Beschlussvorschlag:
- Die Idee zur Realisierung eines autonom verkehrenden Shuttle-Busses wird befürwortet.
- Die Verwaltung wird beauftragt, in Frage kommende Piloträume prüfen zu lassen und eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben.
- Basierend auf einer ersten Kostenschätzung werden im Haushalt 2019 des Kreises Coesfeld 325.000 EUR bereitgestellt. Diese Haushaltsermächtigung steht unter folgendem Sperrvermerk: Im Rahmen des mobilen Münsterlandes sind den Projektträgern attraktive Förderquoten zugesagt worden, die genauen Quoten sind jedoch noch nicht bekannt. Die finanziellen Mittel werden daher unter dem Vorbehalt einer Förderquote von mindestens 80 % bereitgestellt. Dies würde einem Eigenanteil des Kreises Coesfeld von 65.000 EUR entsprechen (hiervon 60.000 EUR investiv, 5.000 EUR konsumtiv).
Begründung:
I. Problem
Gestiegene
Pendlerzahlen und ein immer höheres, an die Belastungsgrenzen stoßendes
Verkehrsaufkommen zeigen deutlichen Handlungsbedarf im Mobilitätssektor. Der
demographische Wandel, eine flexiblere Arbeitswelt, neue Familienmodelle und
die Klimaschutzziele verändern zudem die Mobilitätsansprüche gravierend.
Daher
läuft aktuell das Kooperationsprojekt „Mobiles Münsterland“ an, getragen vom Zweckverband
SPNV Münsterland (ZVM), dem Münsterland e.V. sowie den Kreisen, Städten und
Gemeinden im Münsterland. Das „mobile Münsterland“ wird fachlich begleitet und
dokumentiert sowie vom NRW-Verkehrsministerium unterstützt. Das mobile
Münsterland will als Reallabor für Mobilität im ländlichen Raum neue, auf die
konkreten Bedürfnisse der Nutzer ausgerichtete Formen der Mobilität entwickeln
und umsetzen.
Zurzeit
werden münsterlandweit Projektideen entwickelt und gesammelt, wobei die genauen
fördertechnischen Rahmenbedingungen noch nicht abschließend geklärt sind. In
Aussicht gestellt ist neben attraktiven Förderquoten vor allem die Eröffnung
von Experimentierklauseln, um auch innovative und noch nicht marktreife
Mobilitätsangebote im Realbetrieb testen zu können.
II. Lösung
Auch
der Kreis Coesfeld ist gefordert, sich aktiv mit eigenen Ideen in den Prozess „Mobiles
Münsterland“ einzubringen. Im Rahmen eines Ideen-Workshops und weiterer
Vorgespräche unter Einbeziehung des Zweckverbandes SPNV Münsterland
(Fachbereich Bus) sowie der RVM Regionalverkehr Münsterland entstand hierbei
die Idee zur Realisierung eines autonom verkehrenden Shuttle-Busses.
Autonom
verkehrende Kleinbusse werden bereits vielerorts in der Praxis erprobt.
Verbunden damit ist die Vision, mit solchen Mobilitätskonzepten mittelfristig
die Flächenerschließung im ÖPNV zu erleichtern, zum Beispiel in Form von
Zubringerverkehren zu Schienenknotenpunkten oder SchnellBus-Haltestellen.
Sofern die Busse autonom, also fahrerlos, verkehren, entfiele mit den
Personalkosten ein wesentlicher Kostenpunkt, der gerade in ländlich geprägten
Räumen die Überwindung der „letzten Meile“ erschwert. In Deutschland gibt es
bisher erst ein Praxisbeispiel im bayerischen Bad Birnbach, wo seit etwa einem
Jahr im realen Straßenraum über eine autonom verkehrende Buslinie im
20-Minuten-Takt die dortige Kurtherme an die Innenstadt und den Bahnhof
angebunden wird (www.badbirnbach.de/365-tage-autonom-unterwegs).
