Betreff
Anregung nach § 21 KrO; hier: Verzicht auf den NachtBus-Zuschlag von 2 Euro
Vorlage
SV-9-1268
Aktenzeichen
01-81-ÖPNV - Anregung VCD Nachtbus
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag des Anregenden:

 

Auf das hinderliche Erheben des NachtBus-Zuschlags wird verzichtet. Zur Gegenfinanzierung der Zuschlag-Ausfälle könnten Mittel aus dem Kreisetat, etwa aus der ÖPNV-Pauschale des Landes (§ 1111 ÖPNVG NRW) an die Kreise, verwendet werden. Jedem Kreis stehen daraus im Jahr ungefähr 500.000 Euro frei einsetzbare Mittel zur Verfügung.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in der Tarifgemeinschaft Münsterland darauf hinzuwirken, dass mit der Tarifmaßnahme 2019 der NachtBus-Zuschlag abgeschafft wird.

 

Begründung (Sachverhalt):

 

I. – II.   Problem

 

Der VCD Regionalverband Münsterland e.V. hat angeregt, auf das Erheben eines NachtBus-Zuschlages zu verzichten.

Der NachtBus-Zuschlag im Münsterland ist Teil der Tarifbestimmungen WestfalenTarif und darin eine regionale Besonderheit. Er ist von allen Einsteigern auf den regionalen NachtBus-Linien ist in der Zeit von 0 Uhr bis Betriebsschluss (Preisstufen 0M - 9M) zusätzlich zur vorhandenen Fahrkarte zu lösen. Für die Nutzung der Münsteraner Stadtwerke- NachtBus-Linien wird kein Zuschlag erhoben.

In den Preisstufen 0M bis 1M (entspricht etwa Stadt- oder Gemeindegebiet) kostet der NachtBus-Zuschlag 1 Euro, in den Preisstufen 2M bis 9M (Netz-Preisstufe) 2 Euro.

Im Jahr 2017 wurden im Tarifraum Münsterland insgesamt rund 81.000 Euro an Fahrgeldeinnahmen aus dem NachtBus-Zuschlag erzielt.

12 der insgesamt 18 NachtBus-Linien-Konzessionen in der Region gehören der RVM, 6 dem Busunternehmen WB. Rund 70% des NachtBus-Zuschlages nimmt die RVM ein.

Im Kreis Coesfeld ist fast ausschließlich die RVM für die NachtBus-Linien zuständig und hat im Jahr 2017 rund 20.000 Euro aus dem NachtBus-Zuschlag eingenommen.

 

18 NachtBus-Linien

BOR

2 RVM, 2 WB

COE

2 RVM

ST      

5 RVM, 1WB

WAF   

3 RVM, 3 WB

SUMME

12 RVM, 6 WB

 

Zuständig für Überlegungen zum NachtBus-Zuschlag sind die Unternehmen, die diese Einnahmen haben. Der NachtBus-Zuschlag ist eine Besonderheit im Münsterland und muss nicht auf westfälischer Ebene harmonisiert werden.

Wollte ein Kreis den Zuschlag abschaffen, sollte auf eine münsterlandweit einheitliche Regelung hingewirkt werden. Gelingt eine Einigung, müsste mit WB eine Einigung über den Einnahmenausfall herbeigeführt werden. Weiter müssten Lösungen gefunden werden, damit die weiteren Nutznießer der heutigen Zuschlag-Einnahmen nicht benachteiligt werden.

Haben sich die betroffenen Unternehmen geeinigt, würde die Änderung in die Beratungen der Tarifgemeinschaft eingebracht. In der Gesellschafterversammlung wird schließlich ein entsprechender Beschluss zur Änderung der Tarifbestimmungen gefasst.

Aus betrieblicher Sicht würde die RVM die Aufhebung des NachtBus-Zuschlages befürworten, weil es beim Kassieren immer wieder zu Verzögerungen und damit zu Verspätungen kommt.

Im Kreis Borken hat der zuständige Fachausschuss bereits beschlossen, auf den NachtBus-Zuschlag zu verzichten und auch in Warendorf beabsichtigt man, diesen Weg zu gehen.

 

 

III. Alternativen

 

Der NachtBus-Zuschlag bleibt bestehen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Aufhebung des NachtBus-Zuschlages in der Tarifgemeinschaft Münsterland abzulehnen.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Bei Wegfall des NachtBus-Zuschlages verschlechtert sich das Einnahmeergebnis der RVM um diesen Betrag.

Es entstehen entsprechende Folgewirkungen, da die Abschaffung auch eine Veränderung des Ergebnisses in den Folgejahren verursachen wird.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 KrO NRW sowie des Kreisausschusses aus § 21 KrO NRW i.V.m. § 18 Abs. 4 der Hauptsatzung des Kreistages des Kreises Coesfeld vom 29.03.2017 jeweils in der zurzeit geltenden Fassung.