Betreff
Umbesetzung von Ausschüssen und Gremien;
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 19.11.2018
Vorlage
SV-9-1261
Aktenzeichen
01-10.24.29-009
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag der SPD-Kreistagsfraktion:

 

Auf Vorschlag der SPD-Kreistagsfraktion werden folgende Besetzungsänderungen vorgenommen:

 

 

Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr

Für das bisherige Mitglied s.B. Artur Friedenstab wird s.B. Michael Spiekermann-Blankertz zum Mitglied gewählt.

 

 

Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung

Für das bisherige stellv. Mitglied s.B. Artur Friedenstab wird s.B. Michael Spiekermann-Blankertz zum stellv. Mitglied gewählt.

 

 

Unterausschuss öffentlicher Personennahverkehr

Für das bisherige stellv. Mitglied s.B. Artur Friedenstab wird s.B. Michael Spiekermann-Blankertz zum stellv. Mitglied gewählt.

 

 

Arbeitsgruppe Klimaschutzaktivitäten

Für das bisherige Mitglied s.B. Artur Friedenstab wird s.B. Michael Spiekermann-Blankertz zum Mitglied gewählt.

Begründung:

 

I.   Problem

Der sachkundige Bürger Artur Friedenstab hat mit Schreiben vom 17.10.2018 mitgeteilt, dass mit Ablauf des 30.11.2018 seine Mitarbeit in verschiedenen Gremien des Kreistages endet.

Mit Schreiben vom 19.11.2018 beantragte die SPD-Kreistagsfraktion die umseitig beschriebenen Umbesetzungen.

 

 

II.  Lösung

Gemäß § 35 Abs. 3 S. 7 KrO NRW liegt das Vorschlagsrecht für die Ersatzwahl eines ausscheidenden Ausschussmitgliedes bei der Fraktion, der das ausscheidende Mitglied bei seiner Wahl angehörte.

Für den Fall, dass eine Person vorzeitig aus dem Gremium ausscheidet, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden war, wählt der Kreistag gem. § 35 Abs. 4 S. 3 KrO NRW den Nachfolger für die restliche Zeit nach § 35 Abs. 2 KrO NRW. Hiervon nimmt der Kreistag Kenntnis.

 

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Gemäß § 30 KrO NRW erhalten die Mitglieder der Ausschüsse und Beiräte Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind veranschlagt.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse und Gremien ist gemäß § 41 bzw. § 26 Abs. 1 Buchstabe c) und Abs. 5 KrO NRW der Kreistag.