einer Projektrealisierung sind folgende Punkte anzuführen:

-        Austesten der Potenziale des autonomen Fahrens für den ÖPNV

-        Leuchtturmartiges Modellprojekt mit großer Strahlkraft

-        Chance auf attraktive Förderung über das „Mobile Münsterland“

-        Verbesserte Anbindung der Burg Vischering (oder eines alternativen Pilotstandortes)

 

Weitere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr sowie in der Sitzung des Unterausschusses ÖPNV am 19.11.2018.

III. Alternativen

Die Idee zur Realisierung eines autonom verkehrenden Shuttle-Busses wird nicht weiterverfolgt.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die finanziellen Auswirkungen können zum jetzigen Zeitpunkt nur sehr grob abgeschätzt werden und bedürfen weiterer Untersuchungen. Um im kommenden Jahr handlungsfähig zu sein, ist es jedoch erforderlich, entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen. Voraussichtlich würden

 

 

 

folgende wesentliche Kosten anfallen:

 

250.000 EUR für die Anschaffung des Fahrzeugs (investiv)

  50.000 EUR für die Zulassung (investiv)

  20.000 EUR für Streckeneinmessung, Fahrzeugeichung, Lizenzen etc. (konsumtiv)

    5.000 EUR für die Schulung der Fahrbegleiter (konsumtiv)

325.000 EUR GESAMT

 

Die Finanzierung erfolgt über das Produkt 01.07.01 Nahverkehrsplanung ÖPNV.

 

Sperrvermerk: Im Rahmen des mobilen Münsterlandes sind den Projektträgern attraktive Förderquoten zugesagt worden, die genauen Quoten sind jedoch noch nicht bekannt. Die finanziellen Mittel werden daher unter dem Vorbehalt einer Förderquote von mindestens 80 % bereitgestellt. Dies würde einem Eigenanteil des Kreises Coesfeld von 65.000 EUR entsprechen (hiervon 60.000 EUR investiv, 5.000 EUR konsumtiv).

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Kreistag ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 KrO NRW für die Entscheidung zuständig.