Aktuell werden die Kleinbusse, die in der Regel Platz für sechs Fahrgäste
bieten, noch von einem Fahrbegleiter an Bord überwacht, um im Zweifelsfall
eingreifen zu können und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Zudem sind
die Geschwindigkeiten bisher in der Regel auf 30 km/h begrenzt. Die
Fortschritte im Bereich autonomes Fahren sind jedoch enorm, sodass es eine
Frage der Zeit ist, bis solche Konzepte nach und nach Marktreife erlangen.
|
|
Beispiel eines autonomen Kleinbusses (Modell EZ10 der
Firma EasyMile) |
Im
Rahmen des mobilen Münsterlandes eröffnet sich die Möglichkeit, solche
innovativen Mobilitätskonzepte der Zukunft unter Realbedingungen zu testen und
frühzeitig wichtige Praxiserfahrungen zu sammeln. Die RVM Regionalverkehr
Münsterland hat sich bereiterklärt, im Falle einer Realisierung als Betreiber
einer solchen autonomen Buslinie zu fungieren.
Ein
möglicher Pilotraum im Kreis Coesfeld wäre die Stadt Lüdinghausen, um die
Anbindung der Burg Vischering an die Innenstadt sowie Bahnhof und Busbahnhof zu
verbessern. Alternativ sollen aber auch weitere Piloträume geprüft werden,
beispielsweise peripher gelegene ÖPNV-Knotenpunkte oder auch schlecht
angebundene Gewerbegebiete. Denkbar ist hier auch der Anschluss von Burg
Hülshoff mit dem neuen „Center for Literature“. Hierzu soll kurzfristig ein
externes Gutachten eingeholt werden, um die grundsätzliche Machbarkeit an
mehreren Standorten im Kreis Coesfeld zu prüfen.
Als Mehrwert für den Kreis Coesfeld im Falle einer
Projektrealisierung sind folgende Punkte anzuführen:
-
Austesten der Potenziale des autonomen Fahrens für den ÖPNV
-
Leuchtturmartiges Modellprojekt mit großer Strahlkraft
-
Chance auf attraktive Förderung über das „Mobile Münsterland“
-
Verbesserte Anbindung der Burg Vischering (oder eines alternativen
Pilotstandortes)
Weitere
Erläuterungen erfolgen in der Sitzung des Ausschusses für Straßen- und Hochbau,
Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr sowie in der Sitzung des
Unterausschusses ÖPNV am 19.11.2018.
III. Alternativen
Die Idee zur Realisierung eines autonom verkehrenden Shuttle-Busses wird
nicht weiterverfolgt.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die finanziellen Auswirkungen können zum jetzigen Zeitpunkt nur sehr
grob abgeschätzt werden und bedürfen weiterer Untersuchungen. Um im kommenden
Jahr handlungsfähig zu sein, ist es jedoch erforderlich, entsprechende
Haushaltsmittel bereitzustellen. Voraussichtlich würden
folgende wesentliche Kosten anfallen:
250.000 EUR für die Anschaffung des Fahrzeugs (investiv)
50.000 EUR für die Zulassung
(investiv)
20.000 EUR für
Streckeneinmessung, Fahrzeugeichung, Lizenzen etc. (konsumtiv)
5.000 EUR für die Schulung der
Fahrbegleiter (konsumtiv)
325.000 EUR GESAMT
Die Finanzierung
erfolgt über das Produkt 01.07.01 Nahverkehrsplanung ÖPNV.
Sperrvermerk: Im Rahmen des mobilen Münsterlandes sind
den Projektträgern attraktive Förderquoten zugesagt worden, die genauen Quoten
sind jedoch noch nicht bekannt. Die finanziellen Mittel werden daher unter dem
Vorbehalt einer Förderquote von mindestens 80 % bereitgestellt. Dies würde
einem Eigenanteil des Kreises Coesfeld von 65.000 EUR entsprechen (hiervon
60.000 EUR investiv, 5.000 EUR konsumtiv).
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Der Kreistag ist gemäß
§ 26 Abs. 1 Satz 1 KrO NRW für die Entscheidung zuständig.